Social-Media-Verbot für Jugendliche: Wirkungslos und widersprüchlich

von | 21.08.2026

In Frankreich ist Ende Juli ein Social-Media-Verbot in Kraft getreten, inzwischen ist es gerichtlich gestoppt worden. Die Luxemburger Regierung will auch ein Verbot – von der Unwirksamkeit des australischen Beispiels zeigt sie sich unbeeindruckt.

Sechs Jugendliche stehen in einer Reihe. Sie blicken alle auf ihr Smartphone, manche tippen auch etwas. So verbringen Luxemburgs Jugendliche ihre Zeit online.

Nur wenige australische Jugendliche halten sich an das Social-Media-Verbot. Wer nicht mitscrollt, gilt als uncool. (Foto: Unsplash)

Am 22. Juli winkte die französische Nationalversammlung ein Gesetz durch, das ein allgemeines Verbot für soziale Netzwerke für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren einführen solte. Damit ist Frankreich das erste EU-Land, das ein solches Verbot erlassen hat. Für neue Konten sollte das Verbot ab dem 1. September gelten, bereits bestehende Konten sollten bis 1. Januar überprüft werden. Obwohl es sich bei Social-Media-Verboten für Jugendliche immer auch um Projekte für die Einführung einer Altersverifikation handelt, ist bisher nicht klar, wie Frankreich diese durchführen wollte.

Doch dazu wird es so schnell nicht kommen, denn der Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) hat einer Klage von „La France Insoumise“ und der sozialistischen Partei Recht gegeben. Das Verbot sei zu breit und stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit von Kindern dar, urteilte das Gericht. Auch Erwachsene seien durch die Alterskontrollen erheblich in ihrem Recht auf Privatsphäre eingeschränkt. Der französische Präsident Emmanuel Macron will das Verbot möglichst schnell überarbeitet sehen.

Zudem zeigen die Ausnahmen, die das französische Gesetz beinhaltete, dass das Verbot nicht auf einer wissenschaftlichen Grundlage fußt. Ausgenommen sollten zum Beispiel Spiele, Online-Enzyklopädien wie die Wikipedia und Messengerdienste sein, dadurch können die größten Probleme für die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Zusammenhang mit dem Internet nicht effektiv bekämpft werden. Laut einem wissenschaftlichen Review, das hunderte (Meta-)Studien aus den letzten zwei Jahrzehnten untersucht hat, handelt es sich dabei vornehmlich um Cyber-Bullying, Schlafentzug und schädliche Inhalte wie zum Beispiel idealisierte Körperbilder, außerdem zwanghaften Konsum, der durch Mechanismen wie „infinite scroll“ und Algorithmen, die entsprechende Inhalte bevorzugen, ausgelöst wird.

Mobbing geht auch per E-Mail

Cyber-Mobbing oder Cyber-Bullying ist eins der am häufigsten genannten Probleme. Abgesehen davon, dass verbales Mobbing in der „echten“ Welt abseits von Bildschirmen oft ein viel größeres Ausmaß annimmt, ist ein Verbot mancher Plattformen keine Lösung dafür. Davon auszugehen, dass das Problem verschwindet, wenn der Zugang zu „Instagram“ oder „TikTok“ gesperrt ist, ist bestenfalls naiv. Es ist zu vermuten, dass sich das Mobbing lediglich auf andere, womöglich schlechter zu kontrollierende Plattformen, verlagert.

Auch Youtube, dessen algorithmische Vorschläge für die nächsten Videos nicht nur für viele schlaflose Nächte sondern auch für so manche Radikalisierungskarriere verantwortlich ist, sollte in Frankreich weiterhin erlaubt sein. Da man für die Plattform bisher nicht zwingend einen Account braucht, um sich Videos anschauen zu können, wäre das ohnehin schwierig umzusetzen gewesen. Auch die durch ein Verbot nötige Altersverifikation für Erwachsene hätte dann ausgeweitet werden müssen.

