PLAN SECTORIEL MOBILFUNK: Misstrauen ist besser

Einen absoluten Schutz vor den möglichen Folgen der Mobilfunkstrahlung kann es nicht geben. Doch Verharmlosung und Laissez-faire sind ebenso fehl am Platz wie Panikmache.

Die zahlreichen Klagen gegen Mobilfunkantennen vor dem Verwaltungsgericht drohen die Luxemburger GSM-Netze lahm zu legen. Um zu das verhindern, möchte die Regierung die Genehmigungspraxis über einen Plan sectoriel regeln. Herbe Kritik an diesem Vorhaben gab es von Seiten der Grünen und des Mouvement écologique. Das Regierungsprojekt lasse die Gesundheitsaspekte der Strahlenbelastung außen vor und werde dem Vorsorgeprinzip nicht gerecht.

In der Tat, die einzigen Kriterien, aufgrund derer BürgermeisterInnen zukünftig Baugenehmigungen für Mobilfunkantennen verweigern können, sind laut Plan sectoriel ästhetischer Natur. Die Regierungsvertreter betonen, dass der Gesundheitsschutz nicht über die Landesplanung erreicht werden soll, sondern über die Kommodo-Genehmigungsprozedur. Und für die gilt, so werden sie nicht müde zu betonen, der europaweit strengste Grenzwert. Streng, so einige KritikerInnen, aber nicht streng genug, um dem Vorsorgeprinzip gerecht zu werden.

Doch aus dem Vorsorgeprinzip, das laut EU-Beschluss in der Umweltpolitik berücksichtigt werden muss, lassen sich nur schwer präzise Grenzwerte ableiten. Es besagt, dass auch ohne wissenschaftlich schlüssige Beweise Belastungen von Mensch und Umwelt soweit möglich zu vermeiden sind. Die derzeit vorliegenden Studien zu Mobilfunkantennen aber, das geben die KritikerInnen zu, liefern eher Hinweise als Beweise für eine Gesundheitsgefährdung. Sind sie wirklich gut beraten, sich auf eine Diskussion darüber einzulassen, welcher – strengere – Grenzwert den Netzbetreiberfirmen noch zuzumuten, also „möglich“ im Sinne des Vorsorgeprinzips wäre?

Einfordern lässt sich dagegen eine differenzierte Genehmigungspraxis. Wie die KritikerInnen zu Recht anführen, macht es einen Unterschied, ob man mehrere schwache Antennen anstelle einer starken errichtet, und ob der Mobilfunksender neben einer Schule oder neben einem Parkhaus steht. Das Regierungsvorhaben, alle Antennen, die den einen Grenzwert einhalten, automatisch genehmigen zu lassen, steht damit im Gegensatz zum Vorsorgeprinzip. Statt den Netzbetreiberfirmen freie Hand zu lassen, wo sie welche Antennen errichten, müsste eigentlich versucht werden, die Belastung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten möglichst gering zu halten.

Wer derzeit mehr verlangt, setzt sich angesichts des hypothetischen Charakters der Bedrohung dem Vorwurf der Übervorsichtigkeit und der Fortschrittsfeindlichkeit aus. Denn nicht alles, was die MobilfunkkritikerInnen vorbringen, kann überzeugen. Wo die einen vor allem eine Wirkung auf das Nervensystem vermuten und Einflüsse der Strahlung auf das Herz-Kreislauf-System als unwahrscheinlich abtun, ziehen die anderen eine Pilotstudie hervor, die gerade dort einen Zusammenhang sieht. Alle betonen, sie seien nicht gegen Mobilfunk, wollten auch keine Panik erzeugen, aber … Und dann verweisen sie auf dieses oder jenes Experiment, bei dem für extrem niedrige Werte noch gesundheitliche Effekte aufgetreten seien.

Das andere Extrem, blinde Technikgläubigkeit, verkörpern die beiden zuständigen Minister. Es war erschreckend, wie sie auf der Pressekonferenz vor einer Woche versuchten, die KritikerInnen als Dummköpfe darzustellen und die mögliche Bedrohung, die von den Mobilfunkantennen ausgeht, mit unsinnigen Vergleichen herunterzuspielen. Man fühlte sich unweigerlich an die technologischen Fehlentwicklungen der Vergangenheit erinnert: Asbestverseuchung, Gefahren der Atomkraft, Zerstörung der Ozonschicht. Jedesmal wurden die Risiken geleugnet, bis sie nicht mehr geleugnet werden konnten und die Allgemeinheit die gesundheitlichen und umweltpolitischen Spätfolgen tragen musste. Statt Verharmlosung sollte jetzt gesundes Misstrauen angesagt sein, bei BürgerInnen und bei PolitikerInnen.


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