Sieben Jahre nach ihrer Unterzeichnung ist die Istanbul-Konvention diese Woche endlich vom Parlament ratifiziert worden. Bei dieser Konvention handelt es sich um ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt. Das entsprechende Gesetz sieht eine engere Fassung der Rechtsnormen, eine Verschärfung der Strafen sowie die Erweiterung der Präventionsmaßnahmen und des Opferschutzes vor. Fortan gilt die Devise: „Wer schlägt, der geht“. Die Verjährungsfrist wird auf zehn Jahre ab der Volljährigkeit der Opfer verlängert, weibliche Genitalverstümmelungen sollen künftig als eigenständiges Verbrechen gelten. Obwohl der Text am Dienstag in der Chamber viel Lob erfuhr und fast einstimmig angenommen wurde, wurden auch einige Kritikpunkte genannt. Im Gesetz sei psychologische Gewalt nicht als Motiv zurückbehalten worden, bedauerte zum Beispiel die CSV-Abgeordnete Sylvie Andrich-Duval. Sie warf zudem die Frage auf, wie Gewaltprävention besser in diverse Ausbildungen integriert werden könne. Roy Reding begründete die Gegenstimme der ADR damit, dass man einen solchen „Gender-Gaga“ für „Blödsinn“ halte.
« Il faut assurer l’effectivité de la directive »
L’Initiative pour un devoir de vigilance et la Commission consultative des droits humains (CCDH) ont présenté dix recommandations afin d’assurer « l’effectivité » de la transposition de la directive européenne sur le devoir de vigilance. Actuellement, les victimes de violations de droits humains ou environnementaux survenues au long des...