Noch erschreckender ist, dass die allermeisten Politiker*innen die Idee, dass einzig soziale Medien für die schlechte mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen verantwortlich sind, nicht hinterfragen. Dabei kam zum Beispiel eine Meta-Review-Untersuchung, die insgesamt über 700 Studien analysierte, zu dem Schluss, dass Ursache und Wirkung bisher nicht eindeutig geklärt sind. Da viele Studien lediglich die Bildschirmzeit und nicht die gesehenen Inhalte abfragen, bleibt die Frage offen, ob Jugendliche mit psychischen Problemen mehr Zeit in sozialen Netzwerken verbringen, oder ob diese die Probleme erst hervorbringen. Dabei gibt es für Jugendliche heutzutage mit Klimakrise, Kriegen, Patriachat, sozialer Ungerechtigkeit und Stress in der Schule genug Gründe, psychische Probleme zu entwickeln, auch ganz ohne soziale Medien. Umgekehrt gibt es allerdings auch Studien, die einen postiven Effekt auf die mentale Gesundheit von Jugendlichen aus marginalisierten Gruppen, z.B. LGBTIQA-Jugendliche, gemessen haben – ein Punkt, der oft gänzlich außer Acht gelassen wird.

Grafik, die zeigt, womit 17-30-Jährige ihre Bildschirmzeit verbringen: Auf sozialen Netzwerken sind 11% unter einer Stunde, 55% 1-3 Stunden, 23% 4-6 Stunden und 10% über 6 Stunden pro Tag unterwegs.

So verbringen Luxemburgs Jugendliche ihre Zeit online. (Grafik: BEE SECURE)

Fast alle pfeifen auf das Verbot

Australien gilt weltweit als Vorbild für die Befürworter*innen eines Verbots, immerhin hat das Land ein solches als erstes erlassen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen kein Konto auf Plattformen wie „TikTok“, „Instagram“ oder „Snapchat“ besitzen. Der Erfolg ist allerdings ausgeblieben, die Maßnahme ist schlicht und ergreifend nicht wirksam. Eine Studie des Max-Planck-Instituts für Verhaltensökonomik, die von einem internationalen Forscher*innenteam durchgeführt wurde, zeigte, dass vier Monate nach dem Inkrafttreten des Verbots lediglich 27 Prozent der australischen Jugendlichen sich an dieses hielten – nicht einmal ein Drittel. Eine Folgebefragung ergab, dass im Juni 2026 die Zahl derer, die dem Verbot folgten, deutlich gesunken ist – auf 6 Prozent. Währenddessen sei die Nutzung von sozialen Netzwerken sogar gestiegen. Der Forscher Christopher Roth erklärte das in der Pressemitteilung zu seiner Forschung mit Gruppendruck: „Wer Insta, TikTok und Co. verlässt, obwohl die Freunde noch dabei sind, zahlt den Preis der Teilhabe.“ Wer cool sein wolle, scrolle weiterhin.

Technisch halten die meisten Jugendlichen es für sehr einfach, das Verbot zu umgehen: Sie nutzen den Account einer älteren Person, machen falsche Angaben bei der Altersverfikation oder benutzen einen Virtual Private Netzwork-Dienst (VPN), der ihre Daten über ein anderes Land laufen lässt. Die Studie des Max-Planck-Instituts ist derweil keine Ausnahme, sondern bestätigte Daten, die im Juni von australischen Forscher*innen veröffentlicht wurden: Darin war davon die Rede, dass 85 Prozent der Jugendlichen das Verbot umgingen.

Trotz der Ergebnisse in Australien lässt sich die Luxemburger Regierung nicht von ihrem Weg abbringen. „Luxemburg unterstützt weiterhin das Einführen einer Altersgrenze und einer effektiven Altersverifikation im Rahmen einer harmonisierten europäischen Herangehensweise“, wie eine Sprecherin des „Service des médias“ des Staatsministeriums der woxx auf die Frage antwortete, ob man trotz der australischen Erfahrungen weiterhin an der Idee des Verbots festhalte. Die Regierung beruft sich dabei auf einen Bericht „des Special Panel der Europäischen Kommission“, der unterstreiche, dass Altersgrenzen vor allem „eine nötige Übergangslösung sein können“, bis ein Beweis erbracht worden sei, dass soziale Medien „und vergleichbare digitale Dienste für Kinder und Jugendliche sicher“ seien. In dieser Aussage steckt einerseits eine unmöglich hohe Beweislast und das gezielte Ignorieren der bisherigen wissenschaftlichen Literatur, die Ursache und Wirkung nicht eindeutig klären konnte. Andererseits wird mit der Formulierung „vergleichbare digitale Dienste“ das gesamte Internet unter Generalverdacht gestellt. Denkt man diesen Gedanken zu Ende, müssten demnächst so gut wie alle Websites Alterskontrollen durchführen – das Ende des freien Internets, so wie wir es kennen.

