Die Luxemburger Regierung will nicht gegen das Taxonomie-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Berufung gehen. Gemeinsam mit Österreich hatte Luxemburg gegen die Aufnahme von fossilem Erdgas und Kernkraft als „grüne“ Investition in das Klassifizierungssystem der EU für nachhaltige Finanzen (kurz: EU-Taxonomie) geklagt. 2022 hatte die EU-Kommission eine entsprechende Einstufung vorgenommen, die der EuGH im vorigen Monat in seinem Urteil bestätigte. Luxemburgs juristisches Engagement sei damit in dieser Sache beendet, wie Energieminister Lex Delles (DP) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Dan Biancalana und Franz Fayot (LSAP) erklärte. Delles unterstrich jedoch im Namen der Regierung, dass man Kernkraft weiterhin nicht als sichere Energiequelle sehe, die Abfallfrage ungelöst sei und die Kosten und Bauzeiten der Reaktoren es erschwerten, Klimaziele zu erreichen. Die Regierung interveniere außerdem bei den französischen und belgischen Autoritäten, mit dem Ziel, die Risikoreaktoren in Cattenom, Tihange und Doel zu schließen. Konkrete Aktionen in diese Richtung stehen jedoch bislang noch aus. Obwohl Frankreich eifrig an Plänen für Laufzeitverlängerungen (woxx-Artikel Kernenergie: Zeitbombe in der Nachbarschaft) feilt und auch den Bau neuer Reaktoren (woxx-Artikel Énergie : Cattenom plébiscite l’EPR) in Cattenom ins Auge fasst, hat die CSV-DP-Koalition bisher nichts unternommen.
Droit du travail dans le monde : de mal en pis
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