Trotz gesetzlich festgelegter Einstellungsquoten und Assistant à l’inclusion dans l’emploi – einem Gesetz, das am 1. Februar 2020 in Kraft getreten ist –, finden in Luxemburg immer noch zu wenige Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz. In einer parlamentarischen Frage an Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) erkundigte sich Sven Clement von den Piraten nach den aktuellen Zahlen. Aus der Antwort geht hervor, dass bei den privaten Betrieben mit 25 bis 299 Mitarbeiter*innen rund 80 Prozent die festgelegte Zwei-Prozent-Quote nicht erfüllen, in Betrieben ab 300 Beschäftigen, wo eine Vier-Prozent-Quote gilt, sind es sogar 98 Prozent. Das Gesetz sieht Sanktionen vor, falls ein Arbeitgeber die Einstellung von Menschen mit Behinderung verweigert.
Wie Kersch erklärt, lägen dem Arbeitsminister zurzeit aber keine entsprechenden Beschwerden vor. Um bestraft zu werden reicht es nämlich nicht, die Quote nicht zu erfüllen: Erst wenn Arbeitssuchende mit Behinderung, die über die nötigen Qualifikationen verfügen, abgelehnt wurden, besteht laut aktuellem Gesetz Anlass für eine Geldstrafe. Wie aus Kerschs Antwort hervorgeht, sieht die Regierung trotz traurigem Tatbestand keine zusätzlichen Maßnahmen vor, um Menschen mit Behinderung die Integration auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern.