Betreuungsstrukturen für Senior*innen: Menschenrechte altern nicht

Seit Februar 2020 liegt ein neuer Gesetzesentwurf zu den Betreuungs-strukturen für Senior*innen in Luxemburg vor. Die Commission consultative des droits de l’homme präsentierte nun ihr Gutachten, das vor allem die Menschenrechte in den Blick fasst. Wird der Entwurf nicht überarbeitet, kommen die in vielerlei Hinsicht zu kurz.

Durch die Corona-Krise wurden für Senior*innen in Betreuungsstrukturen sowie für deren Personal neue ethische Fragen zu Schutz, Lebensfreude und Menschenrechten aufgeworfen. (Foto: CC BY Sascha Kohlmann SA 2.0)

„Sie sind unheimlich vorsichtig“, schrieb ein Journalist letzte Woche in den Chat zur Zoom-Pressekonferenz der Commission consultative des droits de l’homme (CCDH). Die CCDH präsentierte dort ihr Gutachten zur Überarbeitung der „Loi portant sur la qualité des services pour personnes âgées“. Gilbert Pregno, Präsident der CCDH, reagierte mit Bedacht auf die Anmerkung des Journalisten: „Die CCDH setzt sich für die Menschenrechte ein. Ich glaube behaupten zu können, dass wir das unnachgiebig und hartnäckig tun.“ Eine Behauptung, die sich im Gutachten zum Gesetzesentwurf bestätigt. Die Kritik der CCDH ist deutlich und ihr Missmut spürbar.

Das Familienministerium legte den Gesetzesentwurf im Februar 2020 vor. Wann über das Gesetz abgestimmt wird, ist unbekannt. Es befindet sich auf dem Instanzenweg. Auf die Präsentation des Entwurfs folgten Gutachten mehrerer Organe, unter anderem vergangenen Monat eines des Conseil supérieur des personnes handicapées. Die CCDH konzentriert sich in ihrem Gutachten auf die Auswirkungen der Pandemie für die Menschenrechte älterer Personen, statt eine detaillierte Analyse des Gesetzesprojekts durchzuführen: Was ist mit der Regulierung von Ausgangsbeschränkungen? Was mit Besuchsrechten, ethischen Problemfällen und den Arbeitsbedingungen des Pflege- und Betreuungspersonals?

Der Gesetzesentwurf wurde zu einer Zeit verfasst, in der das Ausmaß der Corona-Pandemie und die daraus gewonnenen Erkenntnisse unbekannt waren. Inzwischen ist über ein Jahr vergangen. Ein Covid-Gesetz jagt das nächste. „Es ist eine Kultur der Hektik entstanden. Die Gesetzesentwürfe werden durchgepeitscht. Das widerspricht dem demokratischen Geist. Aus dem Grund beobachten wir das politische Geschehen noch aufmerksamer“, sagte Pregno bei der Pressekonferenz. Lynn Feith, Pressesprecherin des Ministeriums für Familie, Integration und die Großregion gab auf Nachfrage der woxx an: „Sicherlich wird die Covid-Situation dazu führen, dass der Text an diese neuen Erfahrungen angepasst wird.“ Details nannte sie allerdings keine.

Mensch zwischen Paragrafen

Die Leitlinien des Gesetzesentwurfs sind Qualität, Transparenz und Flexibilität. Das Stichwort Qualität bezieht sich auf Ausstattung, Räumlichkeiten und Kompetenz des Personals. Transparenz bedeutet die Schaffung eines einheitlichen Registers, in dem die Preise und Aufnahmemodalitäten der Häuser vermerkt sein sollen. Flexibilität steht für die administrative Organisation der Strukturen. Für den Juristen Max Mousel, Mitglied der CCDH und Autor des Gutachtens, darf die Flexibilität jedoch nicht nur den Strukturleitungen zugutekommen. „Ihnen wird weiterhin freie Hand gelassen“, sagte er bei der Pressekonferenz. Was das bedeutet, macht sich während der Pandemie bemerkbar: Die Bewegungsfreiheit der Bewohner*innen, die Besuchsrechte und der Prozess der Sterbebegleitung werden teilweise willkürlich von den Betreuungsstrukturen bestimmt.

„Wenn man von Qualität, Transparenz und Flexibilität spricht, muss man die Menschen in den Strukturen in den Mittelpunkt setzen“, betonte Mousel. „Es ist gewusst, dass es in verschiedenen Strukturen Missstände gibt. Den Betroffenen wird nicht genug zugehört.“ Stattdessen gebe die Regierung die Verantwortung an die Strukturleitungen ab, die mit wichtigen Entscheidungen alleine gelassen würden. Ihr Argument für die Beschränkungen oder Anpassungen der Besuchsrechte war und ist meist der Schutz der Bewohner*innen. „Das ist legitim, wenn man sich die erschreckenden Todeszahlen anschaut, doch so einfach ist es nicht. Es gibt im Hinblick auf Menschenrechte Regeln, die es nicht zu überschreiten gilt. Jede Person muss Menschenrechte verteidigen“, sagte Mousel. Die CCDH kritisiert deshalb, dass der aktuelle Gesetzesentwurf weder die Bedingungen für Ausgangs- und Besuchsbeschränkungen festhält noch eine Maximaldauer dafür angibt.

