Wahlrechtsreform: Nach hundert Jahren immer noch nicht weiser

100 Jahre nach Inkrafttreten des allgemeinen Wahlrechts wird das luxemburgische Wahlsystem der gesellschaftlichen Realität immer noch nicht gerecht.

Mit der Verfassungsreform von 1919 ging unter anderem das Frauenwahlrecht in Luxemburg einher. (Bildquelle: CC-BY-SA 4.0 Sven Petersen)

„Dagegen ist ihnen politische Gleichberechtigung verwehrt, und diese wird ihnen wohl sobald noch nicht zugestanden werden“, äußerte sich das Luxemburger Wort 1905 in einem Artikel zur politischen Situation der Frauen, „weil die Organisation eines Staates, in dem Mann und Frau die gleichen politischen Rechte haben, der Natur widersprechen würde.“ In einer Sache behielt das Presseorgan recht: Es kam erst 1919 zur Wahlrechtsreform, die sowohl Frauen im Allgemeinen als auch Männern der unteren sozialen Schicht zum Wahlrecht verhalf.

Rückblick

Es war das Ende eines langen Kampfes, dessen Historie man unter anderem hier nachlesen kann. Die zentralen Ereignisse im Schnelldurchlauf: Bereits 1902 forderten die Mitglieder*innen des „Sozialdemokratischen Lese- und Diktierclub“ ein „allgemeines Wahlrecht“ für Frauen und Männer. Drei Jahre später reichte die Sozialistische Arbeiterpartei die erste Petition für das Frauenstimmrecht im luxemburgischen Parlament ein. Die Aktion trug keine Früchte. Und auch die Zivilgesellschaft zog nicht nach: Während in anderen europäischen Staaten ab 1911 am „Internationalen Frauentag“ Menschen für das Frauenwahlrecht auf die Straße gingen, blieben derartige Demonstrationen in Luxemburg aus. Erst nach Ende des Ersten Weltkriegs – die Verfassungsreform wurde in die Wege geleitet – kam es zu einer bedeutenden Mobilisierung für das allgemeine Wahlrecht durch die Informationsveranstaltungen und Artikel sozialistischer Frauen. Das allgemeine Wahlrecht landete schließlich auf der Tagesordnung. Es wurde am 8. Mai 1919 mit 39 Stimmen gegen 11 Enthaltungen angenommen. Bei den anschließenden Parlamentswahlen im Oktober wurde auf der sozialistischen Liste im Zentrum die erste Abgeordnete Luxemburgs gewählt: die Lehrerin Marguerite Thomas-Clement.

Und heute?

Luxemburg – ein Land, in dem seit nunmehr hundert Jahren die Stimmen aller Bürger*innen gehört (und ausgezählt) werden? Nicht ganz. Immerhin dürfen sich heute rund 48 Prozent der Bevölkerung nicht an den Parlamentswahlen beteiligen. Ein interessantes Gedankenspiel der Asti, die in ihrer Pressemitteilung zum 100. Geburtstag des allgemeinen Wahlrechts darauf hinweist, dass die damalige Regierung trotz kritischer Gegenstimmen der Zivilgesellschaft kein Referendum zur Abstimmung organisierte: Was, wenn 1919 doch per Referendum über das allgemeine Wahlrecht abgestimmt worden wäre? Wie hätten die Einwohner*innen Luxemburgs entschieden? Der Gedanke ist vor allem deshalb spannend, weil er die Sinnhaftigkeit des 2015 abgehaltenen Referendums zum Einwohner*innenwahlrecht hinterfragt. Die damalige Entscheidung für den Bürger*innenentscheid ist angesichts der demographischen Zusammensetzung des Großherzogtums kaum zu rechtfertigen. Der Mehrheit der Bevölkerung das Parlamentswahlrecht zu geben, ist mehr ein notwendiger Schritt zu Demokratisierung des Landes – und weniger eine Meinungsfrage. Die Asti hofft derweil auf die Wiederkehr des „courage politique“ von 1919: „Quand allons-nous donc revivre le courage politique de 1919 et accorder un droit de vote aux législatives à tous ceux qui résident dans le pays?“


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