Nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen werden in Luxemburg nach wie vor benachteiligt. Wann treten die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen in Kraft?

Die Intersex-Flagge wurde von der „Organisation Intersex International Australia“ entworfen. Die Farben Gelb und Lila wurden gewählt, um die „gegenderten“ Farben rosa und blau zu vermeiden. Der Kreis symbolisiert Ganzheit.
Laut Koalitionsvertrag sollen nicht-lebensnotwendige Genitaloperationen an intergeschlechtlichen Minderjährigen per Gesetz verboten werden. Auch über die Einführung eines dritten Geschlechtseintrages im Personenregister solle nachgedacht werden, heißt es.
Weder das Verbot noch der dritte Geschlechtseintrag sind bisher Realität geworden, was Nathalie Oberweis von déi Lénk zu einer entsprechenden Nachfrage veranlasste. In einer gemeinsamen Antwort verweisen Justizministerin Sam Tanson (déi Gréng), Familienministerin Corinne Cahen (DP) und Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) auf ein Avant-Projet de loi hin, der besagte Operationen verbieten und noch in diesem Jahr vorliegen soll.
In einer vorangegangenen parlamentarischen Anfrage (N°4023) hatte Lenert darauf hingewiesen, dass auch jetzt schon keine nicht-lebensnotwendigen Genitaloperationen bei Kindern, die kein Einverständnis dazu geben könnten, durchgeführt würden. Die Meinungen, was als in diesem Zusammenhang als lebensnotwendige OP gilt und was nicht, gehen indes auseinander. Mit Bezug auf ein Presseschreiben von Intersex und Transgender Luxembourg (ITGL) verweist Oberweis darauf, dass im Falle eines adrenogenitalen Syndroms keine Genitaloperation nötig sei. Auch wenn die Stoffwechselkrankheit lebensbedrohlich sei wenn sie mit einem Salzverlust einhergehe, so reiche eine medikamentöse Behandlung aus. Laut Question parlamentaire N°4023 wurden in den letzten sechs Jahren allerdings drei Kinder mit adrenogenitalem Syndrom einer Genitaloperation unterzogen.
Auf erneutes Nachhaken von Oberweis betonen Gesundheits-, Familien- und Justizministerium, dass Ärzt*innen sich auf medizinische Empfehlungen beziehen, wenn sie sich für oder gegen einen chirurgischen Eingriff entscheiden. Jede medizinische Entscheidung würde dem individuellen Fall entsprechend und unter Berücksichtigung der Gesamtsituation getroffen.
Drittes Geschlecht im Gespräch
Was die Option eines dritten Geschlechts im Personenregister angehe, so seien die vorbereitenden Diskussionen bereits abgeschlossen, schreiben die Ministerinnen. Auch ITGL und Rosa Lëtzebuerg seien einbezogen worden. Eine interministerielle Arbeitsgruppe sei mit den weiteren Vorarbeiten befasst worden. Anschließend seien noch weitere Gespräche mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft geplant. Die Option des dritten Geschlechtseintrages werde intersex Menschen sowie solchen, die sich nicht in der Geschlechterbinarität wiederfinden, offen stehen. Was darüber hinaus alles besprochen wurde beziehungsweise werden soll, erfährt die Öffentlichkeit nicht. Auf die Frage, aus welchem Grund die Regierung an Geschlechtsangaben auf offiziellen Dokumenten festhalte, antworten die Ministerinnen lediglich, dass sie diesen als wichtig erachten.
Und nicht-binäre Menschen?
Oberweis wollte von den Ministerinnen außerdem wissen, wann die angekündigte Zwischenbilanz des nationalen Aktionsplans zur Förderung der Rechte lesbischer, schwuler, bisexueller, trans und intergeschlechtlicher Menschen vorliege. Die Evaluation befinde sich in Arbeit, die Fertigstellung sei für das zweite Trimester 2022 geplant, so die Antwort der Regierung.
Wie die linke Abgeordnete anmerkt, finden nicht-binäre Menschen in dem Aktionsplan keine Erwähnung. Auch wenn der Begriff „trans“ streng genommen auch Nicht-Binarität einschließe, so Oberweis, so würden sich doch für nicht-binäre trans Personen andere Herausforderungen stellen als für binäre trans Personen, also solche, die sich als Mann oder Frau definieren. Angesichts dessen, erkundigte sie sich, ob Maßnahmen bezüglich nicht-binären Menschen geplant seien. Zunächst weisen die Ministerinnen darauf hin, dass diese „zum Teil ähnliche Herausforderungen und Bedürfnisse haben wie intersex und trans Personen (z.B. Einführung einer dritten Option im Personenregister, neutrale Toiletten und Umkleidekabinen)“. Woran die Ministerinnen diese Behauptung festmachen, verraten sie leider nicht. Nichtsdestotrotz sei vorgesehen, im Rahmen der Zwischenbilanz des Aktionsplans zu analysieren, inwiefern dieser durch spezifische Maßnahmen für nicht-binäre Menschen ergänzt werden könne.
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