LGBTIQA-Rechte: Ein wichtiger Schritt

Kurz vor Ende der Legislaturperiode gibt es für die LGBTIQA-Community gute Nachrichten aus dem Parlament – allerdings auch einige Wermutstropfen.

(Foto: CC-BY-SA Ted Eytan)

Am Mittwoch, dem 25. Juli, war es endlich so weit: Das Gesetz über eine einfachere Anpassung des Vornamens und des Geschlechtseintrags für trans und intergeschlechtliche Personen wurde vom Parlament verabschiedet. Damit macht Luxemburg einen weiteren wichtigen Schritt für die Gleichstellung von LGBTIQA-Personen. Es ist sehr zu begrüßen, dass die komplizierte juristische Prozedur, die ärztliche oder psychologische Gutachten erforderte, abgeschafft wurde. Für die Betroffenen bedeutete dies oft einen jahrelangen Spießrutenlauf. Nun ist die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags eine einfache administrative Prozedur, bei der lediglich ein Nachweis erbracht werden muss, dass man unter dem gewünschten Namen und Geschlecht bekannt ist. Eine Formalie, die der Staatsrat in das Gesetz reklamiert hat. „Intersex & Transgender Luxembourg a.s.b.l.“ freute sich in einer Pressemitteilung über das neue Gesetz, unterstrich jedoch auch, dass damit noch nicht sämtliche Probleme gelöst seien.

Ein Gesetz reicht nicht aus, um gesellschaftliche Diskriminierungen verschwinden zu lassen. Der Staat muss nun dafür sorgen, dass seine Beamt*innen für die Thematik sensibilisiert sind. Der vor kurzem veröffentlichte LGBTIQ-Aktionsplan zeigt, dass hier noch viel Arbeit vor Gesellschaft und Parlament liegt, beinhaltet aber viele gute Ideen, die Diskriminierungen aufgrund von Sexualität oder Geschlecht bekämpfen könnten. Verpasst wurde allerdings die Chance, mit dem neuen Gesetz gleich auch eine Option auf einen dritten Geschlechtseintrag einzuführen. Finden sich viele trans und intergeschlechtliche Menschen in den Labels „Mann“ oder „Frau“ wieder, so tun dies längst nicht alle: „genderfluid“ oder „nicht-binär“ sind gängige Bezeichnungen dafür.

In Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 das Parlament dazu verdonnerte, eine dritte Option zu schaffen, will die „Aktion Standesamt 2018“ für eine progressive und möglichst wenig einschränkende Lösung lobbyieren, analog zur „Aktion Standesamt“ von 1992. Damals hatten rund 250 homosexuelle Paare an Standesämtern die Ehe beantragt. Luxemburg hätte hier eine Vorreiterrolle einnehmen können. Vermutlich wollte man hierzulande nicht zu viele Wellen verursachen, um einen konservativen Backlash zu verhindern.

Auf einer Diskussionsrunde, die die LGBTIQA-Organisation Rosa Lëtzebuerg am 11. Juli im Rahmen des „GayMat“-Festivals organisierte, wurde von den teilnehmenden Politiker*innen unisono nach mehr Schulungen verlangt – eine Aktivistin im Publikum bemerkte sehr richtig an, dass dann auch mehr Mittel für entsprechende Organisationen wie Cigale bereitgestellt werden müssten.

Verpasst wurde die Chance, mit dem neuen Gesetz eine Option auf ein drittes Geschlecht einzuführen.

Schulungen werden der ADR vermutlich nicht helfen. Hatte Roy Reding bereits mit seinen Aussagen zu „Gender-Gaga“ die Latte tief gelegt, so unterbot ihn Fernand Kartheiser am Mittwoch nochmal. Er sprach von der „Politisierung eines Leidens“ und „medizinischen Problemen“, aus denen sich die Politik heraushalten solle. Würde er seinem eigenen Rat folgen, so könnte er einfach anerkennen, dass vor Kurzem selbst die WHO die von ihm kritisierte Depathologisierung von Transgeschlechtlichkeit beschlossen hat. Der rechtspopulistische Abgeordnete fabulierte von trans Frauen, die andere Frauen in öffentlichen Toiletten belästigten. Ein Hohn für alle trans Menschen, die auf Toiletten belästigt wurden, weil sie vermeintlich die „falsche“ benutzten – was wesentlich häufiger vorkommt als Kartheisers Fantasmen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Kulturkampf, den die ADR heraufbeschwört, sich auf ihre Abgeordneten beschränkt. Das Verbot von medizinisch unnötigen Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und der einfachere Zugang zu Hormonen und Operationen für trans Menschen wären zwei wichtige Schritte für die nächste Legislaturperiode, die breite Zustimmung bräuchten.


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