Sexualassistenz: Wo liegt die Grenze zur Prostitution?

Viele Menschen mit Behinderung können ihre Sexualität nicht ihren Bedürfnissen entsprechend ausleben. Ob die aktive Sexualassistenz einen Lösungsansatz dafür bietet, daran scheiden sich die Geister.

Wer „Sexualassistenz“ hört, denkt sofort an penetrativen Sex. Dabei geht es oft um bloßen Körperkontakt.(Pixabay)

Wenn es darum geht, die größten Missstände bezüglich Sexualassistenz zu benennen, braucht Joël Delvaux nicht lange zu überlegen: „Vorurteile und Tabus. Menschen mit Behinderung werden sehr oft wie kleine Kinder wahrgenommen. Vor allem dann, wenn die Beeinträchtigung psychisch ist. Dabei hat man auch dann sexuelle Bedürfnisse, erlebt sie nur vielleicht anders.“ Seit Info-Handicap Arbeitsgruppen rund um den Themenkomplex Behinderung und Sexualität initiiert hat, habe aber ein wichtiger Schritt in Richtung Enttabuisierung stattgefunden, so das Vorstandsmitglied von Nëmme mat eis!

Die Initiative ist aus konkreten praktischen Anforderungen hervorgegangen. Im Gespräch mit der woxx erzählt Info-Handicap-Mitglied Vera Bintener von unzähligen Pfleger*innen, Erzieher*innen aber auch Eltern, die sich in den vergangenen Jahren immer wieder an die Dachorganisation wendeten. Sie waren sich unsicher, wie sie mit den sexuellen Bedürfnissen von unter ihrer Aufsicht stehenden Menschen mit Behinderung umgehen sollten. „Es ging dann meistens um die Frage, wie betroffene Personen ihre Sexualität ausleben können, wenn sie weder Partner noch Partnerin haben. Wir konnten auf Anhieb keine Antwort darauf geben und haben dann angefangen, uns verstärkt mit dem Thema auseinanderzusetzen“, so Bintener.

Zusammen mit der Ligue HMC beschloss Info-Handicap, ein Netzwerk auf die Beine zu stellen, um den Austausch über die Thematik zu fördern. Neben einem Aufruf an die Mitglieds
organisationen von Info-Handicap, trat man auch an Planning Familial, Cesas, Cigale, ITGL und die konsultative Menschenrechtskommission heran. Bei einem ersten Treffen im Oktober 2017 wurden drei Arbeitsgruppen rund um das Themenfeld Sexualität und Behinderung gegründet: Sexualerziehung, Partner*innenbörsen und Sexualassistenz. Die teilnehmenden Organisationen hatten die Möglichkeit, sich je nach Interesse in einer der drei Gruppen von einem ihrer Mitglieder vertreten zu lassen. Obwohl die drei Bereiche sich stark überschneiden, sei diese Aufteilung aus praktischen Gründen nötig gewesen, erklärt Bintener. Erstens sei es leichter, in kleineren Gruppen zu diskutieren, zweitens würden die meisten Organisationen schon von sich aus eine Nähe zu einem bestimmten Themenschwerpunkt mitbringen.

Die Herausforderungen, die eine solche Arbeitsgruppe mit sich bringt, sind nicht zu unterschätzen. „Für viele ist es gewöhnungsbedürftig, derart offen und objektiv über Sexualität zu diskutieren. Oft spielen Vorurteile und konservative Moralvorstellungen rein“, schildert Joël Delvaux seinen Eindruck. Insgesamt herrsche in der Gesellschaft ein eher schwieriges Verhältnis zu Sexualität. „Viele denken, dass etwas mit ihnen nicht stimmt, wenn sie nicht der Norm entsprechen. Gleichzeitig fällt es ihnen schwer einzusehen, dass die Art, wie sie ihre eigene Sexualität ausleben, nicht das Maß aller Dinge ist.“ In der Arbeitsgruppe „Sexualassistenz“ kommen noch konkrete Interessenskonflikte hinzu. „In der Gruppe sind sowohl große Institutionen, wie etwa Pflegeheime, als auch kleinere Organisationen vereint. Die jeweiligen Herangehensweisen an die Thematik sind sehr unterschiedlich.“

