Während einer Diskussionsrunde im Rahmen des GayMat wurde bekannt, dass das langersehnte Gesetz vermutlich doch noch in dieser Legislaturperiode gestimmt wird.
Das Gesetzesprojekt soll vor allem für trans, aber auch für intergeschlechtliche Menschen Verbesserungen bringen. Konkret wird die aktuelle langatmige juristische Prozedur, um den Namen und den Geschlechtseintrag ändern zu lassen, in eine einfachere administrative umgewandelt. Transidentität wird damit depathologisiert, ein medizinisches oder psychologisches Gutachten ist nicht notwendig. Die Begutachtung des Staatsrats hatte lange Zeit auf sich warten lassen, am Dienstag, den 10. Juli, erreichte sie das Parlament. Fünf „oppositions formelles“ hatte die Hohe Körperschaft gegen den Text vorzubringen.
„Justizminister Felix Braz und sein Team haben die Nacht durchgearbeitet, um die nötigen Änderungsanträge zu formulieren“, gab Eugene Berger (DP), Mitglied der Justizkommission des Parlaments, am Mittwochabend bei der Diskussionsrunde in der Escher Kulturfabrik zum Besten. Marc Angel (LSAP) und Marc Spautz (CSV) bestätigen, dass „sämtliche etablierten Parteien“ den nun vorliegenden Gesetzesvorschlag mittragen würden. Die Vertreter*innen der Piratenpartei, Sven Clement, von déi Lénk, Line Wies und von déi Gréng, Mandy Ragny, bestätigten, dass sie den Text auch im Fall, dass er erst nach den Wahlen zur Abstimmung vorläge, bewilligen würden. Über das Gesetzesprojekt soll in den nächsten zwei Wochen – also vor dem voraussichtlichen Ende der Legislaturperiode – abgestimmt werden. Das Parlament kündigte dies auch auf Twitter an:
Changer d'état civil sera plus simple pour les personnes #transgenres et #intersex – un projet de loi crée une procédure administrative pour changer de nom et de sexe sur les pièces d'identité. Le vote à la #chambrelux est prévu fin juillet.
➡️https://t.co/AqJ8ND2BzB pic.twitter.com/mEvcXk6fu2— Chambre des Députés (@ChambreLux) July 11, 2018
Eine der Änderungen, die in letzter Minute eingearbeitet wurden, betrifft die Kriterien, die für eine Anerkennung des Änderungswunsches erfüllt sein müssen. So müssen trans Menschen, die ihren Namen und ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, zeigen, dass sie sich entweder „dem gewünschten Geschlecht entsprechend präsentieren“ oder „in seinem Umfeld unter dem gewünschten Geschlecht bekannt“ sind.
Die Diskussionsrunde von Mittwoch (moderiert vom Autor dieses Beitrages) kann auf der Seite von GayMat als Stream angesehen werden. Eine Zusammenfassung der Baustellen der luxemburgischen LGBTIQA-Politik finden Sie unter Reebou-wäiss-blo?
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