Luxemburg: Malochen für die Miete

von | 08.11.2021

Wer in Luxemburg den gesetzlichen Mindestlohn verdient, drückt im Schnitt mehr als die Hälfte davon für die Miete ab. Heute Morgen vom Europäischen Gewerkschaftsbund veröffentlichte Zahlen zeigen, auf welcher Verzerrung die viel gelobte „Errungenschaft des luxemburgischen Sozialmodells“ (Xavier Bettel) basiert.

Braucht viel Geduld, wenn er seinen Entwurf für einen europäischen Mindestlohn umgesetzt sehen will: Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Arbeit und soziale Rechte. (Foto: Paulius Peleckis / EU, 2021/ EC – Audiovisual Service)

Wer einen Lohn hat, der dem „sozialen Mindestlohn“ entspricht, reicht hierzulande mehr als die Hälfte davon gleich an den Vermieter weiter. In Luxemburg geht mit 51 Prozent der dritthöchste Anteil am gesetzlichen Mindestlohn innerhalb der gesamten EU für die Miete drauf – nur wer in Spanien (54 Prozent) und Bulgarien (53 Prozent) lebt, muss anteilig mehr fürs Mietwohnen investieren. Das geht aus im Jahr 2019 erhobenen Zahlen hervor, die der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) heute veröffentlicht hat. Die Berechnungen basieren auf der Statistik der Europäischen Union über Einkommen und Lebensbedingungen und legen die Miete für eine Wohnfläche zugrunde, die maximal zwei Schlafzimmer umfasst.

In insgesamt elf Mitgliedsstaaten werden 40 Prozent oder mehr des Einkommens ins Wohnen investiert. „Wenn die Miete dich die Hälfe deines Lohnes kostet, hast du mit Blick auf die Lebenshaltungskosten eine schwere Wahl zu treffen: Lässt du im Winter die Heizung aus? Lässt du Mahlzeiten ausfallen oder kaufst du Nahrungsmittel minderer Qualität? Schickst du Deine Kinder in kaputten Schuhen und Klamotten in die Schule?“, so die ETUC-Generalsekretärin Esther Lynch in einer Pressemitteilung. Die Berechnungen zeigten, dass der gesetzliche Mindestlohn in der EU nicht ausreiche, um die dringendsten Lebenshaltungskosten zu decken. Bereits im vergangenen Jahr hatte der ETUC darauf aufmerksam gemacht, dass in der Mehrheit der EU-Länder mit gesetzlichem Mindestlohn dieser nicht vor einem Leben in Armut schützt.

Das liegt unter anderem schlicht daran, dass dieser Mindestlohn laut ETUC in 20 Mitgliedsstaaten niedriger angesetzt ist als die Einkommensgrenze, die das Armutsrisiko markiert – diese wird bei 60 Prozent des mittleren Einkommens (Medianlohn) angesiedelt, das genau in der Mitte aller in einer Gesellschaft erzielten Einkommensgrößen liegt und in der Regel niedriger ist als der Durchschnittslohn. Die nordischen Mitgliedsstaaten Dänemark, Schweden und Finnland sowie Österreich, Italien und Zypern haben keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn.

Vor einem Jahr hatte Nicolas Schmit als EU-Kommissar für Arbeit und soziale Rechte den Entwurf einer EU-Direktive für einen europäischen Mindestlohn vorgestellt, der unter anderem eine Anhebung des Mindestlohns auf diese 60 Prozent des Medianlohns anregt, was in einigen Ländern eine positive Wirkung hätte, in anderen Ländern jedoch längst nicht ausreichend wäre. Laut Schmit geht es bei der Initiative daher vor allem darum, dass der gesetzliche Mindestlohn „auch eine würdige Lebensführung ermöglicht“.

Tatsächlich Vorschriften machen kann die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten mit der Direktive allerdings nicht (siehe dazu den Artikel „EU-Mindestlohn: Bedingt verbindlich“ in der woxx 1604). Das Subsidiaritätsprinzip sowie der „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ verhindern, dass die EU unmittelbar in das Arbeitsentgelt betreffende Regelungen der Mitgliedsstaaten eingreifen kann. So dient sie in erster Linie als politisches Signal. Dem ETUC reicht das nicht aus: Die Direktive erlaube es weiterhin, „den gesetzlichen Mindestlohn unterhalb der Armutsgrenze anzusiedeln“, so der Gewerkschaftsbund in seiner Presseerklärung.

Am Donnerstag wird nun der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments über den von Schmit im Oktober vergangenen Jahres vorgestellten Entwurf abstimmen. Der ETUC fordert vom Ausschuss, für eine Ergänzung des Entwurfs zu plädieren, die die realen Lebenshaltungskosten berücksichtigt und zudem die kollektive Verhandlung von Tarifverträgen stärkt.

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