Bei den Arbeitsgruppen ging es in einem ersten Schritt darum, sich einen Überblick über die aktuelle Situation sowie bestehende Erfordernisse zu verschaffen. Sexualbildung für Menschen mit Behinderung ist immer noch ein großes Tabu. Viele Betroffene erfahren deshalb in ihrem Leben nie eine solche Erziehung. Doch auch für Pfleger*innen und Erzieher*innen ist eine entsprechende Weiterbildung wichtig. „Viele Institutionen bieten mittlerweile offensiv Workshops für Personal, aber auch etwa Flirtschulen für Betroffene an. Dadurch soll es ihnen leichter werden, jemanden kennenzulernen“, berichtet Bintener. Im schulischen Bereich stehe eine stärkere Implementierung von Sexualerziehung in den Kompetenzzentren noch aus. Was eine inklusivere Sexualerziehung in der Regelschule betrifft, stelle sich, so Bintener, die Angelegenheit recht schwierig dar: „Die Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich, da sie stark von den psychischen und physischen Fähigkeiten, sowie der emotionalen Entwicklung abhängen.“ Allgemeingültige Workshops wie sie zurzeit in den Schulen angeboten würden, seien deshalb bezüglich Behinderung kaum zielführend.

Aktiv oder passiv?

In der Arbeitsgruppe Sexualassistenz wurden entsprechende Gesetzeslagen und Dienste in anderen Ländern unter die Lupe genommen. Dann wurde gemeinsam darüber diskutiert, welche Modelle für Luxemburg in Frage kommen. Ein zentraler Knackpunkt ist die Abgrenzung von Sexualassistenz zu Prostitution. „Manche in der Arbeitsgruppe sind der Ansicht, dass es sich um Prostitution handele, sobald eine sexuelle Dienstleistung entlohnt wird. Andere dagegen sehen das nicht so eng“, erklärt Vera Bintener. Einig seien sich die Organisationen aber darin, dass es notwendig sei, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen. „Unabhängig davon, ob passive oder aktive Assistenz angeboten wird, soll ein Rahmen existieren, der Missbrauch verhindert.“

Bezüglich der Frage, ob die Sexualassistenz nun in aktiver oder passiver Form angeboten werden soll, gehen die Meinungen innerhalb der Arbeitsgruppe am stärksten auseinander. Am 13. März machte das Planning Familial seine diesbezügliche Position in einem Presseschreiben öffentlich. Die Institution greift darin ihre 2016 veröffentlichte Position zum Prostitutionsgesetz auf: Man sei gegen die Kommodifizierung des Körpers, ebenso wie gegen eine männliche Dominierung. In 90 Prozent der Fälle handele es sich bei der Person, die Sexualassistenz einfordere, um einen Mann und bei derjenigen, die sie anbiete, um eine Frau, wird im Schreiben weiter erklärt. Es werde also ein weiblicher Körper benutzt, um den sexuellen Bedürfnissen von Männern entgegenzukommen. In logischer Konsequenz dazu sei das Planning gegen die aktive Sexualassistenz. Der passiven Sexualbegleitung (das Planning zieht diesen Begriff dem der „Assistenz“ vor) stehe das Institut positiv gegenüber. Allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass spezifische Weiterbildungen für Sexualassistent*innen angeboten werden und ein strikter gesetzlicher Rahmen sowie ein legales Statut für Sexualassistenz geschaffen wird.

War bisher nur wenig über die internen Diskussionen der Arbeitsgruppe „Sexualassistenz“ an die Öffentlichkeit gelangt, so markierte dieses Schreiben einen klaren Einschnitt. Was für Außenstehende aber gegebenenfalls etwas unvermittelt daherkam, ist eine direkte Konsequenz der Gespräche, die in der dritten Arbeitsgruppe geführt werden.

