ELTERNURLAUB: Halali der Arbeitgeber

Frauenorganisationen befürchten die Kürzung des Elternurlaubs. Tatsächlich mehren sich kritische Stimmen aus dem Arbeitgeberlager.

Der Pressesprecher Claude Pauly spricht aus, was offenbar viele denken: Sein Verband, das „Syndicat des indépendants et des classes moyennes“ (SIC), ist zwar nicht für die Abschaffung, aber für die Halbierung des bestehenden Elternurlaubs auf drei statt wie bisher sechs Monate. Mit dieser Haltung steht das SIC nicht alleine, Ähnliches war schon von der „Fédération des Artisans“ zu hören. Hintergrund für das jüngste Halali der Arbeitgeber gegen den Erziehungsurlaub: die laufenden Tripartite-Gespräche zum „Plan d’action national en faveur de l’emploi“. Viele der im 1999er-Pan-Gesetz beschlossenen Maßnahmen, zu denen auch der Elternurlaub gehört, laufen am 31. Juli diesen Jahres aus und müssen neu verhandelt werden. Das Gesetz zum Congé parental vom 12. Februar 1999 sieht ausdrücklich eine Kürzung vor, wenn die angestrebten Ziele – bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dadurch Chancengleichheit, sowie mehr Beschäftigung – nicht erreicht werden.

Eben dies, das Verfehlen des beschäftigungspolitischen Ziels, behaupten nun die Arbeitgeber. Ihr Argument, adäquaten Ersatz für ArbeitnehmerInnen in Erziehungsurlaub zu finden, sei schwierig, erscheint auf den ersten Blick plausibel. So hat die vom Familienministerium in Auftrag gegebene KPMG-Studie vom November 2002 zu den Auswirkungen des „Congé parental“ ergeben, dass ArbeitnehmerInnen aus dem Industrie- und Handwerksbereich, die Elternurlaub nahmen, nur zu 59 Prozent ersetzt wurden. Die meisten mittels betriebsinterner Versetzungen und Umschichtungen; das Arbeitsamt ADEM vermittelte nur rund sechs Prozent der frei werdenden Arbeitsplätze an außen stehende Arbeitsuchende. Inzwischen aber rutscht Luxemburgs Wirtschaft allmählich tiefer in die Krise, die Arbeitslosenzahlen steigen kontinuierlich an, unter ihnen laut ADEM ein immer größer werdender Anteil an Fachkräften. Ersatz für ArbeitnehmerInnen im Elternurlaub zu finden, dürfte deshalb künftig vermutlich weniger Probleme bereiten, so jedenfalls die Einschätzung des Präsidenten der PAN-Spezialkommission Marcel Glesener, der sich klar für den Erhalt der bisherigen Regelung ausspricht.

Banken haben darüber hinaus den Elternurlaub als Kriseninstrument entdeckt: Sie drängen verstärkt darauf hin, dass berechtigte ArbeitnehmerInnen jetzt in den Erziehungsurlaub gehen. Während dieser „Pause“ könnten Umstrukturierungen oder auch nur kurzfristige Einsparungen – statt Entlassungen – vorgenommen werden.

Doch genau hier liegt das – hausgemachte – „Problem“ des Elternurlaubs. An der gegenwärtigen Debatte zeigt sich die Gefahr der luxemburgischen Version eines europaweit vorgeschriebenen Elternurlaubes. Die EU-Direktive 96/34 vom 3. Juni 1996 definierte den Elternurlaub als familienpolitische Maßnahme und eben nicht beschäftigungspolitisch. Dem EU-Rat ging es in erster Linie darum, die in der Nummer 16 der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte garantierte Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern auch in punkto Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten – und eben nicht eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Arbeitslose zu kreieren. Den Elternurlaub an allgemeine beschäftigungspolitische Ziele zu koppeln und mit einer Frist zu versehen, ist auf dem eigenen Mist der luxemburgischen Verantwortlichen gewachsen.

Statt eine sinnvolle sechsmonatige Frist unter Vorbehalt zu stellen, hätte sich die Regierung von vorneherein darauf einigen müssen, dass es sich beim Elternurlaub um eine rein familien- und genderpolitsche Maßnahme handelt. Dann wäre den betroffenen Frauen und Männern, Eltern und Kindern, das jetzige Bangen erspart geblieben. Allerdings hätten die Tripartite-Parteien damit auch einen – strategisch wichtigen – Verhandlungsgegenstand weniger beim PAN-Poker gehabt.


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