VORMUNDSCHAFT: Ohne Genehmigung keine Heirat

Seit 1992 vergibt die „Fondation Kannerschlass“ den „Prix Janusz Korczak“, um Arbeiten im Sozialbereich auszuzeichnen. In diesem Jahr wurde die asbl „Service d’Accompagnement Tutélaire“ geehrt. Mike Schaltz sprach mit der Woxx über seine Organisation und seine Probleme als Vormund.

Auch ältere oder demente Menschen sind auf Hilfe im administrativen Bereich angewiesen.

Wie kam es zur Gründung des „Service d’Accompagnement Tutélaire“?

Mike Schaltz: Vor der Gründung habe ich als Sozialarbeiter lange im Centre Hospitalier Neuro-Psychiatrique in Ettelbrück gearbeitet. Im alltäglichen Umgang mit den Patienten, die gerichtlich unter Vormundschaft gestellt waren, haben wir festgestellt, dass es wohl Vormünder gab, dass ihre Auswahl aber recht begrenzt war. Der Vormundsrichter konnte – wenn er im Umfeld der Familie keinen Vormund fand – eine neutrale Person bevollmächtigen. Bei diesen handelte es sich oft um Anwälte, die letztlich wenig Kontakt zu ihren Klienten hatten. In den vergangen Jahren hat die Psychiatrie eine positive Entwicklung genommen, es wurden Wohnstrukturen errichtet, Arbeits- und Freizeiteinrichtungen geschaffen, aber im Bereich der „protection judiciaire“ hat sich nichts getan. Wir haben gemerkt, dass es an Vormündern fehlte, die die Lebens- oder Krankengeschichte ihrer Klienten gut kannten und die Betroffenen dadurch besser einrahmen konnten. So kam es 2005 zur Gründung des „Service d’Accompagnement Tutélaire“ – wobei die Dienststelle erst 2007 angefangen hat, richtig zu funktionieren, und zwar nachdem ein Büro in Ettelbrück gefunden war und uns die ersten Vormundschaftsdossiers übertragen wurden.

Was bedeutet das konkret: die Betroffenen besser einzurahmen?

Die Kommunikation zwischen dem Vormund und der Person, die unter Curatelle oder Tutelle steht, ist ganz wichtig. Wenn Personen lange unter Vormundschaft gestanden haben, ist der Kontakt zu ihrem Tutor oft sehr schwierig, da dieser mit Anfragen überfordert wird, die Klienten zum Teil mehr Geld verlangen, als ihnen zusteht, die Wohnorte von Klient und Tutor weit auseinander liegen oder der Tutor sich nicht wirklich mit der Situation einer Person auseinandergesetzt hat. Viele Betroffene haben soziale Probleme, der Vormund jedoch sieht seine Aufgabe vorrangig im Verwalten des Geldes. Dabei brauchen Betroffene oft mehr als eine verwaltungstechnische Betreuung – viele beziehen das garantierte Mindesteinkommen, sodass es eh wenig zu verwalten gibt. Wichtig ist, den Klienten in die Bewirtschaftung miteinzubeziehen, ihm zu erklären, über welchen Betrag er verfügt, warum ihm deshalb zum Beispiel nur hundert Euro Taschengeld pro Woche zur Verfügung stehen und er zum Beispiel eine hohe Mobiltelefonrechnung vermeiden muss. Wir erklären ihm seine Pensionsrechte und welche Ausgaben hier verrechnet werden müssen. Wenn die Betroffenen miteinbezogen werden, akzeptieren sie die Vormundschaft auch eher. Wichtig ist, die Entwicklung der Klienten zu verfolgen: So hatten früher einige Patienten des Centre Hospitalier Neuro-Psychiatrique eine sehr gute Entwicklung genommen, konnten das Krankenhaus nach einer Krise wieder verlassen und eine reguläre Arbeit aufgreifen ? doch erhielten sie zunächst kein Einkommen, da ihr Tutor von dieser Veränderung nichts erfahren hat und ihnen kein Geld überwies. Hier versucht der „Service d’Accompagnement Tutélaire“, die Person zu begleiten. Das heißt, wir werden auch mal gerufen, wenn in einem Krankenhaus ein multidisziplinäres Gespräch stattfindet und es um die Entscheidung geht, wohin eine Person orientiert werden kann, welche Möglichkeiten vorhanden sind. Ein Punkt, der hier hinzukommt, ist die Neutralität: Früher waren die Vormünder oft die Direktionsbeauftragten einer Institution, die vom Konto des Klienten diesem das Taschengeld überwiesen, und sich selbst die Miete. Das war eine Lösung, die sich damals so ergeben hat, da es keine Alternativen gab.

