BRAND IN SCHRASSIG: Schnelle Justiz
Urteilsverkündung nach nur 14 Monaten: Die Rechtssprechung zur Brandstiftung im Abschiebgefängnis bricht alle Rekorde.
Am 23. März soll der Richterspruch zur Brandstiftung im Schrassiger Gefängnis verkündet werden. 14 Monate reichen der Luxemburger Justiz nach eigenem Bekunden also aus, um sich ein zweifelsfreies Urteil von den damaligen Vorgängen zu machen und darüber, wer sich am 30. Januar 2006 etwas zu Schulden hat kommen lassen und wer nicht. Ginge es nach der Staatsanwaltschaft, sollen die Hauptangeklagten für 15 bis 20 Jahre in jenen Knast zurück, in dem sie ihre Verzweiflungstat begangen haben.
Sicherlich: Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt. Es können, wie der Fall Schrassig gezeigt hat, Menschen zu Tode kommen. mehr lesen / lire plus