Sieben Jahre nach ihrer Unterzeichnung ist die Istanbul-Konvention diese Woche endlich vom Parlament ratifiziert worden. Bei dieser Konvention handelt es sich um ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt. Das entsprechende Gesetz sieht eine engere Fassung der Rechtsnormen, eine Verschärfung der Strafen sowie die Erweiterung der Präventionsmaßnahmen und des Opferschutzes vor. Fortan gilt die Devise: „Wer schlägt, der geht“. Die Verjährungsfrist wird auf zehn Jahre ab der Volljährigkeit der Opfer verlängert, weibliche Genitalverstümmelungen sollen künftig als eigenständiges Verbrechen gelten. Obwohl der Text am Dienstag in der Chamber viel Lob erfuhr und fast einstimmig angenommen wurde, wurden auch einige Kritikpunkte genannt. Im Gesetz sei psychologische Gewalt nicht als Motiv zurückbehalten worden, bedauerte zum Beispiel die CSV-Abgeordnete Sylvie Andrich-Duval. Sie warf zudem die Frage auf, wie Gewaltprävention besser in diverse Ausbildungen integriert werden könne. Roy Reding begründete die Gegenstimme der ADR damit, dass man einen solchen „Gender-Gaga“ für „Blödsinn“ halte.
Weibliche Genitalverstümmelung in Luxemburg
Im Nachgang einer UNICEF-Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) in Luxemburg, die im April 2026 veröffentlicht wurde, hatten die LSAP-Abgeordneten Claire Delcourt und Mars Di Bartolomeo eine parlamentarische Anfrage zum Thema gestellt. Vergangenen Montag erfolgte die Antwort, der sich neben den drei adressierten Minister*innen der...

