Space mining: Buchstabe und Geist des Gesetzes

„Völkerrechtswidrig!“ So lautet die Einschätzung zum Luxemburger Space-Mining-Gesetz seitens des deutschen Weltraumrechts-Experten Stephan Hobe. Das vom Deutschlandfunk am Dienstag veröffentlichte Interview hat in Luxemburg für Aufmerksamkeit gesorgt. Wer es sich anhört, merkt, dass die Journalistin und der Journalist keinen Unterschied machen zwischen der Ressourcennutzung und der Aneignung von Gebieten auf fremden Himmelskörpern. Letzteres stünde im klaren Widerspruch zum Weltraumvertrag, ist aber in der luxemburgischen Gesetzgebung nicht vorgesehen. In Sachen Nutzung des Weltraums legt Hobe den Vertrag von 1967 sehr strikt aus. Privatwirtschaftliche Aktivitäten seien „beim Start von Satelliten erlaubt, beim Ressourcenabbau verboten“. Das ist eine mögliche Lesart von Artikel 1, der lautet: „Die Erforschung und Nutzung des Weltraums (…) ist Sache der gesamten Menschheit.“ Aber nicht die einzige. Der Experte mag mit seiner Ansicht näher am Geist des Vertrages liegen als die Geschäftsanwälte, die ein Rechtsgutachten für das Wirtschaftsministerium erstellt haben. Doch Klarheit würde nur ein Abkommen wie der Mondvertrag von 1979 schaffen, der die Nutzungsmöglichkeiten explizit einschränkt. Den aber hat Luxemburg zum Abschuss freigegeben – und auch Deutschland hat ihn nicht unterzeichnet.


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