Am vergangenen Dienstag informierte Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) im Rahmen einer Pressemitteilung, dass Betteln in Luxemburg-Stadt erlaubt bleibt. Die Abänderung der kommunalen Polizeiverordnung, die der hauptstädtische Gemeinderat am 27. März beschlossen hatte, könne aus juristischen Gründen nicht umgesetzt werden. Seit Anfang des Jahres gibt es eine neue Prozedur, bei der das Innenministerium kommunale Polizeiverordnungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Das Bettelverbot sei weder mit nationalem noch mit internationalem Recht vereinbar, so Bofferding. Bereits wenige Stunden später reagierte der DP-CSV-Schöff*innenrat von Luxemburg-Stadt: Man werde die Entscheidung des Innenministeriums vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Die nationale Gesetzeslage sei nicht so eindeutig, wie Bofferding dies behaupte. LSAP, Déi Gréng und Déi Lénk, im hauptstädtischen Gemeinderat in der Opposition, begrüßten hingegen die Entscheidung der Innenministerin. Von dem Verbot des Bettelverbots sind auch andere Gemeinden betroffen, denn auch Düdelingen, Diekirch und Ettelbrück haben Passagen in ihren Polizeiverordnungen, die ebenfalls gestrichen werden müssen.
Droit du travail dans le monde : de mal en pis
Le droit du travail et les droits syndicaux étaient en recul partout dans le monde en 2025, constate la Confédération syndicale internationale (CSI), dans la treizième édition de son « Indice des droits ». Parmi les indicateurs les plus dégradés, elle pointe une hausse « des violations de la liberté d’expression et de réunion » (dans 50 % des...

