Kaufen? Verkaufen? Eurobonds!

Die Belehrung der EU-Institutionen durch das deutsche Verfassungsgericht ist zwar ärgerlich, aber nicht unberechtigt. Statt über Urteile und Maßnahmen zu diskutieren, sollte man die Rahmenbedingungen für den Euro überdenken.

Twin Towers des EU-Gerichtssystems in Luxemburg. (Wikimedia; Tercer; CC0 1.0)

Die deutsche Bundesbank wird ab August keine Staatsanleihen mehr kaufen und die zwecks Stabilisierung des Euro bereits erworbenen wieder verkaufen. Das jedenfalls wäre die logische Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von vergangenem Dienstag (siehe online-woxx „Liegt Karlruhe in Europa?“). Besonders verwunderlich ist das nicht, denn viele orthodoxe deutsche Wirtschaftsexpert*innen standen dem Anleihenkauf der EZB (Europäische Zentralbank) von Anfang an kritisch gegenüber. Was verwundert, sind eher die entrüsteten Reaktionen. So wirft zum Beispiel die Online-Zeitung Euractiv dem Karlsruher Gericht vor, „ein weiteres Kapitel des alttestamentarischen Bundesbank-Dogmas“ geschrieben zu haben. Das Verfassungsgericht fordere die Trennung von Geld- und Wirtschaftspolitik, ohne zu berücksichtigen, dass dies nicht möglich sei, insbesondere in Krisenzeiten.

Solche Vorwürfe sind politisch und ökonomisch betrachtet gerechtfertigt, doch sie gehen am juristischen Sachverhalt vorbei. Als Mario Draghi vor über fünf Jahren als EZB-Präsident die „schwere Artillerie“ des Anleihenkaufs aufgefahren hat, war eigentlich klar, dass er sich am EU-Recht vorbeitricksen musste, um das zu tun, was für die Rettung des Euro nötig war. Offiziell war das Ziel die Wiederherstellung der „idealen“ Inflationsrate von knapp unter zwei Prozent – wofür die EZB laut EU-Verträge zuständig ist. In Wirklichkeit geht es um den Nebeneffekt des Anleihenkaufs: Die Verschuldung aller Euroländer erleichtern und damit die Wirtschaft in Schwung halten. Das aber erlauben die – von deutschen orthodoxen Ökonom*innen verfassten – EZB-Regeln eigentlich nicht. Und schon gar nicht, wenn es zu „Überschuldung“ führt – was auch immer jene Ökonom*innen darunter verstehen.

EZB: Tricksen, um den Euro zu retten

Mit anderen Worten: Eigentlich hat das deutsche Verfassungsgericht Recht, und das EU-Gerichtssystem hat 2018 ein Gefälligkeitsurteil vorgelegt, als er die Anleihenkäufe guthieß. Sich über das Karlsruher Urteil aufzuregen, geht am eigentlichen Problem vorbei: Es sind die EU-Verträge, die aus der EZB eine zahnlose Zentralbank machen. Dass diese in der Eurokrise – Draghi sei Dank –einigermaßen sinnvoll reagierte, war begrüßenswert. Doch dafür musste sie sich eines Schwindels bedienen, der nun gewissermaßen aufgeflogen ist. Ist das wirklich bedauernswert?

Emblem des EU-Gerichtssystems. (Wikimedia; Ssolbergj et alii; GNU Free documentation license 1.2)

Natürlich besteht eine gewisse Gefahr, dass die Hardliner*innen in Berlin versuchen, anhand des Karlsruher Urteils die EZB „in ihre Schranken zu verweisen“. Das aber würde unweigerlich das Ende der Euro-Währungszone bedeuten, das Ende eines Experimentes, dessen Sinn von linken und rechten Wirtschaftsexpert*innen immer wieder hinterfragt wurde. Und wohl auch das Ende einer Union, in der so verschiedene Staaten wie Deutschland und Frankreich sich zusammenschließen – von vielen ebenfalls als zweifelhaftes Experiment betrachtet.

Karlsruher Urteil, Brüsseler Durchbruch

Die Alternativen sind klar: Die EZB kann versuchen, weiterzulavieren, trotz verkorkster Verträge und deutschem Unmut die Wirtschaft in der EU-Zone am Laufen zu halten. Bis zum nächsten Urteil, bis zum nächsten Wahlerfolg von Populist*innen und Euroskeptiker*innen … Oder man redet Klartext und packt das Problem an der Wurzel. Das Urteil könne die Regierungen zwingen, etwas zu tun, was sie eigentlich auf die lange Bank schieben wollten, schreibt die Zeitschrift „Alternatives économiques“: „Eine Überarbeitung der EU-Verträge, die die Rollenverteilung klärt und die von der EZB ergriffenen Maßnahmen ausdrücklich erlaubt.“

Man kann sogar noch weiter gehen, denn die finanzpolitischen Kriseninstrumente werden nicht nur durch die EZB-Regeln eingeschränkt. Die von der Zentralbank listigerweise ergriffenen Maßnahmen sind makroökonomisch betrachtet nicht unbedingt die bestmöglichen. Eine Umgestaltung der Kriterien für die Staatsverschuldung würde neue Spielräume in Krisenzeiten schaffen. Und gerade jetzt, wo ein Konjunkturprogramm à la „Green New Deal“ ansteht, sollte das Karlsruher Urteil mit einem Brüsseler Durchbruch beantwortet werden: endlich die Eurobonds einführen! Dann könnte, wie „Alternatives économiques“ schreibt, diese „Krise in der Krise“ sich als nützlich erweisen.

 


Cet article vous a plu ?
Nous offrons gratuitement nos articles avec leur regard résolument écologique, féministe et progressiste sur le monde. Sans pub ni offre premium ou paywall. Nous avons en effet la conviction que l’accès à l’information doit rester libre. Afin de pouvoir garantir qu’à l’avenir nos articles seront accessibles à quiconque s’y intéresse, nous avons besoin de votre soutien – à travers un abonnement ou un don : woxx.lu/support.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Wir stellen unsere Artikel mit unserem einzigartigen, ökologischen, feministischen, gesellschaftskritischen und linkem Blick auf die Welt allen kostenlos zur Verfügung – ohne Werbung, ohne „Plus“-, „Premium“-Angebot oder eine Paywall. Denn wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Informationen frei sein sollte. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung; mit einem Abonnement oder einer Spende: woxx.lu/support.
Tagged , , , , , , , , , , .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.