Wie viele Menschen nutzen das Gesetz zur Personenstandänderung?

von | 29.07.2021

2018 wurde das Gesetz zur Personenstandänderung in Luxemburg reformiert. Wie viele Menschen haben seitdem ihren Geschlechtseintrag angepasst? Das Justizministerium gibt Antworten auf Fragen der ADR.

Das Justizministerium legt auf Nachfrage der ADR-Politiker Roy Reding und Jeff Engelen Zahlen zu Personenstandänderungen in Luxemburg seit 2018 vor. Damals trat ein Gesetz in Kraft, das es Menschen ermöglicht ihre Geschlechtsangabe ohne medizinisches oder psychologisches Gutachten im Zivilrecht anzupassen. Minderjährige benötigen das Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten. Die woxx berichtete.

Seit Inkrafttreten des Gesetztes wurden ingesamt 22 Anträge zur Personenstandänderung von Minderjährigen (5-18 Jahre) beim Justizministerium gestellt. Bei Volljährigen sind es 83. 2019 wurden in beiden Alterskateogiren die meisten Anträge eingereicht: Zusammengenommen waren es 43, wohingegen 2021 bisher nur 21 Dossiers eröffnet wurden. Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) schreibt, dass noch nicht alle Anträge bearbeitet wurden. Zu Ablehnungen kompletter Dossiers kam es bisher nicht.

Tanson betont in ihrem Schreiben, dass das Gesetz zur Personenstandänderung auf der possession détat und nicht, wie von den ADR-Politikern unterstellt, auf einer Gefühlslage beruht. Wer die Änderung beantragt, muss nachweisen, dass sie oder er in der Öffentlichkeit und im privaten Umfeld unter dem angegebenen Geschlecht und Vornamen bekannt ist: durch Berichte aus dem Familienkreis, Kopien offizieller Dokumente, Briefe oder Kurznachrichten, auf denen die Person mit dem entsprechenden Vornamen und Geschlecht angesprochen wird.

Tansons reagiert mit ihrer Präzisierung auf Redings und Engelens trans feindliche Formulierung: Wenn sie auf das Gesetz von 2018 verweisen, sprechen sie über Menschen, die sich als Transgender‘ fillen“. Damit bagatellisieren sie die Konflikte von Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem Geschlecht übereinstimmt, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, und degradieren ihre Identität zu einer Gefühlsregung, statt sie anzuerkennen.

Die letzte Frage der ADR-Politiker mag auf Lai*innen in Sachen Diskriminierung von trans Menschen harmlos wirken, ebnet aber den Weg für eine oft problematische Diskussion: Liegen der Regierung Fälle von Personen vor, die hier im Land ihr Geschlecht zivilrechtlich zweimal gewechselt haben (sogenannte de-transitioner)?Kritiker*innen von trans Identitäten führen Menschen, die ihre Transition abgebrochen oder rückgängig gemacht haben, gern als Gegenargument für die vereinfachte Personenstandänderung oder geschlechtsaffimierende Operationen an.

In Luxemburg ist der mehrfache Wechsel der Geschlechtsangabe rechtlich möglich, wurde aber noch nie angewandt, schreibt Sam Tanson in ihrer Antwort. In einem Artikel auf Deutschlandfunkkultur heißt es, die Datenlage zur Detransition sei allgemein schlecht. Man könne aber von einem niedrigen Prozentsatz ausgehen. Ein dritter Geschlechtseintrag oder eine Streichung des Geschlechtseintrages, wie er in anderen Ländern möglich ist, existiert in Luxemburg noch nicht.

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