Abstammungsrecht: CCDH enttäuscht

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge hat die beratende Menschenrechtskommission (CCDH) die Änderungen am Gesetzentwurf zum „Accès à ses origines“ zur Kenntnis genommen: Wie aus ihrem ergänzenden Gutachten hervorgeht, begrüßt die CCDH einerseits den nun präziser formulierten Text. Andererseits ist sie enttäuscht, dass fast keinem ihrer im Juli 2022 geäußerten Bedenken Rechnung getragen wurde, und zwar ohne dies zumindest zu begründen. „Il y a lieu de s’interroger sur l’intention des responsables politiques de lui demander de fournir un avis, s’il s’agit par la suite de ne lui accorder aucune attention“, so die CCDH. Der im September 2020 vom Justizministerium vorgelegte Gesetzentwurf 7674 hat zum Ziel, den Zugang zur Kenntnis der eigenen Abstammung im Rahmen einer Adoption, anonymen Geburt oder künstlichen Befruchtung zu regeln. Zu den nicht umgesetzten Forderungen der CCDH zählt unter anderem, betroffenen Kindern diesen Zugang bereits vor ihrem 18. Lebensjahr zu gewähren. Zudem sei es wichtig, so ein weiterer missachteter Kritikpunkt, eine unabhängige Institution zu gründen, die für den „Accès à ses origines“ verantwortlich ist. Letzteres wird auch vom Planning Familial gefordert.


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