Betriebe zum Schutz von Menschenrechten verpflichten?

Am Mittwoch stellte Außenminister Jean Asselborn den zweiten Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien zur Wirtschaft und Menschenrechten vor. Um es kurz zu machen: Luxemburg wartet auf Deutschland – und ist der UNO negativ aufgefallen.

2011 veröffentlichte die UNO Leitprinzipien zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte. Sie beziehen sich auf die staatliche Schutzpflicht, die Unternehmensverantwortung und auf den Zugang zur Wiedergutmachung. Außenminister Jean Asselborn betonte bei der gestrigen Vorstellung des zweiten nationalen Aktionsplans 2020 – 2022 zur „mise en oeuvre des Principes directeurs des Nations Unies relatifs aux entreprises et aux droits de l‘Homme“, dass die wenigsten UNO-Mitgliedsstaaten diese bisher umgesetzt hätten. Luxemburg könne zwei Aktionspläne vorweisen. Geht es um die diesbezügliche Erlassung von Gesetzen, hält sich das Großherzogtum zurück. Asselborn spricht hier von einer „Gretchenfrage“.

Gemeint ist unter anderem, ob die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen sowie die Umsetzung der UNO-Prinzipien zur Pflicht für Unternehmen werden sollen. Die „Initiative pour un droit de vigilance“, in der insgesamt 16 NGOs vertreten sind, sprechen sich klar für eine entsprechende Gesetzgebung aus. Die „Union des Entreprises Luxembourgeoises“ (UEL) und das „Insitut Natonial pour le Développement durable et de la Responsabilité sociale des entreprises“ (INDR), dessen Mitgliedschaft sich aus den Patronatsverbänden somit auch der UEL zusammensetzt,  favorisiert hingegen die freiwillige Umsetzung der Leitprinzipien und spricht sich für die Sensibilisierung der Unternehmen aus.

Die Regierung will zeitnah in einer Studie die Vor- und Nachteile einer entsprechenden nationalen Gesetzgebung erörtern. Die Studie soll von der Universität Luxemburg, in Zusammenarbeit mit einer interministeriellen Arbeitsgruppe und NGOs, durchgeführt werden. Einen konkreten Zeitrahmen gibt es nicht. Die Studie wird gewissermaßen „en attendant“ erstellt: Asselborn setzt nämlich darauf, dass während der deutschen Präsidentschaft der EU-Kommission verpflichtende europaweite Gesetzgebungen auf den Weg gebracht werden. Und was, wenn nicht? Hierzu wollte Asselborn keine verbindlichen Aussagen treffen. Er warnte jedoch vor falschen Erwartungen: „Eine Gesetzgebung verhindert nicht, dass menschenrechtsverletzende Situationen entstehen.“

Asselborn verwies während der Pressekonferenz darüber hinaus auf eine kürzlich publizierte Liste des UN-Menschenrechtsbüros. Das Büro hat 112 Firmen aus sieben Ländern benannt, die in jüdischen Siedlungen in Palästinensergebieten tätig sind. Aufgrund der andauernden Konflikte zwischen Palästina und Israel ist das Vorgehen der UNO umstritten, wie Michelle Bachelet, UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, in den Medien zitiert wird. Trotzdem interessant: Luxemburg ist mit dem Reiseunternehmen „eDreams ODIGEO S.A.auf der Liste vertreten. Asselborn wies die Presse darauf hin, dass Bachelet das Unternehmen nicht erreicht habe. Inzwischen hat der Außenminister selbst ein Schreiben an die Betriebsleitung verschickt.

Lesen Sie hier das Interview mit Olivier Petitjean, dem Koordinator des „Observatoire des multinationales“ zum „devoir de vigilance“ in Frankreich.


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