Wie wir im Gespräch mit Vera Bintener erfahren, befindet sich das Planning mit seiner kategorischen Ablehnung der aktiven Sexualassistenz nämlich innerhalb der entsprechenden Arbeitsgruppe in der Minorität. Das Presseschreiben würde allerdings ein verzerrtes Bild schaffen, so Bintener. „Es vermittelt den Eindruck als seien wir uns in allem uneins. Dem ist aber nicht so.“ Neben den Weiterbildungen, dem gesetzlichen Rahmen und dem legalen Statut von Sexualassistent*innen, teilen die Mitgliedsorganisationen von Info-Handicap die Forderung vom Planning nach umfassenden Umstrukturierungen. So etwa die nach einem barrierefreien Zugang zu öffentlichen Orten oder der Wahrung der Intimsphäre in Wohnstrukturen.

Es sei verständlich, dass das Planning, das auch schon zum Prostitutionsgesetz Stellung bezogen hatte, aus einem feministischen Blickwinkel auf die Thematik schaue, so Bintener. Für Organisationen für Menschen mit Behinderung stünden allerdings pragmatische Aspekte im Vordergrund. „In der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht, die eigene Sexualität auszuleben, festgehalten. Manche können das allerdings nicht ohne Hilfestellung und da stellt sich die Frage: Welche Unterstützung sind wir gewillt, Betroffenen anzubieten?“ Für Info-Handicap reiche eine rein technische Hilfestellung für Menschen, die in einer Partner*innenschaft sind, nicht aus. Auch manche Menschen ohne Behinderung hätten Schwierigkeiten, jemanden kennenzulernen, doch für solche mit Behinderung gäbe es oft noch ganz andere Hürden. Die dritte Arbeitsgruppe befasse sich deshalb auch damit, Bedingungen zu schaffen, unter denen Betroffene selbstbestimmter leben und potenzielle Partner*innen kennenlernen könnten. Es gehe aber nicht nur um Sex im engen Sinne, sondern auch um Beziehungen, Bindungen und das eigene körperliche Wohlbefinden.

Der Körper als Ware

Diesen Punkt betont auch Joël Delvaux, der als Betroffener am eigenen Leib mit der Problematik konfrontiert ist. „Das Sexuelle steht nicht im Vordergrund. Viele Sexualassistent*innen bieten gar keine Penetration an. Es wird dann zum Beispiel einfach nur nackt gekuschelt.“ Dem Schreiben vom Planning Familial steht er zwar weniger kritisch gegenüber, langfristige Ziele könnten jedoch wenig dazu beitragen, die momentane Situation von Betroffenen zu verbessern. „Klar sollte die Gesellschaft auf eine Weise gestaltet sein, die allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht“, so Delvaux. Viele Menschen mit Behinderung würden zeitlebens isoliert leben. Die Gesellschaft zusammenzuführen, müsse also auf jeden Fall ein zentrales Ziel bleiben. „Solange wir aber noch nicht da angekommen sind, sehe ich nicht ein, weshalb das Recht auf Sexualität Generationen über Generationen vorenthalten werden soll.“

Im Gespräch mit der woxx führt Präsidentin Ainhoa Achutegui die Position vom Planning Familial weiter aus: „Für uns besteht passive Begleitung nicht nur aus Gesprächen. Sie kann zum Beispiel auch darin bestehen, mit der betroffenen Person an Orte zu fahren, wo sie andere kennenlernen kann.“ Auf diese Weise könne der Zugang zu Sexualität bereits wesentlich erleichtert werden. Sexualassistent*innen, die zwar Penetration ablehnen, andere Formen von Körperkontakt jedoch zulassen, stellen in ihren Augen keinen zufriedenstellenden Kompromiss dar. „Wenn eine Prostituierte nur streichelt und umarmt, ist das immer noch Prostitution. Sobald man seinen Körper als Ware zur Verfügung stellt, geht das unserer Meinung nach zu weit.“