Zweifel an EU-Expert*innenbericht

„Gleichzeitig betont der Bericht, dass solche Maßnahmen immer im Zusammenspiel mit anderen Schutzmechanismen angeschaut werden müssen. Die Regierung teilt diese Analyse“, so die Sprecherin weiter. Der Bericht des „Panels“ stammt jedoch gar nicht von der gesamten wissenschaftlichen Fachgruppe, das die EU-Kommission eingeladen hatte, sondern lediglich von dessen zwei Co-Vorsitzenden: dem Experten für Kinder- und Jugendpsychiatrie Jörg Fegert und der Expertin für öffentliche Gesundheit Maria Melchior. Wie das Onlinemagazin „Netzpolitik.org“ berichtet, verwendet der Bericht auffallend oft Formulierungen, die auch die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Zusammenhang mit Social-Media-Verboten beziehungsweise Alterskontrollen benutzt hat. Dem Magazin gegenüber hat Fegert angegeben, er und seine Co-Autorin seien von Expert*innen der EU-Kommission „auch inhaltlich bei Recherchen und Informationsbeschaffung unterstützt“ worden.

Die flächendeckende Einführung von Alterskontrollen im Internet – als Verbot von sozialen Netzwerken für Kinder- und Jugendliche zum Schutz dieser verpackt – wird von vielen Politiker*innen als alternativlos dargestellt. Das zeigen auch die mentalen Verrenkungen der Luxemburger Regierung, die nach dem Motto „doppelt gemoppelt hält besser“ keinen Widerspruch zwischen Verbot und Regulierung sehen wollen: Die Regierung setzt sich dafür ein, Mechanismen, die die Aufmerksamkeit der Nutzer*innen lange halten, „abzuändern“, so die Sprecherin des „Service des médias“ gegenüber der woxx. „Aus diesem Grund sieht Luxemburg diese Diskussion nicht als Wahl zwischen Altersgrenzen oder Regulierung der Funktionen und Design der Plattformen, sondern als Kombination, gemeinsam mit einer breit angelegten Medienbildungskampagne unter anderem für Kinder und Eltern.“ Diese Art der Argumentation wirkt jedoch paradox: Entweder man reguliert die Plattformen so, dass sie nicht mehr gefährlich sind, oder es geht um die Inhalte, die auf den Plattformen präsentiert werden. Eine bessere inhaltliche Moderation fordert die Regierung, die sich weitestgehend an der Agenda der Kommissionspräsidentin zu orientieren scheint, jedoch überhaupt nicht. Im Endeffekt sollen sich alle ohne wissenschaftlich untermauerte Gründe ständig Alterskontrollen unterziehen.

Allerdings zeigen aktuelle Beispiele sowohl aus der EU als auch aus den USA, dass Regulierung und hohe Strafen durchaus effektiv sein könnten: Die EU geht gegen nahezu alle großen Internetfirmen vor, da diese gegen den „Digital Services Act“ verstoßen haben sollen. In vielen Fällen wurden bereits Millionenstrafen ausgesprochen, die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Seit vergangenem Dienstag läuft ein Verfahren der US-Bundesstaaten Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey gegen den Konzern „Meta“, der „Facebook“, „Whatsapp“ und „Instagram“ betreibt. Die Generalstaatsanwält*innen fordern eine Strafe von umgerechnet insgesamt 1,2 Billionen Euro. Würde diese ausgesprochen, wäre es das Ende des Konzerns und des Reichtums von Mark Zuckerberg. So ein Vorgehen hat den Vorteil, eher im Einklang mit den Menschenrechten und der Verfassung zu stehen, als ein Verbot von sozialen Netzwerken für Kinder und Jugendliche.

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