Warum das wichtig ist, zeigen Pregnos Beobachtungen zur Krise – und seine Vermutung, dass es sich bei Corona nicht um die letzte Pandemie der Menschheitsgeschichte handelt. „Wir haben festgestellt, dass ältere Menschen disproportional von der Krise betroffen sind. Psychisch, gesundheitlich und sozial. Die Aufmerksamkeit wurde früh auf die Folgen der Isolation gelenkt: Sie ist katastrophal für die Psyche der Menschen“, so Pregno. „Um die Gesundheit älterer Menschen aufrechtzuerhalten, wurde in Kauf genommen, dass sie an ihrem psychischen Leid sterben. Einem Menschen sein Sozialleben zu verwehren, ist entwürdigend.“ Der Tod älterer Menschen habe während der Krise noch dazu eine inakzeptable Banalisierung erfahren.

Was das Lebensende angeht, sieht der Gesetzesentwurf bei Bedarf die Einberufung einer Ethik-Kommission vor. Sie muss aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, davon kann eine Person über Kompetenzen in der Palliativpflege verfügen. Das wirft ebenso viele Fragen auf, wie es beantwortet. „Warum die Beschränkung auf das Lebensende? Warum nicht die Ausweitung auf alle Situationen, in denen Menschenrechte in Gefahr sind?“, fragte Mousel während der Präsentation des Gutachtens. Es sei außerdem unklar, welchen Stellenwert die Beschlüsse der Ethik-Kommissionen hätten und wie unabhängig sie seien. Auch die Chambre des fonctionnaires et des employés publics merkte im November 2020 in ihrem Gutachten zum Gesetzesentwurf an, dass es dem Abschnitt über die Ethik-Kommissionen an Präzision fehle. Die CCDH wünscht sich allgemein eine externe Kontrollinstanz, die über die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der Strukturen für Senior*innen wacht. Sie schließt sich dem Gutachten des Conseil supérieur des personnes handicapées an, der den Ombudsman mit dieser Aufgabe betrauen würde.

Der Gesetzesentwurf ist neutral, was die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern angeht, dabei spielen geschlechtsspezifische Faktoren sowohl für das Personal als auch für potenzielle Heimbewohner*innen eine entscheidende Rolle. (Foto: CC BY simpleinsomnia 2.0)

Care-Arbeit, Frauen und Altersarmut

Neben den Bewohner*innen der Strukturen interessiert sich die CCDH in ihrem Gutachten aber auch für das Pflegepersonal. „La CCDH insiste sur la mise en place d’une offre de formation professionnelle continue et la revalorisation des professions de soins (niveau de Bachelor) pour répondre aux besoins gérontologiques actuels, conformément aux revendications du personnel soignant“, steht in dem Schreiben. Die CCDH merkt an, dass in den Strukturen vorwiegend Frauen die Care-Arbeit übernehmen. Es sind vor allem sie, die unter der Geringschätzung der Pflegeberufe leiden.

In der Fiche d’évaluation der Fédération des acteurs du secteur social au Luxembourg (Fedas) wird das Gesetzesprojekt als neutral in Sachen Gleichstellung zwischen Frauen und Männern bewertet. Das findet die CCDH erschreckend. Die Kommission erinnert daran, dass die vermeintliche Neutralität das Risiko der Diskriminierung nicht mindert, im Gegenteil: Man müsse sich die Menschenrechte aller Beteiligten zu Herzen nehmen und im Zweifelsfall spezifische Vorkehrungen treffen, um Ungleichheiten zu unterbinden. „[D]es mesures neutres risquent de créer ou de perpétuer des situations discriminatoires“, steht im Gutachten. „Das gilt für alle Gesetze“, präzisierte Mousel in der Pressekonferenz.

Zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern lohnt sich im Zusammenhang mit Betreuungsstrukturen für Senior*innen auch ein Blick auf das Gutachten der Chambre des salariés. In einem Abschnitt stehen die finanziellen Mittel der Senior*innen im Vordergrund. Die CSL legt die Durchschnittspreise für Einbettzimmer in Betreuungsstrukturen im Jahr 2018 offen. Das Einbettzimmer in einem Centre intégré pour personnes âgées (CIPA) kostete 2.452 Euro im Monat. Für einen Platz in einem Pflegeheim musste man monatlich 2.706 Euro hinblättern, für den in einer betreuten Wohnstruktur 1.718 Euro. Manche Strukturen sollen laut CSL über 4.000 Euro für ein Einzelzimmer verlangt haben. In demselben Jahr verfügten Frauen durchschnittlich über eine monatliche Rente von 1.838 Euro, Männer über eine von 3.634 Euro im Monat.

