SELBSTVERBRENNUNG: Tragische Konsequenz

Rassismus? Inkompetenz? Die Ursachen der Selbstverbrennung einer afrikanischen Frau liegen auch im Selbstverständnis hiesiger Behörden, mit „schwierigen Fällen“ umzugehen.

Es habe keinen Grund gegeben „esou en Zauber ze maachen“. Das „Tageblatt“ zitierte am Mittwoch den beigeordneten Direktor der Handwerkskammer, der so jedwede Schuld an der tragischen Selbstverbrennung einer 44-jährigen geborenen Kongolesin am vergangenen Dienstag von sich wies. Es geht allerdings nicht darum, Schuldige zu finden, sondern zu verstehen, wie es zu einer solchen Verzweiflungstat überhaupt kommen konnte.

Wie sich aus dem Brief der betroffenen Frau an die KollegInnen vom „jeudi“ herausliest, war es eine für Luxemburg nicht untypische Aneinanderreihung teilweise widersprüchlicher und sich hinschleppender Entscheidungen verschiedener Behörden und Instanzen. Diese haben die Mutter dreier Kinder in eine solche Existenzangst getrieben, dass sie keinen anderen Ausweg mehr sah, als sich in aller Öffentlichkeit mit Benzin zu übergießen und sich selbst anzuzünden.

Das war kein „Zauber“, sondern die Konsequenz eines Verfahrens, das menschliche Schicksale außen vor lässt, und sich nur an bürokratisch vordefinierten Normen hält. Auch wenn es Hunderte anhängiger Anträge gibt, die auf eine Bearbeitung warten, so sind es doch immer auch Einzelschicksale, die sich dahinter verbergen.

Dieser tragische Fall belegt einmal mehr die Wichtigkeit einer Ombudsperson, wie wir sie erst seit kurzem in Luxemburg kennen. Allerdings dürfte die Truppe um Marc Fischbach – der im Übrigen angibt, von dem Fall nichts gewusst zu haben – angesichts des enormen Nachholbedarfs, der sich da aufzutun scheint, schnell die Luft ausgehen. Allein in dem Fall der erwähnten Kongolesin sind es Dutzende von Beamten und Institutionen, die an einen Tisch hätten geführt werden müssen. Dass der Antrag zum Betreiben einer Autowerkstatt nicht jedweder Basis entbehrte, hatte ja sogar das Verwaltungsgericht festgestellt, als es das Mittelstandsministerium aufforderte, die Ablehnung der Genehmigung zurückzunehmen.

Selbst für LuxemburgerInnen ist das Verfahren, um erstmals einen eigenen Betrieb aufzumachen, recht undurchsichtig. Bis zum Mai dieses Jahres verfügte die Abteilung „mittelständische Unternehmen“ im zuständigen Ministerium nicht einmal über eine eigene Homepage. Es musste alles nach bewährter Methode erledigt werden: Anrufen, Anschreiben, Aufsuchen und immer wieder Abwarten. Jetzt lässt sich wenigstens anhand einer ins Netz gestellten Liste oft gestellter Fragen – FAQ – gleich zu Anfang feststellen, dass es sich tatsächlich um einen „parcours du combattant“ handelt, wenn man hierzulande einen Betrieb gründen will.

Das Verfahren verkompliziert sich zudem für Nicht-LuxemburgerInnen, die oft Probleme haben, die richtigen AnsprechpartnerInnen zu finden um so einen Antrag auch schon mal zu beschleunigen. Aus der Sicht der Behörde interessiert ja nur das Resultat: So und so viele Anträge wurden bearbeitet, was sich rundherum abspielt, ist Nebensache. Da ist es schon zu verstehen, dass die Kongolesin sich des Gefühls nicht erwehren konnte, einer rassistischen Ausgrenzung zum Opfer zu fallen.

Wem in so kurzer Zeit so oft eine Abfuhr erteilt wird, dem muss ja irgendwann der Geduldsfaden reißen. Den „Zauber“ soweit zu treiben und sich selber anzuzünden, mag zwar für viele unverständlich sein. Dennoch hat die Frau erst durch ihre dramatische Tat das erreicht, was eigentlich schon sehr viel früher hätte geschehen müssen: Ihr Anliegen wird von allen direkt und indirekt Betroffenen in seinem Gesamtzusammenhang betrachtet und – hoffentlich – neu bewertet.


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