DENKMALSCHUTZ: Ziel verfehlt

Endlich stehen die parlamentarischen Arbeiten zum Gesetzesprojekt in puncto Denkmalschutz vor dem Abschluss. Doch das Ergebnis ist mager.

Seit nunmehr sieben Jahren wird am Gesetzesprojekt 4715 „concernant la conservation et la protection des sites et monuments nationaux“ herumgedoktert. Dieses neue Denkmalschutzgesetz soll das geltende vom 18. Juli 1983 ablösen, da diese alte Regelung Anlass zu divergierenden Interpretationen gab. Doch gerade in einer Zeit, in der die Auseinandersetzungen um die Luxemburger Denkmalschutzpolitik mit dem Streit um die Belvaler Hochöfen oder die angekündigte Renovierung des Pont Adolphe wieder aufflammen – die wiederum offensichtlich machten, wie unzureichend und ineffizient in Luxemburg Kriterien und Mittel des Denkmalschutzes ausgelegt sind – liegt ein Gesetzesprojekt vor, das an Halbherzigkeit kaum zu überbieten ist.

So wird die Gelegenheit verpasst, dem Denkmalschutz endlich ein klares und zeitgemäßes Profil zu geben: Etwa, indem die Kompetenzen der Denkmalschutzbehörde gestärkt werden und grundsätzlich für mehr Transparenz in Bezug auf Klassierungsanträge, Gutachten und Entscheidungen gesorgt wird. Doch anstatt die Beteiligung von Gemeinden, betroffenen Berufssparten und der Zivilgesellschaft zu garantieren, erschöpft sich das Gesetzesprojekt 4715 in einer laschen Beschreibung des Klassierungsherganges sowie einem größeren Kapitel über das Anbringen von Reklame im öffentlichen Raum.

Gravierende Schwachstellen in der Denkmalschutzpolitik wurden nicht behoben – im Gegenteil: So soll demnächst sogar die Schutzphase für ein Monument, die bislang schon mit Antragstellung begann, insofern abgeschafft werden, als sie erst mit dem Vorliegen eines „Arrêté grand-ducal“ rechtskräftig wird – was de facto jedem Bauherrn die Möglichkeit gibt, zwischenzeitlich vollendete Tatsachen zu schaffen. Auch das Initiativrecht der BürgerInnen für Klassierungsvorschläge wurde beschnitten: Ein Änderungsantrag der Regierung zum Gesetzesprojekt schreibt nun zehn Prozent der Unterschriften sämtlicher Gemeindeeinwohner vor, um überhaupt die Klassierung eines Objektes beantragen zu können. Und dies, obwohl es sich letztlich nur um ein Vorschlagsrecht handelt.

Das Gesetzesprojekt wird denn auch vom Mouvement écologique in seiner Stellungnahme, die am 3. Mai in der parlamentarischen Kommission besprochen wurde, als „rückwärtsgewandte Reform“ bezeichnet. Aus einem klaren denkmalschützerischen Auftrag an den Staat sei eine Kann-Bestimmung geworden, moniert der Mouvement. So sei der bestehende Wirrwarr an Schutzkategorien nicht geklärt worden. Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde nicht mit der „commission d’aménagement“ des Innenministeriums abgestimmt: Unklar bleibt somit, wie eine Klassierung aus Denkmalschutzinteressen mit den kommunalen Entwicklungs- und Bebauungsplänen zusammengeht.

Auch ist laut Méco eine von allen Bürgern nachvollziehbare Hierarchie der Schutzkriterien notwendig – gerade, weil die aktuell bestehenden rechtlichen Unterschiede zwischen Klassierung und Inventarisierung so verwischt wurden, dass diese Aufteilung de facto keinen Sinn mehr macht. Insgesamt fordert der Méco mehr Transparenz: Mittels einer öffentlichen Datenbank sollten Anträge und Gutachten der „Commission des sites et monuments“ sowie Entscheidungen des Ministeriums zugänglich gemacht werden. Auch müsse endlich eine kohärente Denkmalschutzstrategie ausgearbeitet werden. Das Gesetzesprojekt hätte die Möglichkeit bieten können, ein nationales Kulturgut-Inventar zu erstellen. Dieses könnte dann als Grundlage für einen Aktionsplan fungieren.

Allzu oft hat das Kulturministerium in puncto Denkmalschutz mittels Last-minute-Aktionen reagiert, statt eine pro-aktive Vorgehensweise an den Tag zu legen. Das Gesetzesprojekt 4715 gibt kaum Instrumente an die Hand, diese Vorgehensweise zu verändern.


Cet article vous a plu ?
Nous offrons gratuitement nos articles avec leur regard résolument écologique, féministe et progressiste sur le monde. Sans pub ni offre premium ou paywall. Nous avons en effet la conviction que l’accès à l’information doit rester libre. Afin de pouvoir garantir qu’à l’avenir nos articles seront accessibles à quiconque s’y intéresse, nous avons besoin de votre soutien – à travers un abonnement ou un don : woxx.lu/support.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Wir stellen unsere Artikel mit unserem einzigartigen, ökologischen, feministischen, gesellschaftskritischen und linkem Blick auf die Welt allen kostenlos zur Verfügung – ohne Werbung, ohne „Plus“-, „Premium“-Angebot oder eine Paywall. Denn wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Informationen frei sein sollte. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung; mit einem Abonnement oder einer Spende: woxx.lu/support.
Tagged .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.