Als „Lockfütterung heller Köpfe“ bezeichnet der linke Abgeordnete André Hoffmann ein Rundschreiben das die Steuerverwaltung pünktlich zum neuen Jahre herausgebracht hat. Es geht um spezielle Steuerprivilegien, die besonders gut betuchten Personen zugesprochen werden, wenn sie zeitweilig ihren Wohnsitz nach Luxemburg verlegen. Um gut qualifizierte Kräfte nach Luxemburg zu locken, übernehmen die betroffenen Unternehmen in der Regel die Umzugs- und eventuell sogar die Renovierungskosten. Diese Zusatzvergütungen gelten für Normalsterbliche als Bestandteil des zu versteuernden Einkommens. Wer als ausländische Spitzenkraft und mit mindestens fünfmal dem Mindestlohn bedacht nach Luxemburg gerufen wird, braucht diese Zusatzvergütungen in Zukunft unter bestimmten Umständen nicht mehr zu versteuern. Voraussetzung ist nicht nur ein hoher Verdienst, sondern auch ein Uni-Diplom. Damit durchbricht die Steuerverwaltung und der zuständige Finanzminister erstmals das eherne Gesetz der Gleichheit vor dem Gesetz. Ein erster Schritt in Richtung Etablierung der „high net worth families“? Die Regierung verfolge keine solche Initiativen, hatte 2003 der damalige Finanzminister, Jean-Claude Juncker, einzeilig auf eine parlamentarische Frage geantwortet.
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