Am vergangenen Dienstag informierte Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) im Rahmen einer Pressemitteilung, dass Betteln in Luxemburg-Stadt erlaubt bleibt. Die Abänderung der kommunalen Polizeiverordnung, die der hauptstädtische Gemeinderat am 27. März beschlossen hatte, könne aus juristischen Gründen nicht umgesetzt werden. Seit Anfang des Jahres gibt es eine neue Prozedur, bei der das Innenministerium kommunale Polizeiverordnungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Das Bettelverbot sei weder mit nationalem noch mit internationalem Recht vereinbar, so Bofferding. Bereits wenige Stunden später reagierte der DP-CSV-Schöff*innenrat von Luxemburg-Stadt: Man werde die Entscheidung des Innenministeriums vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Die nationale Gesetzeslage sei nicht so eindeutig, wie Bofferding dies behaupte. LSAP, Déi Gréng und Déi Lénk, im hauptstädtischen Gemeinderat in der Opposition, begrüßten hingegen die Entscheidung der Innenministerin. Von dem Verbot des Bettelverbots sind auch andere Gemeinden betroffen, denn auch Düdelingen, Diekirch und Ettelbrück haben Passagen in ihren Polizeiverordnungen, die ebenfalls gestrichen werden müssen.
Grundschule: Inklusion im Realitätstest
Die Lehrer*innengewerkschaft SNE misst den Aktionsplan zur Inklusion an der Praxis und warnt vor bürokratischen Rückschritten.

