BRAND IN SCHRASSIG: Schnelle Justiz

Urteilsverkündung nach nur 14 Monaten: Die Rechtssprechung zur Brandstiftung im Abschiebgefängnis bricht alle Rekorde.

Am 23. März soll der Richterspruch zur Brandstiftung im Schrassiger Gefängnis verkündet werden. 14 Monate reichen der Luxemburger Justiz nach eigenem Bekunden also aus, um sich ein zweifelsfreies Urteil von den damaligen Vorgängen zu machen und darüber, wer sich am 30. Januar 2006 etwas zu Schulden hat kommen lassen und wer nicht. Ginge es nach der Staatsanwaltschaft, sollen die Hauptangeklagten für 15 bis 20 Jahre in jenen Knast zurück, in dem sie ihre Verzweiflungstat begangen haben.

Sicherlich: Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt. Es können, wie der Fall Schrassig gezeigt hat, Menschen zu Tode kommen. Doch was war das Ziel der Angeklagten, als sie vor einem Jahr ihre Matratzen zusammentrugen und Feuer legten? Sich selbst und ihresgleichen umzubringen? Oder wollten sie nicht vielmehr auf ihre aussichtslose Lage, als Abschiebehäftlinge, hinweisen?

Die Mittel, die sie dabei zur Anwendung brachten, mag man verurteilen. Doch welche Mittel stehen Menschen in einer solchen Situation überhaupt zur Verfügung?

Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen hatten seit Jahren auf die inhumanen Zustände in Schrassig hingewiesen. Diese Proteste verhallten ungehört. Erst nach dem Brand wurde einigen der jahrelang fruchtlos wiederholten Grundforderungen der Organisationen Rechnung getragen. So können inzwischen Hilfsorganisationen die Abschiebhäftlinge stundenweise besuchen. Es war ja insbesondere die totale Isolation, die den Unmut der im Block P2 zusammengepferchten Männer hervorgerufen hatte. Vor allem die Ungewissheit darüber, wie lange diese unzumutbaren Umstände noch andauern würden, hat bei manchen zu einer Reaktion geführt, bei der Schuldfähigkeit im üblichen Sinne nicht mehr vorausgesetzt werden kann.

Abschiebehäftlinge sind eben keine Straftäter, sondern Menschen, die man – aus welchen Gründen auch immer – vom Luxemburger Territorium entfernen will. Ist das innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht möglich, können die Betroffenen nicht willkürlich lange eingesperrt bleiben.

Im Verlaufe des Prozesses konnte nicht einwandfrei widerlegt werden, dass es den Angeklagten eigentlich darum ging, auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Auch der Versuch, die Angeklagten in Rädelsführer und Mitläufer aufzuspalten, hat nicht gefruchtet. Wichtige Zeugenaussagen liegen lediglich als Protokolle vor, da die Betroffenen mittlerweile in ihre Heimatländer zurückgeführt worden sind. Die Widersprüche, die so nicht aus der Welt geschafft werden konnten, machen jedenfalls deutlich: Ist die Stimmung einmal aufgeheizt, geht alles sehr schnell. Für die einzeln handelnden Personen ist dann eine Umkehr kaum noch möglich. Das musste selbst der als nicht gerade zimperlich geltende Richter Prosper Klein zugestehen. Er bat die Staatsanwaltschaft zu bedenken, dass die Angeklagten wohl kaum zum Ziel hatten, ein solch großes Feuer zu legen.

Doch ungeachtet dessen, wie hart das Urteil am 23. März ausfällt, ist schon jetzt klar: Die Kriminalkammer wird sich mit den Umständen, die eine Protestaktion zur Katastrophe haben werden lassen, nicht befassen. Die unzulänglichen Brandschutzvorrichtungen in einem derart sensiblen Gebäude, die Reaktion der Wachhabenden nach dem Ausbruch des Brandes, die Gegenstand einer internen Untersuchung gewesen sein soll – das alles wird am 23. März nicht erörtert werden. Oder allenfalls am Rande.

Ein entscheidender Aspekt wird vom Urteil jedoch definitiv nicht berührt: Die angeklagten Abschiebehäftlinge gehörten eigentlich gar nicht in den Block P2. Weil die Politik es nicht geschafft hat, ein „Centre de rétention“ in einer annehmbaren Frist zu verwirklichen, weil unsere Abschiebepolitik zu nachweislich unmenschlichen Situationen führt, sind Vorfälle wie in Schrassig vorprogrammiert gewesen. Sie wurden bewusst in Kauf genommen. So gesehen, standen die wahren „Rädelsführer“ überhaupt nicht vor Gericht.


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