Aus dem Gutachten der CSL geht hervor, dass sich 2018 folglich 79 Prozent der Rentnerinnen die Betreuung in einer Maison de soins nicht leisten konnten. Für 76 Prozent der Seniorinnen reichte die Rente nicht für ein Zimmer in einem CIPA und für 44 Prozent auch nicht für betreutes Wohnen. 28 Prozent der Rentner konnten die Kosten für einen Platz im Pflegeheim nicht decken. 22 Prozent hatten nicht genug Geld für ein Zimmer in einem CIPA. Das zeugt von allgemeiner Altersarmut und offenbart gleichzeitig die Folgen der jahrzehntelangen strukturellen Diskriminierung von Frauen.

Gestern wie heute besteht in Luxemburg ein Gender Pay Gap zum Nachteil der Frauen: Laut einem Fact Sheet der Europäischen Kommission betrug dieser 2018 sektorenübergreifend 5,5 Prozent. Der EU-Durchschnitt lag bei 16,2 Prozent. Im Wirtschafts- und Versicherungssektor sowie im Handel verdienten Frauen 2017 im Schnitt 22 Prozent weniger als Männer. Im wissenschaftlichen Bereich waren es 25,4 und in Dienstleistungsberufen 30,7 Prozent. Das steht im Bericht „The EU Mutual Learning Programme in Gender Equality“ von 2019.

Darüber hinaus offenbart das „Panorama Social 2021“ der CSL, dass 2019 insgesamt 118.500 Menschen in Luxemburg keiner Arbeit nachgingen – 57 Prozent davon waren Frauen. Der Hauptgrund für ihre Arbeitslosigkeit? 40 Prozent der 25- bis 49-Jährigen nannten „familiäre Verpflichtungen“ wohingegen nur 10 Prozent der Männer ihre Arbeit hierfür aufgaben. Außerdem waren rund 82 Prozent der Teilzeitarbeiter*innen in Luxemburg weiblich: 30 Prozent verzichteten wegen familiärer Verpflichtungen und 26 Prozent wegen der Betreuung von Angehörigen auf eine Vollzeitstelle. Diese Umstände machen sich im Alter bemerkbar. Um die Senior*innen finanziell zu entlasten, empfiehlt die CSL der Regierung in ihrem Gutachten die Einführung einer „grille tarifaire“, nach der die Strukturen ihre Preise an das Einkommen potenzieller Bewohner*innen anpassen könnten.

Foto: Life of Pix

Wer die obengenannten Zahlen kennt, den erschreckt eins umso mehr: Luxemburg hat die Europäische Sozialcharta von 1996 nicht ratifiziert. Dabei steht in der Charta unter anderem, dass Senior*innen ein Recht auf „die Bereitstellung von ihren Bedürfnissen und ihrem Gesundheitszustand entsprechenden Wohnungen oder von angemessenen Hilfen zur Anpassung der Wohnungen“ und auf „die gesundheitliche Versorgung und die Dienste, die aufgrund ihres Zustands erforderlich sind“ haben. Senior*innen, die in Heimen leben, müssen nach der Charta eine „angemessene Unterstützung unter Achtung ihres Privatlebens“ erfahren und bei der Festlegung der Lebensbedingungen im Heim eingebunden werden. Max Mousel unterstrich bei der Präsentation des Gutachtens der CCDH, dass die Ratifizierung der Charta im Zuge des Gesetzesprojekts wichtig wäre. „Wir brauchen Gesetze, die Menschenrechte in den Mittelpunkt setzen“, sagte er. „Wenn das Gesetz um alles ergänzt würde, was wir durch die Krise gelernt haben, könnte ein nachhaltiger Rahmen für die Wahrung der Menschenrechte älterer Menschen geschaffen werden.“

Wenig später fragte der eingangs erwähnte Journalist: „Rät die CCDH also davon ab, in eine Betreuungsstruktur zu ziehen?“ Pregno antwortete mit dem Wandel der Familienbilder – dieses Mal tatsächlich etwas vorsichtig. „Die Situation ist nicht mehr die, dass man in großen Familien zusammenlebt, wo sich eine Generation um die andere kümmert. Diese familiäre soziale Absicherung gibt es nicht mehr“, sagte er. „Es lässt sich nicht immer vermeiden, in eine Struktur zu ziehen. Vielleicht entsteht durch die Krise wieder Vertrauen in die Einrichtungen. Wichtig ist, dass man auch als Konsument immer ganz kritisch sein und Fragen stellen darf.“


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