Menschenrechte: Der Mensch als Ware


Der Kampf gegen Menschenhandel wurde in Luxemburg bisher noch nicht konsequent genug in Angriff genommen. In einem Bericht wird dies nun von der Menschenrechtskommission scharf kritisiert.

Es ist ungewiss, wie viele Opfer von Menschenhandel es weltweit tatsächlich gibt. (Foto: Pixabay)

„Luxemburg ist seiner Verpflichtung, Opfer von Menschenhandel zu schützen, nicht nachgekommen“, heißt es in einem am Mittwoch vorgestellten Bericht der Menschenrechtskommission (CCDH). In den letzten Jahren ergriffene Maßnahmen hätten leider nur eine unmerkliche Wirkung gehabt. Man hoffe, dass diese erst den Beginn eines wirkungsvollen Engagements im Kampf gegen den Menschenhandel darstellten. Laut Artikel 53 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist Menschenhandel offiziell verboten. Mit dem Ziel, mittels eines einheitlichen legalen Rahmens innerhalb der EU einen kohärenten Umgang mit Menschenhandel zu ermöglichen, fordert die 2014 verabschiedete Direktive 2011/36/UE zur Bekämpfung von Menschenhandel, zu Präventionsmaßnahmen sowie zum Opferschutz auf. Dennoch werden weltweit täglich tausende Menschen ausgebeutet und missbraucht – auch in Luxemburg. Besonders im internationalen Vergleich wird der akute Handlungsbedarf deutlich: Einem aktuellen Bericht der US-Außenbehörde zufolge erfüllt das Großherzogtum im Gegensatz zu Ländern wie Deutschland, Neuseeland, oder Chile nicht die minimalen Standards zum Opferschutz.

Weltweites Problem

Dem im letzten Dezember veröffentlichten Global Report on Trafficking in Persons zufolge wurden zwischen 2012 und 2014 in 106 Ländern 63.251 Opfer ermittelt. Zwar muss, damit von Menschenhandel die Rede ist, keine Landesgrenze überschritten worden sein, doch handelt es sich bei den meisten Opfern tatsächlich um internationale MigrantInnen. Als besonders verletzliche Gruppen wurden geschmuggelte MigrantInnen sowie Geflüchtete genannt. Dem Bericht nach wurden in West- und Südeuropa 67% der Opfer sexuell ausgebeutet und 30% zur Arbeit gezwungen. Bei 74% der Opfer handelte es sich um Mädchen und Frauen, und die meisten der nach Westeuropa Geschleusten stammten aus Mittel- und Osteuropa. Obwohl Menschenhandel weltweit mittlerweile in 158 Ländern illegal ist, sind erst wenige Verhaftungen erfolgt.

Die Erfassung der Opfer erweist sich aus vielerlei Gründen als sehr schwierig. Nur wenige trauen sich auszusagen; dies ist jedoch notwendig, um ein Verfahren einzuleiten. Einer solchen Aussage geht oft eine lange Phase des Vertrauensaufbaus voraus, der durch eventuelle Sprachbarrieren noch erschwert wird.

„Wenn man von Menschenhandel spricht, dann spricht man von den Sklaven des 21. Jahrhunderts“, erklärte der Präsident der CCDH Gilbert Pregno der Presse gegenüber. Am Anfang jedes Menschenhandels stehe das Versprechen auf eine bessere Zukunft. Starker physischer und psychischer Druck und existenzielle Ängste ließen die Widerstands- und Entscheidungskräfte der Opfer bald schwinden. Laut Artikel 382-1 des Luxemburger Grundgesetzes liegt deshalb selbst im Falle einer Zustimmung des Opfers eine Straftat vor.

Der Bericht der CCDH, der auf Informationen von zuständigen Personen und Institutionen sowie von Opfern basiert, ist in vier Teile gegliedert: Zunächst gibt er einen Überblick über die Situation in Luxemburg. Es folgt eine Analyse nationaler und internationaler juristischer Texte. Der dritte Teil befasst sich mit den Maßnahmen der luxemburgischen Regierung im Kampf gegen den Menschenhandel. Den Abschluss bildet eine Bilanz und eine Aufstellung von Richtlinien.

Die Zahlen zum Menschenhandel in Luxemburg sind inkohärent und unvollständig und erlauben keine aussagekräftigen Schlussfolgerungen, befindet die Menschenrechtskommission. In den Jahren 2010 bis 2016 machte die Polizei hierzulande 79 Opfer aus, von denen elf minderjährig waren. 42 Opfer stammten aus EU-Staaten – größtenteils Rumänien, Estland, Frankreich und Portugal – und 33 aus Drittstaaten wie Brasilien und China. Von den 62 Tätern, die hauptsächlich aus Rumänien, Frankreich und Luxemburg stammten, waren elf weiblichen Geschlechts.