Dem Argument, dass auch Sexualassistent*innen ihren Körper verkaufen, entgegnet Delvaux: „Es handelt sich um Erwachsene, die dies aus freiwilligen Stücken tun. Wer ist im Recht, ihnen das zu verbieten?“ Zu einem gewissen Grad würden wir alle unseren Körper verkaufen, wenn wir arbeiten. Man brauche nur an Burn-Out oder körperliche Schäden zu denken. Delvaux erzählt von Menschen mit Bandscheibenvorfällen auf dem Bau und im Pflegebereich. „Unter schlechten Bedingungen und mit ungeeignetem Material arbeiten zu müssen, ist auch eine Form der Prostitution.“ Den Grund, weshalb bei der Sexualassistenz ein Unterschied gemacht wird, sieht Delvaux beim sozialen Stellenwert der Tätigkeit. „Opfert man sich für einen sogenannten ‚noblen Beruf‘ auf, begegnet einem die Gesellschaft mit Respekt. Ist die Tätigkeit allerdings mit Sex verbunden, dann kommt auf einmal eine moralische Bewertung ins Spiel.“

Auch wenn Delvaux die aktive Assistenz vorzieht, so würde es für ihn schon einen großen Fortschritt bedeuten, wenn die passive Assistenz anerkannt würde. Er erzählt von einer früheren Partnerin, die sich aufgrund einer fortschreitenden Behinderung immer weniger bewegen konnte. Anfangs benötigte sie lediglich einen Rollator, um sich fortzubewegen. Innerhalb weniger Jahre sei sie körperlich aber stärker beeinträchtigt gewesen als er. „Irgendwann war es uns nicht mehr möglich, das elementare Recht auf Sexualität ohne fremde Hilfe ausleben zu können. Die passive Sexualassistenz wäre eine Antwort auf unser Bedürfnis gewesen.“ In dem Moment wäre es darum gegangen, die beiden in eine körperliche Position zu bringen, die es ihnen ermöglicht hätte, Sex miteinander zu haben. „Den Rest hätten wir alleine hinbekommen, es wäre also lediglich eine minimale Assistenz nötig gewesen.“ Das gehe aber schon deutlich über den Zuständigkeitsbereich regulärer Pfleger*innen hinaus, präzisiert Delvaux. Es sei auf jeden Fall ein Fortschritt, dass das Planning Familial passive Assistenz befürworte. Für diese benötige man aber nun mal einen Partner. Passive Sexualbegleitung wie das Planning sie vorsieht, umfasst aber beispielsweise auch Ausziehen oder Erklärungen zu Sextoys. „Vielen reicht es aber nicht, nur zu masturbieren“, so Delvaux.

Viele Menschen mit Behinderung würden ihr Leben lang immer nur mit Latexhandschuhen angefasst. Sitze man in einem Rollstuhl, so Delvaux, sei zudem selbst schon der Körperkontakt mit Partner*innen mit einem gewissen Aufwand verbunden. Kontakt mit Menschen, mit denen man nicht in einer Beziehung sei, fände dementsprechend fast nie statt. „Skeptiker*innen der aktiven Sexualassistenz lege ich ans Herz, sich mal einen Monat lang von niemandem anfassen zu lassen. Weder von Partnern noch von Freunden. Dann wird einem bewusst, wie groß das Verlangen nach Körperkontakt mit der Zeit wird.“

Er selbst sei ein starker Befürworter des Schweizer Modells. Es beinhaltet, seiner Ansicht nach, gewisse Garantien, die es ermöglichen, eine klare Abgrenzung zur Prostitution zu machen. Sexualassistent*innen, die in der Schweiz tätig sind, sind als solche anerkannt und müssen dazu eine spezifische Weiterbildung absolviert haben. Die Entlohnung ist klar geregelt. Sie müssen daneben einem Hauptberuf nachgehen, die Sexualassistenz darf also immer nur ein Nebenverdienst sein. „Dadurch wird das Risiko auf Zwangsprostitution oder Menschenhandel unterbunden“, so Delvaux. Auch eine Kontrollinstanz ist vorgesehen: Sexualassistent*innen stehe eine psychologische Betreuung zur Verfügung. Missbrauch könne aber natürlich nie gänzlich verhindert werden – egal welchem Modell man folgt. Das Schweizer Modell sieht vor, dass sich Assistent*in und Kunde beziehungsweise Kundin dreimal treffen müssen, bevor ein erster Körperkontakt stattfindet. „Es geht anfangs erst mal darum, sich gegenseitig kennenzulernen und die jeweiligen Bedürfnisse und Grenzen zu kommunizieren. Der nächste Schritt erfolgt nur mit dem Einverständnis beider Parteien.“