Sind Ihre Klienten vor allem Menschen mit psychischen Problemen?

Unser ältester Kunde ist 97 Jahre alt. Ein Teil unserer Klienten lebt in Altersheimen, andere sind ältere alleinstehende Menschen, bei denen es Streitigkeiten in der Familie gab und die sich nicht mehr um ihre adminstrativen Belange kümmern können. Statistisch gesehen haben wir einen Altersdurchschnitt von 53 Jahren. Neben Menschen mit Behinderungen oder schweren sozialen Problemen betreuen wir zunehmend auch junge Menschen, die unter einer Psychose leiden. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um als „incapables majeures“ zu gelten und unter die Vormundschaft zu fallen. Momentan umfasst unser Klientenkreis rund 250 Fälle, wobei es auch eine Fluktuation gibt, da immer wieder Menschen sterben, die Maßnahme aufgehoben wird oder ein anderer Vormund aus der Familie gefunden wird. Die letztere Entwicklung unterstützen wir meistens. Am liebsten arbeiten wir mit Termin, doch kann der Klient jederzeit sein Dossier einsehen. Wir haben auch Klienten, die ihre Kontoauszüge geschickt bekommen. Und das reicht ihnen schon, um zu sehen, worum es bei der Maßnahme geht.

Wie passen Sie Ihre Betreuung an die individuelle Lebensgeschichte an?

Die Verwaltung jedes Falles wird individuell gestaltet. Die individuelle Betreuung wird auch regelmäßig den Lebensumständen der Klienten angepasst, um ihnen eine Chance zu geben. Wir haben Menschen, die krankhaft sparsam sind, denen wir zureden müssen, damit sie etwas Geld ausgeben. Andere müssen in einer Krise intensiver betreut werden: So erkennen wir oft schon am Kontostand am Computer, wie es einer Person geht, etwa wenn sie plötzlich massiv Geld ausgibt. Dann versuchen wir Kontakt aufzunehmen und zu bremsen, und das Taschengeld wird anders aufgeteilt. Einige Betroffene bekommen jeden Tag ihr Taschengeld über die Bank, andere verwalten ihr Konto selbst. Wir haben auch Kunden – darunter auch Alkoholiker – die ihr Geld auf einmal wollen, was gefährlich werden kann, da es sie in die Lage versetzt, gleich am ersten Tag alles auf einmal ausgeben zu können. Trotzdem schauen wir uns die Situation an, und wenn die Möglichkeit besteht, soll sich die Person selbst beweisen, dass sie es schafft, clean zu bleiben. Wir wissen, dass das schief laufen kann, und deshalb setzen wir nicht alles auf eine Karte. Aber wir geben der Person die Chance, es zu versuchen.

Die Betroffenen sind doch sicher nicht immer einverstanden mit dieser Maßnahme?

Einige Patienten argumentieren – das gehört dann zum Teil zum psychischen Krankheitsbild – dass sie nicht krank sind und deshalb auch keine Maßnahme benötigen. Andere fühlen sich einfach nur entmündigt. Deshalb versuchen wir, uns eher im Hintergrund zu halten, bei bestimmten Akten müssen wir jedoch beteiligt sein. Zwei unserer Klienten sind ein Paar und haben die Absicht zu heiraten; hier mussten wir, auch weil Gewaltvorfälle vorlagen, unsere Einwilligung versagen. Wir haben den Vorteil gegenüber anderen Institutionen, dass wir immer einbezogen werden – selbst während der Lebensumbrüche. Viele, die unter Vormundschaft stehen, können, auch infolge von Krankheit, keine Verpflichtungen einhalten, scheitern in den sozialen Strukturen, landen im Krankenhaus oder im Gefängnis. Wenn eine Person eine Institution verlässt, um von einer anderen betreut zu werden, ist oft niemand zuständig, und die Person droht zwischen den Einrichtungen verloren zu gehen. Hier sind wir immer noch zuständig, und in diesem Sinne agieren wir ergänzend zu vielen anderen Dienststellen, stellen oft die Verbindung zwischen ihnen her. Wenn jemand seinen Aufenthalt in einem Krankenhaus abgebrochen hat, dann wendet er sich an uns, da er Geld braucht, und wir versuchen, eine Neuorientierung zu organisieren, was allerdings nicht immer möglich ist.

