ARMEE-FLIEGER: Nur der Anfang

Rüstung ist in, in Europa. Und Luxemburg spielt erneut den Musterschüler.

Ja oder Nein sagen sollen im Juli dieses Jahres die stimmberechtigten Luxemburger WahlbürgerInnen zu einem Text, der zwar offiziell nicht Verfassung genannt wird, der aber den politischen Rahmen der Europäischen Union für die Zukunft verbindlich festschreiben soll. Dass das komplizierte europäische Gestrüpp, das sich in den vergangenen Jahrzehnten entwickelt hat, von Zeit zu Zeit einer gewissen Präzisierung und Entwirrung bedarf, ist nachvollziehbar. Doch warum sollen wir unser Plazet geben für einen Text, der sich streckenweise wie ein Auftragsbuch eines Rüstungskonzerns liest? So verlangt Artikel I-40, 3:

„Die Mitgliedsstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.“ Mit dem Abkommen soll auch ein Europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet werden, dessen Aufgabe es ist, den „operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern“. Dieser europäische Pentagon wird sich an der Ausarbeitung der europäischen Rüstungspolitik „beteiligen“ und den Ministerrat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten unterstützen.

Die meisten Verfassungen, die es in den vergangenen Jahrhunderten gegeben hat, dürften als oberstes Ziel gehabt haben, den Weg von (militär-)diktatorischen Strukturen hin zu demokratischeren Umgangsformen zu bereiten. In diesem Sinne waren sie eher darauf ausgelegt, die Macht des militärischen Komplexes in den einzelnen Staaten einzuschränken, als ihnen ein verbrieftes Initiativrecht zuzugestehen.

Nicht so im Europa des 21. Jahrhunderts. Aufrüstung und Stärkung des Militärapparates wird zu Verpflichtung erklärt. Aber nicht nur das: Der EU (das heißt in diesem Fall dem Ministerrat) wird das Recht zugesprochen, „Missionen“ (gemeint sind natürlich militärische Einsätze) „zur Wahrung ihrer Werte und im Dienste ihrer Interessen“ zu veranlassen. Es gibt Länder, die aus bitterer Erfahrung vorschreiben, dass militärische Aktionen außerhalb des eigenen Staatsgebietes auf jeden Fall der Zustimmung des Parlamentes bedürfen. Soll jetzt auf EU-Ebene möglich werden, was in den Einzelstaaten politisch kaum durchsetzbar wäre?

Dahinter steckt natürlich die Leitidee, dass Europa sich langfristig von den (militärischen) Fuchteln der USA befreien soll. Die Amerikaner glauben seit jeher zu wissen, wie sie ihre Werte und Interessen am besten wahren können. Ob sie mit ihrer Art des Vorgehens immer Erfolg hatten (und immer im Recht waren), soll an dieser Stelle lieber nicht diskutiert werden. Doch liegt die Zukunft Europas darin, noch schlechtere Amerikaner zu werden?

Natürlich wird eine andere EU-Verfassung den Druck des militärischen Komplexes nicht verhindern. Das konnten wir diese Woche verspüren, als es auf einmal hieß, die zuständige Kommission im Luxemburger Parlament wäre uneingeschränkt (und einstimmig) für die Anschaffung eines Militärtransportflugzeugs. Zu Recht haben die Grünen sich beschwert, dass die Aufrüstungseuphorie, die derzeit durch Europa schwappt, nicht unumstritten ist. Auch wenn uns der Transportflieger angesichts aktueller Bilder aus dem Tsunami-Katastrophengebiet als möglicher Zubringer humanitärer Nothilfe verkauft werden soll, so ist bekannt, dass er eines von vielen Versprechen der Luxemburger Regierung(en) ist, schon jetzt dem EU-Wunsch nach größerer militärischer Stärke gerecht zu werden. Armeeminister Frieden lässt keine Gelegenheit aus, beim Budgetminister Frieden eine Aufstockung des Militärhaushalts einzuklagen.

Doch was nutzt die grüne Aufregung, wenn wir mit unserer Stimme den vorauseilenden Gehorsam des CSV-, LSAP- und DP-Establishments über die EU-Verträge sogar noch Gesetzeskraft verleihen? Eine Frage, auf die das Streitgespräch zwischen François Bausch (pro Verfassung) und Muck Huss (contra) anlässlich des Grünen Kongresses am 30. Januar hoffentlich eine plausible Antwort gibt.


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