Mangelnder Datenschutz bei der elektronischen Krankschreibung

von | 12.08.2020

Während der Ausgangsbeschränkungen im März und April musste schnell ein System auf die Beine gestellt werden, um Krankschreibungen elektronisch ausstellen zu können. Das barg allerdings Probleme mit dem Datenschutz.

Wer während des „Lockdowns“ krankgeschrieben wurde, konnte das mittels Telekonsultation machen. Danach bekam man ein elektronisches Dokument, das an Krankenkasse und Arbeitgeber*in geschickt werden konnte. Hier gab es leider ein großes Problem beim Datenschutz, wie in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Sven Clement (Piratepartei) klar wurde.

Auf dem elektronischen Krankenschein war nämlich der diagnostische Code zu sehen. Dieser Zahlencode verrät, mit welcher Krankheit die betreffende Person diagnostiziert wurde. Das ist wichtig für die Statistiken der Gesundheitskasse CNS, den*die Arbeitgeber*in geht das aber eigentlich nichts an. Wer während des „Locksdowns“ seine Krankschreibung digital an seine Arbeitsstelle verschicken wollte, hatte also kaum eine andere Möglichkeit, als die Art seiner Erkrankung preiszugeben.

Gesundheitsministerin Paulette Lenert und der Minister für soziale Sicherheit Romain Schneider (beide LSAP) antworteten Clement, dass es zusätzlich noch zwei weitere Möglichkeiten gegeben hätte: Auf einem ausgedruckten Dokument den diagnostischen Code zu schwärzen, oder aber eine Version ohne den Code von seinem*seiner Ärzt*in anzufordern. Der CNS sei allerdings „aufgefallen“, dass verschiedene Arbeitnehmer*innen ihren Krankenschein mit dem Code an ihre Arbeitgeber*innen geschickt hätten, ohne sich Gedanken darüber zu machen.

Daraufhin hat die CNS gemeinsam mit der Agentur eSanté die Telekonsultation derart überarbeitet, dass nun auch Dokumente ohne diagnostischen Code an die Arbeitgeber*innen geschickt werden können. Außerdem habe der Datenschutzbeauftragte der CNS eine Mitteilung an die nationale Datenschutzkommission geschrieben, um sie über den Missstand zu informieren.

Der Vorfall zeigt, dass der Datenschutz auch bei staatlichen Institutionen oft nicht mitbedacht wird, wenn es um Digitalisierung geht. So lag es auch hier in der Hand der Betroffenen, die eigenen Daten zu schützen – falls ihnen denn überhaupt bewusst war, was es mit dem diagnostischen Code auf sich hatte.

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