250 Dossiers, das ist eine Menge, wenn man eine individuelle Betreuung sicherstellen will?

Spätestens nach 90 Tagen kontaktieren wir die einzelnen Personen. Jedoch haben wir auch Klienten, die tagtäglich anrufen, andere, die auf der Strasse leben und persönlich vorbeischauen. Unsere Fälle sind über das ganze Land verteilt. Sobald wir eine Zuweisung bekommen, suchen wir den Kunden zuerst in seinem Umfeld auf. Wir machen viele Hausbesuche bei Menschen, die in Altersheimen leben und stehen in engem Kontakt mit den Verantwortlichen der Einrichtung. Wir hatten erst kürzlich den Fall eines Mädchens, das verschwunden war und bei der Polizei erst dann als vermisst gemeldet wurde, als wir bemerkten, dass sie kein Geld mehr abgehoben hatte. Generell ist der Kontakt mit den Klienten immer gegeben, und sei es nur über die eingehende Post, wenn wir eine Rechnung vom Frisör bekommen. Es gibt viele Vormünder, die ihren Klienten kein Extrakonto einrichten. Wir tun es. Jedoch ist es problematisch, wenn bei der Bank ein Festsatz pro Woche festgelegt wurde. Dann kann es vorkommen, dass bei einem langen Feiertagswochenende ein Klient sein Taschengeld bereits in der Vorwoche abholen will, was nicht geht. Wir versuchen dagegen, ein Konto einzurichten, auf das wir regelmäßig einen Festbetrag überweisen, das flexibler gehandhabt werden kann und bei dem die Person mehr Befugnisse hat – auch wenn sie natürlich das Konto nicht überziehen darf. So kann sie einen Teil des Festbetrags abheben und später den Rest – in dem anderen System wäre das unmöglich, da nur ein bestimmter Satz pro Woche ausgezahlt wird.

Von wem wird die Vormundschaft beantragt?

Um ein Vormundschaftsverfahren zu eröffnen, benötigt der Richter eine Bescheinigung von einem Psychiater oder einem Neuropsychiater: die meisten Anfragen kommen also aus dem Sozialmilieu, von Sozialbüros oder den Krankenhäusern. Problematisch wird es bei akut psychisch kranken Personen, die sich zuhause isolieren, da Psychiater kaum Hausbesuche machen. In solchen Fällen beauftragt der Vormundschaftsrichter einen Psychiater mit der Erstellung eines Gutachtens. Und wenn der Richter obendrein vom Sozialbüro die Mitteilung erhält, dass die betreffende Person seit sieben Monaten keine Miete bezahlt hat, kann er eine Maßnahme einleiten, auch ohne die Person gesehen zu haben.

Wo endet Ihr Engagement?

