Heimarbeit: „Home, sweet home“ ist nicht

Die Stimmen, die zeitnah eine Überarbeitung des Gesetzes zur Heimarbeit verlangen, häufen sich. Diesen Monat veröffentlichten der Conseil économique et social und Déi Lénk ihre Vorschläge. Besonders die Situation der Grenzarbeiter*innen bereitet ihnen Sorgen.

Die Ausgangssperre im Frühjahr trieb einen Großteil der Berufstätigen in Luxemburg an den heimischen Schreibtisch: Nach einer Umfrage von TNS Ilres und Statec betrieben 70 Prozent von 2.000 Befragten von Ende April bis Anfang Mai 2020 Heimarbeit. 55 Prozent der Betroffenen verbuchten das als positive Erfahrung. In Sachen Arbeitsrecht liegt jedoch vieles im Argen. Der Conseil économique et social (CES) und Déi Lénk fordern deshalb die Überarbeitung der bestehenden Gesetze.

Der CES und die Partei befürchten unabhängig voneinander, dass die Arbeitsbedingungen sich durch die krisenbedingten, teils improvisierten Heimarbeitsreglungen verschlechtern. Déi Lénk führt in einem Schreiben vom 22. September 2020 Aspekte wie Materialkosten, die Vermischung von Privat- und Berufsleben, den Verlust des privaten Raumes und das fehlende Recht auf Unerreichbarkeit an. Die Argumente sind nicht aus der Luft gegriffen: 2019 ergab eine Umfrage von TNS Ilres, dass 55 Prozent der Heimarbeiter*innen, im Kontrast zu nur 33 Prozent der Beschäftigten am Arbeitsort, bis in die Abendstunden tätig waren. Letztere (82 Prozent) waren zufriedener mit ihrem Arbeitsleben als Fernarbeiter*innen (76 Prozent), die sich mehr als zwei Tage die Woche im Homeoffice befanden. Der CES bringt in ihrer Analyse zur Heimarbeit vom 11. September 2020 außerdem die Studie „Le télétravail, une vague silencieuse“ von Laurent Taskin und Patricia Vendramin aus dem Jahr 2004 ein: Die Wissenschaftler*innen erwähnen die soziale Isolierung, ungewisse Aufstiegschancen oder mangelnde Selbst-Motivation als mögliche Nachteile der Heimarbeit.

Déi Lénk will arbeitsrechtlichen und sozialen Konflikten mit Kollektivverträgen und klaren Regeln entgegenwirken. Home Office soll beispielsweise auf freiwilliger Basis erfolgen und die Verweigerung keinen Grund zur Kündigung darstellen. Der CES schlägt in seinem Bericht ähnliches vor und empfhielt acht weitere Punkte – unter anderem die Notwendigkeit einer klaren Defintion von Heimarbeit; die Vereinfachung der schriftlichen Vereinbarungen bezüglich der Einführung und Aufhebung der Heimarbeit oder den verstärkten Austausch mit den Personalvertreter*innen. Déi Lénk tritt des Weiteren für ein Recht auf Unerreichbarkeit und für die Neubestimmung der Rolle der Arbeitsmedizin und der Inspection du travail et des mines (ITM) ein. Die Kontrollen sollen auch am Wohnort ermöglicht werden – im Fall von Pendler*innen in Zusammenarbeit mit den lokalen Behören. Die allgemeine Situation der Grenzarbeiter*innen ist sowohl der Partei als auch dem CES ein großes Anliegen.

Pendler*innen durften vor Ausbruch der Pandemie eine begrenzte Anzahl an Arbeistagen von ihrem Wohnort aus tätig sein, ohne dort steuerpflichtig zu werden. Diese Reglung ist temporär aufgehoben: Die Sonderabkommen zwischen Belgien und Frankreich laufen noch bis zum 30. Dezemeber 2020, das mit Deutschland wird bis auf weiteres monatlich erneuert. Im Zusammenhang mit der Pandemie forderte die Gewerkschaft LCGB bereits im Juni 2020 eine dauerhafte Reglung zwischen der luxemburgischen Regierung und den Nachbarländernund auch déi Lénk und der CES wollen Nägeln mit Köpfen machen. „Jedwede Ausweitung der Télétravail-Zeit innerhalb welcher Grenzpendler vollständig in Luxemburg steuerpflichtig bleiben, darf 25 Prozent der Gesamtarbeitszeit nicht überschreiten“, schreibt déi Lénk in ihrer Mitteilung und bezieht sich damit auf die europäischen Regelungen zur Sozialversicherung. „Jede Besteuerung in Luxemburg muss obligatorisch einen steuerlichen Ausgleich für jene Länder beinhalten, welche die Kosten in den Gemeinden und zur Ausbildung der Arbeitenden tragen mussten.“

Der CES will einheitliche Reglungen, um innerbetriebliche Konflikte zwischen Angestellten aus unterschiedlichen Ländern zu verhindern und schreibt darüber hinaus zu den Sonderabkommen: „Ces accords n’ont pas été publiés alors que les règles fiscales et de sécurité sociale applicables en la matière ne sont pas les mêmes. Afin de garantir la sécurité juridique des contribuables (…), le CES est également d’avis qu’il serait plus qu’appréciable d’obtenir la publication de tout accord conclu entre le Luxembourg et les pays voisins ayant des conséquences tant fiscales que de sécurité sociale pour les télétravailleurs ou pour leurs employeurs.“

Die Grenzarbeiter*innen wurden in den eingangs erwähnten Studien von TNS Ilres und Statec weder zu ihrem Wohlbefinden noch zu den Arbeitsbedingungen seit Ausbruch der Pandemie befragt. Wie ihre persönliche Situation ausschaut, ist demnach unbekannt. Der Abgeordnete Marc Baum (déi Lénk) hat unter anderem deshalb am 22. September 2020 eine Motion zur Heimarbeit in der Abgeordnetenkammer abgelegt. Die Partei bittet die Regierung Bilanz zu ziehen: zu den zusätzlichen Steuereinnahmen, die durch die verlängerten Sonderabkommen mit den Nachbarländern zustandegekommen sind; zu den durchgeführten Kontrollen zur Sicherung der Achtung bestehender Reglungen zur Heimarbeit und zum Homeoffice im Allgemeinen. Die Motion wurde in die entsprechende Komission weitergeleietet.


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