Luxemburg bleibt auf Jahre ohne echten „service public“ im Fernsehbereich. So will es ein ohne parlamentarisches Zutun ausgehandeltes Abkommen.
Es ist sicherlich kein Zufall, dass öffentlich-rechtliche Sendeanstalten wie die BBC allgemein geschätzt werden. Kein Wunder auch, dass nach dem Zusammenbruch der Nazidiktatur dem deutschen Nachbarn ein an GroĂźbritannien angelehntes Mediengesetz verpasst wurde. Es bestand in dieser Form mehr als 30 Jahre lang, bevor den „Privaten“ TĂĽr und Tor geöffnet wurde. Diese operierten im TV-Bereich, auch von Luxemburg aus, zunächst als so genannte „Titten-Sender“. Das Publikum wurde mit Tutti-Frutti und ähnlichem den öffentlich-rechtlichen Sendern abspenstig gemacht. Es folgten andere Quoten bringende Sendeformate, fälschlicherweise Reality-TV getauft, mit teilweise menschenverachtenden AuswĂĽchsen.
Der politische Rechtsruck in den 80er Jahren führte zu ähnlichen Entwicklungen in anderen europäischen Ländern. Die daraus entstandene Medienlandschaft mag vielfältiger und sogar pluralistischer sein, als jene aus den Gründerzeiten, ob sie tatsächlich besser wurde, steht auf einem anderen Blatt.
Luxemburg beschritt in Sachen Medienpolitik von Anfang an einen Sonderweg. Als nur terrestrisch ausgestrahlt wurde, verpachtete man die dem Lande auf der Basis internationaler Abkommen zustehenden Frequenzen – zuerst fĂĽr den Rundfunk und später fĂĽrs Fernsehen – meistbietend per Konzession. Unser erstes TV-Programm war eines fĂĽr die französisch sprechenden Nachbarn – „Bonux“ und „PĂ©trole Hahn“ sei Dank. Die Luxemburger selber profitierten vom kostenlosen Qualitätsfernsehen der Anrainer. Ein „win-win“-Szenario wie es im Buche steht: Der Staat kassiert Steuern beim Medienunternehmen und hat keinerlei Ausgaben. Unpopuläre MediengebĂĽhren braucht er gar nicht erst zu erheben, und die ZuschauerInnen merken nicht einmal, dass sie eigentlich alle SchwarzseherInnen sind. Erst in den 70ern wurde ihrem GrundbedĂĽrfnis nach regional ausgerichteter Information entsprochen. Fortan durften sie einmal wöchentlich ein auf sie zugeschnittenes Programm in luxemburgischer Sprache anschauen.
Die Diskussion um ein unabhängiges, öffentlich getragenes Radio- und Fernsehprogramm entbrannte in Luxemburg ironischerweise erst, als es um die Liberalisierung der Medienlandschaft ging: Die Bewegung der freien Radios hatte deutlich gemacht, dass Luxemburg zwar mächtig von der Liberalisierungswelle bei den Nachbarn profitierte, zu Hause aber eine der rigidesten Rundfunkpolitiken in ganz Europa betrieb, die erst mit dem Mediengesetz von 1991 aufgebrochen wurde. Während anderswo in Europa „Liberalisierung“ mit „Privatisierung“ einherging, wurde dank der neuen Medienvielfalt zum ersten Mal ein staatlicher Radiosender möglich, der allerdings die 70- jährige Verspätung nie aufzuholen verstand.
Eine ähnliche Entwicklung hätte auch im Bereich des Fernsehens stattfinden können. Stattdessen schreibt der letzte Woche mit CLT-Ufa unterschriebene Konzessionsvertrag die bisher geltende Rollenverteilung fort: Die Regierung vergibt ihr Sendemonopol und handelt sich dafĂĽr ein von RTL erstelltes Programm ein. Aus volkswirtschaftlicher Sicht mag man sich ĂĽber den Deal freuen, insbesondere wenn dadurch als „kleiner Nebeneffekt“ 600 RTL-Group- und BCE-Arbeitsplätze bis 2020 abgesichert werden.
Doch bleibt mehr als nur ein schlechter Nachgeschmack, wenn man sich vor Augen fĂĽhrt, dass die Regierungsparteien sich endgĂĽltig von der Idee eines echten „service public“, wie er auch dem „Conseil national des programmes“ vorschwebte, verabschiedet hat. BetrĂĽblich ist auch die undemokratische Form der Ausarbeitung des Konzessionsvertrages. Medienpolitik ist ja kein Nebenkriegsschauplatz, sondern ein Kernbereich jeder demokratisch ausgerichteten Gesellschaftsform. Der Staat veräuĂźert ein ihm anvertrautes Monopol, und sieht sich nicht einmal genötigt, die Zustimmung des Parlaments – und zwar in Form eines Gesetzes – einzuholen. Kaum vorzustellen, dass eines Tages die Polizei per Handschlag, die Justiz per Ausschreibung und das Erziehungswesen auf Ebay meistbietend veräuĂźert wĂĽrde! Oder etwa doch?