Wir haben mindestens einmal pro Woche Kontakt mit irgendeinem Polizeibüro, das uns Bescheid gibt, dass sie dabei sind, eine Person ins Krankenhaus zu bringen. Wir informieren dann den Sozialdienst, stellen das Geld zur Verfügung ? und dann kommen wir ins Krankenhaus und stellen fest, dass die Person am Mittag bereits wieder entlassen wurde. Hier muss ich die Allgemeinkrankenhäuser kritisieren, die nach der Psychiatriereform psychisch kranke Patienten aufnehmen, diese aber kaum noch systemisch behandeln. Es kann nicht sein, dass, wenn eine Person zum sechsten Mal binnen einem Monat in der Psychiatrie landet, sich kein Psychiater Fragen stellt und nur die akuten Symptome behandelt. Oft werden wir auch erst informiert, wenn eine Person entlassen wird. Am besten arbeiten wir mit dem CHNP zusammen, da die Personen hier noch eher systemisch behandelt werden und multidisziplinäre Gespräche mit dem Psychiater und den Sozialarbeitern stattfinden. Manchmal rufen Krankenhäuser an und verlangen, dass wir als Vormund den Kleiderkoffer, Geld und Zigaretten bringen ? dann fragen wir, ob der Sozialdienst schon kontaktiert wurde. Wir verstehen unser Engagement als ergänzend. Dennoch machen wir zum Teil viel mehr, als eigentlich in unseren Möglichkeiten steht, denn der „Service d’Accompagnement Tutélaire“ besteht zurzeit nur aus fünf Personen. So rufen uns etwa „Hëllef Doheem“ an und sagen, dass der Klient kein Geld für Reinigungsmittel hat. Dann lösen wir dieses Problem, indem ein Geschäft die Reinigungsmittel stellt und uns die Rechnung schickt. Oder wenn ein Klient zum Frisör muss, dann wird ein Termin vereinbart, und wir erhalten die Rechnung. Oft übernehmen wir die Arbeit der anderen Dienststellen und ersetzen fast ein Familienmitglied. Dabei sehe ich unsere Aufgabe vorrangig in der Organisation eines Netzwerks und in der Kommunikation: So versuchen wir bei verschiedenen Klienten erst einmal, ein Netzwerk aufzubauen, etwa mit den zuständigen Sozialdiensten, so dass man sich die Arbeit besser aufteilen kann. Wir haben versucht, uns eine Art Jobdescription zu geben, das ist manchmal schwer. Die meisten Strukturen arbeiten oft auch nur in ihrem Bereich: verlässt jemand eine Institution, dann endet deren Zuständigkeit, dann müssen wir einspringen. Wir versuchen, das durch den Austausch mit anderen Professionellen zu verbessern. Dennoch haben wir gegenüber anderen Institutionen auch Vorteile, besitzen eine wirksamere Handhabe, da wir das Geld verwalten. Andere Dienste bestellen zum Beispiel keinen Umzugswagen, da sie nicht wissen, ob die Rechnung bezahlt werden wird.

Und die Übergänge sind auch finanziell überbrückbar?

Wir haben ein spezielles Konto, so dass wir unseren Klienten gelegentlich auch einmal Gelder vorstrecken können. Wenn zum Beispiel jemand einen Antrag auf das garantierte Mindesteinkommen gestellt hat, die Bewilligung aber auf sich warten lässt, dann besteht die Möglichkeit, etwas vorzustrecken. Oder wenn Schulden beim Vollstreckungsbeamten vorliegen und diese nur über Raten abgezahlt werden können – was hohe Zinsen verursacht -, dann zahlen wir den Gesamtbetrag, und unser Klient erstattet uns die Summe ohne Zinsen zurück.

Wie finanziert sich der „Service d’Accompagnement Tutélaire“?

Unsere Finanzierung ruht auf zwei Pfeilern: Der Vormundschaftsrichter gesteht uns eine Entschädigung pro Fall pro Monat zu, diese geht entweder zu Lasten des Staates oder des Klienten selbst. Wir wären glücklicher, wenn die Klienten für diese Maßnahme, die der Staat verhängt, nicht auch noch zahlen müssten. Das Vermögen einer Person bestimmt letztlich, ob sie selbst bezahlen muß. Wir haben hierzu auch eine Tariftabelle erstellt: Wir schlagen drei Tarife vor – entweder 125, 155 oder 185 Euro pro Monat. Diese berechnen sich nach dem Arbeitsaufwand: Wir haben ein Formular, auf dem wir ankreuzen, wie oft die Person Kontakt mit ihrem Umfeld hat, ob Schulden oder Immobilieneinkünfte zu regeln sind.

Wie wird das im Ausland gehandhabt?

In Deutschland ist das System ähnlich, allerdings gibt es dort Pauschalpreise, die zeitlich gestaffelt sind, wobei die Preise am Anfang höher liegen, da das Dossier mehr Arbeit erfordert. In Belgien erhält ein Vormund einen bestimmten Anteil des Vermögens einer Person.

Wer kontrolliert den Vormund, wie wird Mißbrauch ausgeschlossen?

Wir werden vom Vormundsrichter kontrolliert und sind ihm Rechenschaft schuldig. Wir müssen einmal im Jahr eine Jahresabrechnung erstellen, in der wir Ein- und Ausgaben verzeichnen. Die Kontrollen sind im Allgemeinen eher minimal. Es fehlt einfach an Personal. Es ist schon vorgekommen, dass wir bei dem Richter um ein Audit vorstellig wurden. Selbst können wir uns dieses Audit momentan nicht leisten. Die Tarife unserer Gehälter, die sich nach dem Gesundheitssektor berechnen, gehen dauernd in die Höhe, wir brauchen regelmäßig neue Dossiers, um überhaupt unsere Kosten decken zu können. Der „Service d’Accompagnement Tutélaire“ verwaltet zurzeit rund tausend Konten ? wenn wir hier ein objektives Audit machen wollten, müssten wir einen Treuhänder fragen, und das dafür nötige Budget besitzen wir nicht. Wir sind auch regelmäßig vor Gericht, nämlich wenn Klienten uns beschuldigen, ihr Geld zu vergeuden. In diesen Fällen legen wir alle Transaktionen offen. Bedauerlich ist, dass Anwälte sich nicht vorher mit uns in Verbindung setzen, um die Vorwürfe von Klienten außergerichtlich zu überprüfen, das würde viel Zeit sparen.