Bezüglich der aktiven Assistenz gibt Delvaux zu bedenken, dass es seiner Erfahrung nach vielen Betroffenen ausreiche, ein- oder zweimal auf diese zurückzugreifen. Das dadurch hinzugewonnene Selbstbewusstsein verhelfe ihnen oft schon zum Mut, andere anzusprechen und romantische Beziehungen einzugehen. „Alles, was sie brauchten, war die Bestätigung, nicht weniger Wert zu sein.“

Im Gespräch mit uns erklärt Ainhoa Achutegui, dass passive Assistenz bereits jetzt angeboten werde. Menschen mit Behinderung könnten sich vom Planning Familial beraten lassen. Es werde Betroffenen dann dabei geholfen, die eigenen sexuellen Bedürfnisse zu entdecken. Das könne bedeuten, dass man herausfindet, wie und wo man gerne berührt wird. Es könne aber auch heißen, ein Sextoy kennenzulernen, das an die eigenen körperlichen Fähigkeiten angepasst ist. „Es gibt Vibratoren, die können nicht nur per Hand, sondern auch über den Mund gesteuert werden“, erklärt Achutegui. Der Unterschied zwischen passiver Sexualbegleitung und Sexualerziehung würde darin bestehen, dass die Beratung nicht in Gruppen stattfinde, sondern individuell angepasst sei. „Es ist vergleichbar mit einer Sexologin, die einem Paar, das keinen Sex mehr hat, Beratung anbietet. Es wäre unvorstellbar, dass sie im Rahmen dieser Therapie den eigenen Körper einsetzt.“

Pfleger*innen als Assistent*innen

Ein weiteres Modell, das zur Debatte steht, sieht vor, dass das Pflegepersonal selbst die Sexualassistenz praktiziert. Die Überlegung dahinter ist, dass diese ihre Patient*innen am besten kennen. Joël Delvaux sieht diese Herangehensweise kritisch. Zum einen gäbe es Pfleger*innen, die solche Dienste nicht anbieten wollten. Man könne dies also nicht zu einem Einstellungskriterium machen. Würde die Sexualassistenz integraler Bestandteil der Pflege, könnten sich manche Bewohner*innen zudem unter Druck gesetzt fühlen, etwas in Anspruch zu nehmen, das sie eventuell gar nicht wollen.

(© Max Pixel)

Bei der Option, es dem Pflegepersonal zu überlassen, ob sie Sexualassistenz anbieten wollen oder nicht, sieht Delvaux das Risiko von bösem Blut, da manche Pfleger*innen dadurch gegebenenfalls bei den Pflegebedürftigen beliebter wären als andere. Gemäß einem Kollektivvertrag sollten davon abgesehen alle Pfleger*innen die gleichen Rechte und Pflichten haben.

Die Frage, ob denn sämtliche Menschen, denen es schwerfalle, Partner*innen zu finden, ein Anrecht auf Sexualassistenz haben sollten, beantwortet Delvaux mit einem klaren „Ja“. „Mein Verständnis von Gleichberechtigung ist, dass alle Menschen gleich behandelt werden sollten. Auf keinen Fall sollte es so sein, dass ein bestimmter Grad an Behinderung nachgewiesen werden muss, um auf Sexualassistenz zurückgreifen zu können.“

Im Anfang Januar in Kraft getretenen nationalen Aktionsplan zur Förderung der affektiven und sexuellen Gesundheit, ist nichts in puncto Sexualassistenz vorgesehen. Dabei ist klar, dass nichts an einer groß angelegten gesellschaftlichen Debatte vorbeiführt.


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