Streit um Ungarn und Polen: Der Jihad bleibt aus

Der Europäische Gerichtshof hat den neuen Rechtsstaatsmechanismus der EU für rechtens erklärt. Ein rasches Vorgehen der Kommission gegen Polen und Ungarn ist dennoch nicht zu erwarten.

EPA-EFE/Olivier Hoslet

Es ist eine seltsame Logik, die sich seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über den EU-Rechtsstaatsmechanismus in die Berichterstattung eingeschlichen hat. Obwohl das Gericht am Mittwoch die legale Basis des Instruments bestätigt hat, werden Bedenken hinsichtlich seines Einsatzes gegen Ungarn formuliert. Dort nämlich stehen Anfang April die Parlamentswahlen an. Sollte die EU-Kommission nun rasch handeln, könne dies als Einmischung in den Wahlkampf verstanden werden, hieß es etwa im Berliner „Tagesspiegel“ und in der „Zeit“.

Der Rechtsstaatsmechanismus erlaubt es der EU-Kommission, Mittel aus dem EU-Haushalt zu kürzen oder komplett einzufrieren, falls ein Mitgliedsstaat rechtsstaatliche Prinzipien verletzt und dadurch ein Missbrauch dieser Gelder droht. Besonders Ungarn und Polen könnten absehbar hiervon betroffen sein. Beide haben die Rechtmäßigkeit des neuen Verfahrens daher infrage gestellt und vor dem EuGH dagegen geklagt.

Wie das Gericht dargelegt hat, wurde die entsprechende Verordnung durchaus auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen. Das Urteil betont zudem, dass die verbindliche Achtung gemeinsamer Werte wie Rechtsstaatlichkeit eine Voraussetzung für den Genuss aller Rechte ist, die sich aus der EU-Mitgliedschaft ergeben. Der Haushalt sei daher eines der wichtigsten Instrumente, diese Werte zu verteidigen.

Höchste Zeit also, gegenüber Polen und Ungarn endlich loszulegen, könnte man meinen. Bislang hatte die EU-Kommission noch das EuGH-Urteil abgewartet. Die klageführenden Länder hatten nämlich gedroht, ansonsten Teile des Haushalts zu blockieren, darunter die Corona-Hilfspakete. Damit die Erpressung nicht allzu augenfällig wurde, führte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sogenannte „Leitlinien“ an, die man derzeit noch ausarbeite, ehe der Mechanismus praktisch angewendet werden kann.

Auch nach dem Urteil ließ von der Leyen nun jedoch verlauten, man müsse mögliche Auswirkungen auf das Instrument „sorgfältig prüfen“. Bis man gegen Länder wie Ungarn oder Polen vorgehe, könnten noch „Wochen“ vergehen. Formal ist der Mechanismus allerdings bereits seit Anfang 2021 in Kraft. Die Erfordernis von Leitlinien sei pure „Fiktion“, hieß es nach dem Urteil auch im EU-Parlament. Dort kritisiert man seit langem die „Verzögerungstaktik“ der Kommission.

Bei genauerem Hinsehen sollte man vielleicht eher von Appeasement sprechen. Anstatt entschlossen zu handeln, lässt man Polen und Ungarn gegen die EU als Rechtsgemeinschaft wie auch im eigenen Land ihren aggressiven „lawfare“ betreiben. Damit ist, kurz gesagt, die propagandistische Umdeutung, aber auch die reale Instrumentalisierung von Rechtsgrundsätzen im Sinne einer politischen Waffe gemeint.

„Für sie ist die Rechtsstaatlichkeit ein Werkzeug, mit dem sie uns nach ihrem Bilde formen können.“

Propagandistisch agiert der ungarische Premierminister Viktor Orbán, wenn er Brüssel einen „rule-of-law jihad” unterstellt: „Für sie ist die Rechtsstaatlichkeit ein Werkzeug, mit dem sie uns nach ihrem Bilde formen können“, wetterte er vor einigen Tagen in seiner Rede zur Lage der Nation. Real ist es jedoch gerade die Politik, die Polen und Ungarn in ihren jeweiligen Staaten vorantreiben, in der das Recht zum bloßen Werkzeug wird: Der autoritäre Umbau des Staates wird auf der Basis konkreter Rechtsvorschriften vollzogen; die Institutionen, die zuvor der Gewaltenteilung unterlagen, wurden de facto von den Cliquen der Regierung übernommen.

Glücklicherweise ist derzeit im Zusammenhang mit den Wahlen in Ungarn auch etwas anderes zu beobachten: Die unterschiedlichsten Initiativen und Bevölkerungsgruppen stemmen sich diesem autoritären Konstitutionalismus entgegen. Wäre es der EU-Kommission mit der Erhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien ernst, dann wäre gerade jetzt die Zeit, sich einzumischen: Sie müsste ihr Appeasement aufgeben und der ungarischen Version des lawfare den Kampf ansagen. Das jedoch wird nicht passieren, der „rule-of-law jihad” bleibt aus. Orbán hat einmal mehr gewonnen.


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