Klage gegen EU-Taxonomie

Am 18. April reichte die Umweltschutzorganisation Greenpeace Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein: Visiert sind die EU-Kommission und ihre delegierten Rechtsakt zur Taxonomie über nachhaltige Investitionen. Durch diese Änderung am EU-Recht wurden Investitionen in Erdgas und Kernkraft als nachhaltig eingestuft. Die delegierten Rechtsakte sollte die Kommission eigentlich nur dafür einsetzen, technische Details anzupassen. Bereits im September 2022 hatten acht Greenpeace-Länderbüros Widerspruch gegen die Entscheidung der Kommission eingelegt. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, weswegen die Umweltschützer*innen nun vor den EuGH ziehen. Greenpeace argumentiert, dass die Taxonomie-Verordnung dafür sorge, dass Gelder, die für den Aufbau von erneuerbaren Energien nötig wären, stattdessen in Kernkraft und Erdgas-Infrastrukturen fließen. Roda Verheyen, die Rechtsanwältin der Umweltorganisation, will in dem Verfahren beweisen, dass die EU-Kommission ihr Ziel verfehlt und sich mit der delegierten Rechtsakte nicht an die eigentlichen Prinzipien der Taxonomie gehalten hat. „Umweltschädliche nukleare Aktivitäten“ seien darin nämlich verboten, so Verheyen. Neben Greenpeace hat auch Österreich vor dem EuGH gegen die Aufnahme von Investitionen in Erdgas und Kernkraft Klage eingereicht. Die Luxemburger Regierung unterstützt diese Klage.


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