HÄUSLICHE GEWALT: Opferschutz aufgeweicht

Die Neufassung des Gesetzes zur häuslichen Gewalt droht vor allem den Opferschutz aufzuweichen.

Am 15. November findet eine Sitzung der Abgeordnetenkammer statt, auf der möglicherweise die Neufassung des Gesetzes zur häuslichen Gewalt verabschiedet wird. „Obwohl das erste Änderungsprojekt des Gesetzes zur häuslichen Gewalt durchaus positiv war, indem eine Bannmeile, die der Täter zu respektieren hatte, definiert und eine Beratungsstelle für die Täter eingeführt wurde, scheint mit den neuen Änderungsanträgen, dem Avis des Staatsrates und der Nachwirkung der Fälle Kachelmann und Strauss-Kahn ein anderer Wind zu wehen“, findet Karin Manderscheid, Präsidentin von „Femmes en détresse“. Ihre Organisation unterhält Frauenhäuser, in denen geschlagene und gedemütigte Frauen Zuflucht, Hilfe, Betreuung und Neuorientierung finden. In den vergangenen 30 Jahren wandten sich rund 1.500 Frauen mit 1.800 Kindern hilfesuchend an die Organisation.

Positiv aus dem Blickwinkel der Hilfsorganisation ist vor allem, dass der veränderte Gesetzesentwurf den Wegweisungszeitraum von 14 Tagen für die Täter zu übernehmen scheint.

Dagegen soll – falls es nach dem Avis des Staatsrates geht – die Bannmeile in dem neuen Gesetzesentwurf nicht mehr quantifiziert werden. „Wir glauben aber, dass es für die Opfer sehr wichtig ist, zu wissen, dass ein geschützter Rahmen besteht“, so Manderscheid. Einerseits vermittle dies mehr Sicherheit, andererseits verschaffe es eine rechtliche Handhabe, falls der Täter diesen Rahmen überschreitet. Besonders jedoch stört sich die Präsidentin an der Verringerung des Strafmaßes für den Täter:

„Für mich ist es ein dramatisches Signal, dass in der Neufassung des Gesetzes das Strafmaß für einen Täter, der wegen häuslicher Gewalt angeklagt ist, plötzlich verringert werden soll“, empört sich Manderscheid. Das sei eine Banalisierung der Gewalt. Es sei außerdem nicht hinnehmbar, dass der Täter, der bei der Hilfsorganisation „Riicht eraus“ eigentlich zum Nachdenken über seine Aggressionen gebracht werden soll, vor Gericht von derselben Vereinigung vertreten wird. „Der Täter müsste selbst für sein Verhalten Verantwortung übernehmen“, so Manderscheid.

Ein weiterer Punkt, den die Frauenhilfsorganisation bemängelt, ist, dass der Opferschutz sich nicht auf die Kinder erstreckt. „Bisher konnten die Väter ihre Kinder sehen. Das Gesetz müsste dahingehend geändert werden, dass ein Täter zumindest während der Phase, in der er von der gemeinsamen Wohnung weggewiesen wurde, sein Besuchs- oder Sorgerecht gegenüber seinen Kindern nicht ausüben darf. Die Rechte der Kinder müssten höher stehen als die Rechte des Täters“, meint die Präsidentin. Selbst in der internationalen Konvention über die Kinderrechte werde explizit erklärt, dass die Rechte der Kinder gerade in Fällen von häuslicher Gewalt besonderen Schutzes bedürfen.

Eine Stellungnahme von Femmes en détresse ist unter www.fed.lu/avis_prisesdeposition/index.html einsehbar.


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