Keine Sternstunden der deutschen Sprache

Die Gesellschaft für deutsche Sprache lehnt das Gendersternchen ab. Die Gründe sind diskriminierend und abgedroschen.

CC BY Beth Granter SA 2.0

„Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) in Wiesbaden hat das Gendersternchen geprüft. Es eignet sich nicht, um genderneutrale Personenbezeichnungen zu bilden“, beginnt die kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung der GfdS zu diskriminierungsfreier Sprache. Die Gesellschaft redet sich in ihrer Erklärung um Kopf und Kragen, nur um am Ende zu beweisen, dass sie den eigentlichen Sinn diskriminierungsfreier Sprache nicht verstanden hat – denn es geht um mehr als Grammatik.

Die GfdS argumentiert, dass sowohl das umstrittene Sternchen als auch das Binnenmajuskel oder der Gender-Unterstrich nicht mit den Regeln der deutschen Rechtschreibung vereinbar seien. Außerdem sei es unklar, wie Personenbezeichnungen mit einem Gendersternchen oder vergleichbaren Schreibweisen ausgesprochen werden sollen. „Für die Sprechenden und für die Zuhörerinnen und Zuhörer entstehen so Unsicherheit“, schreibt die GfdS. „Die orthografische und grammatische Richtigkeit und Einheitlichkeit, die (Vor-)Lesbarkeit und die Verständlichkeit eines Textes stehen an erster Stelle und müssen auch in einer diskriminierungsfreien Sprache gewährleistet werden. Die GfdS rät daher ausdrücklich davon ab, das Gendersternchen und ähnlich problematische Formen zu verwenden.“ Was die Gesellschaft bevorzugt: Schreibweisen, die das binäre Geschlechtersystem unterstützen, wie die Beidnennung, oder genderneutrale Schreibweisen, etwa die Nutzung von Passiv-Formen oder der direkten Anrede.

Fast gleichzeitig regen sich zur Zeit Vertreter*innen der AfD und des Vereins Deutsche Sprache (VdS) über die Neuauflage des Rechtschreibdudens auf. Dort sind inzwischen Erklärungen zu Gendern und Wörter wie „Gendersternchen“, „Cisgender“ oder „genderneutral“ enthalten. Ähnlich wie die GfdS argumentieren die Kritiker*innen – die GfdS verzeiht uns das Sternchen hoffentlich – es werde mit allen Mitteln versucht, die deutsche Sprache zu verfremden. Doch verhält es sich nicht andersrum: Spiegelt sich die politische und gesellschaftliche Realität noch in der Sprache wieder?

In Deutschland ist es seit 2018 möglich im Personenstandsregister einen genderneutralen Geschlechtseintrag anzugeben. Die GfdS weiß das, sagt aber: „Fakt ist, dass es für das dritte Geschlecht bislang weder eindeutige Bezeichnungen noch adäquate Pronomen, Anrede- oder Flexionsformen gibt. Die derzeit verwendeten Optionen sind nach heute gültigen Regeln grammatikalisch und orthografisch nicht vertretbar, so dass die Gesellschaft für deutsche Sprache sie nicht empfehlen kann.“ Das widerspricht der sozio-politischen Entwicklung. Im ersten Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen heißt es zudem: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität begegnen.“ Solidarität durch Sprache ist Teil davon. Menschen, die sich einem dritten Geschlecht angehörig fühlen, sollten sich in öffentlichen Schreiben und unpersönlichen Mitteilungen wiedererkennen. Sprache hält Anglizismen aus, Abkürzungen, trendige Jugendwörter, veraltete Ausdrucksweisen – genderinklusive Ausdrucksformen werden ihr sicherlich nicht zum Verhängnis.

Wenn die GfdS schreibt, dass „der Stern im Wort weder mit der deutschen Grammatik noch mit den Regeln der Rechtschreibung konform“ ist, spricht sie Menschen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen ihre Daseinsberechtigung in der Sprache und damit ihre Würde ab. Gendergerchte Ausdrucksmittel sind die Antwort auf die andauernde Unterdrückung marginalisierter Menschengruppen, der Versuch eines sprachlichen Befreiungsschlags und die Einforderung von Sichtbarkeit. Was heißt es, wenn eine Gesellschaft für Sprache das aufgrund eines theoretischen Regelwerks vehement ablehnt? In einer Kurzumfrage des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zum Thema gaben derweil 33,1 Prozent der Befragten an, die weibliche und maskuline Beidnennung (zum Beispiel: „Buchhändler und Buchändlerin“) zu nutzen. 21,1 Prozent machen ihre Wortwahl vom erahnten Geschlecht ihres Gegenübers abhängig, 18 Prozent benutzen das Gendersternchen.

Sollte sich die GfdS tatsächlich um die „(Vor-)Lesbarkeit und die Verständlichkeit“ sorgen, müsste sie auch ellenlange Wörter wie „Finanzmarktstabilisierungsgesetz“ oder „Leistungsnachweiserbringungspflicht“ sowie allgemein die deutsche Verwaltungssprache aus ihrem Sprachgebrauch streichen. Doch zu deren Lesbarkeit gibt es selten hitzige Debatten in der breiten Öffentlichkeit.


Cet article vous a plu ?
Nous offrons gratuitement nos articles avec leur regard résolument écologique, féministe et progressiste sur le monde. Sans pub ni offre premium ou paywall. Nous avons en effet la conviction que l’accès à l’information doit rester libre. Afin de pouvoir garantir qu’à l’avenir nos articles seront accessibles à quiconque s’y intéresse, nous avons besoin de votre soutien – à travers un abonnement ou un don : woxx.lu/support.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Wir stellen unsere Artikel mit unserem einzigartigen, ökologischen, feministischen, gesellschaftskritischen und linkem Blick auf die Welt allen kostenlos zur Verfügung – ohne Werbung, ohne „Plus“-, „Premium“-Angebot oder eine Paywall. Denn wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Informationen frei sein sollte. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung; mit einem Abonnement oder einer Spende: woxx.lu/support.
Tagged , , , , , .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.