Welche Möglichkeiten gibt es, eine Vormundschaft wieder aufheben zu lassen?

Der Richter verlangt eine Bescheinigung von einem Arzt, der bestätigt, dass eine Vormundschaft nicht mehr notwendig ist. Wenn die Gründe, die zur Vormundschaft geführt haben, nicht mehr vorliegen, kann sie theoretisch aufgehoben werden. In solchen Fällen werden auch wir nach unserer Meinung gefragt ? der Klient ist leider oft entgegen eigener Einschätzung noch nicht bereit. Dagegen merken wir in unserer Praxis, wer tatsächlich die Fähigkeit zurückgewonnen hat, selbständig zu leben. Solche Personen ermutigen wir auch, eine Aufhebung der Vormundschaft zu beantragen. Unserer Einschätzung wird dabei sehr viel Gewicht beigemessen. So kontrollieren wir in einer solchen Übergangsphase, ob die Person tatsächlich ihre Miete immer bezahlt hat, worüber wir dem Richter auch Nachweise liefern müssen – erst wenn das funktioniert, besteht die Möglichkeit, eine Aufhebung zu beantragen.

Gibt es hier eine Roadmap, die dem Klienten eine Orientierung zur Selbständigkeit gibt?

Es müsste hier klare Regeln geben. Die Vormundschaft müsste zeitlich begrenzt sein, und es müsste eine Überprüfung des Falles erfolgen, zu der alle betroffenen Personen an einen Tisch gerufen werden und Bilanz gezogen wird. Das wäre sinnvoll.

Der Zweck der Sache kann ja nicht die lebenslange Abhängigkeit sein…

Wir haben viele Leute, die zufrieden sind. Wenn eine Person in der Lage ist, vieles alleine zu machen, dann lassen wir sie auch. Man könnte wie in Deutschland die Aufgabenbereiche des Vormunds und die Möglichkeiten des einzelnen Klienten stärker definieren und regelmäßig evaluieren, aber dafür reichen zwei Vormundschaftsrichter nicht aus. Es dauert schon jetzt unvertretbar lang, bis man überhaupt einen Termin erhält. Der Vormundschaftsrichter in Luxemburg Stadt soll 4000 Dossiers unter sich haben! In dem Bereich der Vormundschaft gibt es noch viele Schwachstellen. So wurde uns kürzlich ein Klient überwiesen, dessen Vormund, ein Anwalt, plötzlich spurlos verschwunden war, was lange Zeit niemand bemerkt hatte. Es fehlen Magistrate oder ein an den „Service centrale d’assistance sociale“ angegliederten Dienst. Einer unserer Aufgabenbereiche ist, Vormünder zu informieren. Wir erhalten manchmal Anrufe von Eltern von Behinderten, die wissen wollen, was passiert, wenn sie sterben. Es fehlt im Bereich der Vormundschaft an Informationen. Es gibt sehr wenig Beratung, was die Tutelle und Curatelle betrifft. Sinnvoll wäre auch eine Art Mediator, der schon im Vorfeld Dinge klärt, wenn sich Klienten, die unter Vormundschaft stehen, beschweren ? etwa wenn ein Vormund Rechnungen nicht bezahlt hat. Auch müsste es in dem Vormundschaftsgesetz eine soziale Vormundschaft geben, wie in Deutschland, wo die Vormundschaft mittlerweile Betreuung genannt wird. Es müsste die Möglichkeit geschaffen werden, in diesem System auf niedriger Ebene Wirkungen zu erzeugen, und, falls nötig, stärker einzugreifen. Das System der Vormundschaft in Luxemburg ist noch nach dem französischen Code Civil von vor 150 Jahren organisiert, es fehlt daher an sozialen Maßnahmen.


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