Sexualverbrechen: Änderung der Gesetzeslage in Sicht?

Es bleibt unklar, ob die Verjährungsfrist bei Sexualverbrechen in der laufenden Legislaturperiode verlängert wird.

Bei Sexualverbrechen gilt momentan eine Verjährungsfrist von 20 Jahren. Diverse Quellen, so der Abgeordnete Sven Clement (Piraten) in einer parlamentarischen Anfrage, verlangen die Verlängerung auf 30 Jahre. Und wie sieht Justizminister Félix Braz das? Der Minister hält sich bedeckt. Er verweist auf einen Paragraphen aus dem aktuellen Regierungsprogramm, der von der grundsätzlichen Überarbeitung und Prüfung der Verjährungsfristen von Straftaten spricht: „L’ensemble des délais de prescription devront être évalués et redéfinis dans un cadre cohérent. L’opportunité de supprimer certains délais de prescription sera éudiée dans ce contexte. Il sera introduit une procédure d’information à l’attention des victimes et/ou auteurs d’une infraction en cas de prescription de l’affaire les concernant.“ Deutlicher wird es nicht. 2017 hatte die Regierung eine entsprechende Verlängerung abgelehnt.

Die Zahlen der Anzeigen wegen Sexualverbrechen sind seit 2016 leicht rückläufig. Im vergangen Jahr kam es zu 76 Strafanzeigen, vor zwei Jahren waren es noch 106. Braz betont aber zurecht, dass nicht jedes Opfer Anzeige erstattet. Es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer höher ist.

Auf Clements Frage, ob der Justizminister vorsehe, die Opfer häuslicher Gewalt gesetzlich besser zu unterstützen, antwortet dieser mit einem Auszug aus dem „Code pénal“. 2003 wurde das Gesetz gegen häusliche Gewalt verabschiedet. Strafbar sind unter anderem der erzwungene Schwangerschaftsabbruch, Zwangsheirat, Belästigungen, physische Gewalt sowie Sittlichkeitsdelikte und sexualisierte Gewalt. Auch psychische Gewalttaten sind – entgegen der Annahme des Abgeordneten Clement – strafbar. So zum Bespiel Folterakte; ein herabwürdigendes und menschenverachtendes Verhalten oder Drohungen durch Schrift, Gesten und Sprache. Braz‘ Reaktion deutet zwischen den Zeilen darauf hin, dass diesbezüglich keine konkreten, weiteren gesetzlichen Maßnahmen geplant sind.


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