Akuter Handlungsbedarf

In Luxemburg gibt es keine ausreichenden Ausstiegsmöglichkeiten, und das Risiko einer Strafverfolgung ist sehr gering, so Pregno. Der oben erwähnte Artikel sieht – wenn verschlimmernde Umstände, wie Minderjährigkeit, Schwangerschaft oder Krankheit des Opfers, nicht vorliegen – für Menschenhandel eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren bzw. Geldstrafen von bis zu 50.000€ vor. Die Höchststrafe eines in Luxemburg wegen Menschenhandels Verurteilten liegt bisher bei vier Jahren Haft. „Wir sind der Meinung, dass verstärkte Sensibilisierung und Schulung der Richter notwendig ist“, folgert die Juristin Anamarija Tunjic.

Im Bericht ist auch von der sexuellen Ausbeutung geflüchteter Minderjähriger die Rede, die ohne Eltern oder andere erwachsene Angehörige nach Europa kommen. Handelte es sich dabei bis vor kurzem um ein eher randständiges Problem, so ist infolge der Migrationskrise die Zahl der Fälle stark angestiegen.

In einem kürzlich veröffentlichten, die Lage in 41 Ländern seit 2015 analysierenden Bericht, forderte bereits der Europarat ein konsequenteres Vorgehen zum Schutz geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Laut Aussagen der europäischen Polizei Europol von Anfang letzten Jahres sind etwa 10.000 geflüchtete Kinder und Jugendliche nach einer ersten Registrierung spurlos verschwunden. Den ExpertInnen des Europarats zufolge muss sichergestellt werden, dass unbegleitete Kinder in Pflegefamilien oder speziellen Einrichtungen unterkommen und nicht gemeinsam mit Erwachsenen in Lagern oder Sporthallen untergebracht werden. Bei den TäterInnen handelt es sich um SchlepperInnen, die Jugendlichen Arbeit versprechen, sie dann aber zur Prostitution zwingen.

Während in Luxemburg im Jahr 2014 nur 31 unbegleitete Minderjährige einen Antrag auf internationalen Schutz stellten, waren es im darauffolgenden Jahr bereits 103. Von fast der Hälfte der 83 betroffenen Kinder und Jugendlichen, die zwischen Januar und September 2016 einen Asylantrag stellten, fehlt seither jede Spur.

Die luxemburgische Gesetzgebung sieht vor, unbegleiteten Minderjährigen bis zum Alter von 16 Jahren je eineN TutorIn sowie eineN AdministratorIn zuzuweisen. In manchen Fällen dauert es mehrere Wochen beziehungsweise Monate bis die entsprechende Zuordnung von RepräsentatorInnen erfolgt ist. In dieser Zeit verfügen die betroffenen Kinder und Jugendliche weder über eine Sozialversicherung noch über finanzielle Mittel. Die CCDH stellt zudem mangelnde Schulungen des Personals im Foyer pour mineurs non accompagnés und im Foyer pour mineurs en détresse fest.

Weitere Maßahmen nötig

Im Dezember letzten Jahres verabschiedete die Regierung einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die CCDH kritisiert, dass abgesehen von einer Auflistung geplanter Maßnahmen keine konkrete Strategie entwickelt worden sei. Für diese wäre eine Präzisierung der zur Umsetzung notwendigen Mittel und Prozeduren vonnöten.

(Foto: Flickr)

Zusammenfassend fordert die Menschenrechtskommission zunächst ein zuverlässigeres System für Statistiken. Momentane Divergenzen und Wiedersprüche zwischen den Ergebnissen könnten durch eine verstärkte Kooperation und Kommunikation der verschiedenen Institutionen und Ämter reduziert werden. Ferner verlangt sie ein proaktiveres Vorgehen sowie spezifische Schulungen für das zuständige Personal. Die Tatsache, dass in den letzten fünf Jahren nur ein einziges Opfer durch eine NGO, und keines von der Arbeitsinspektion (ITM) erfasst wurde, sei ein Zeichen dafür, dass diese nicht über ausreichende Humanressourcen und Mittel verfügen. Der CCDH zufolge ist dies vor allem deshalb bedauernswert, weil es sich bei ITM, NGOs und der Polizei um diejenigen Akteurinnen handelt, die am ehesten mit Opfern des Menschenhandels in Kontakt kommen. An letzter Stelle fordert die Kommission Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung. Maßnahmen in dieser Richtung seien zwar bereits von der Regierung angekündigt worden, doch fehle es an konkreten Informationen.

In zwei Jahren stellt die CCDH ihren zweiten Bericht vor. Sie hofft, dass bis dahin zumindest Teilerfolge im Kampf gegen den Menschenhandel zu verzeichnen sind.


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