Fichier central: Kritik postwendend zurück

Die ALJP antwortet mit einem offenen Brief auf den offenen Brief der Minister Braz und Bausch in Sachen Datenbanken bei Polizei und Justiz.

Normalerweise sind es verzweifelte Untertanen, die versuchen sich per „offenem“ Brief an die Autoritäten das Gehör zu verschaffen, das ihnen bis dahin nicht gewährt wurde, indem sie so versuchen die gesamte Öffentlichkeit auf ihr Schicksal aufmerksam machen. Dass gestandene Minister offene Briefe schreiben, ist schon etwas unüblicher. Nahezu grotesk wird es, wenn ein solcher offener Brief sich explizit an die Presse als Adressaten wendet.

Wahrscheinlich meinten François Bausch und Félix Braz ja eigentlich einen „Leserbrief“, denn ihr Anliegen ist ja eine Art Unzufriedenheit mit der Berichterstattung quer durch die geschriebene und gesprochene Presse bezüglich des „fichier central“ und anderer bei der Polizei und bei der Justiz geführter Datenbanken. Deren Legalität oder zumindest Legitimität wurde in letzter Zeit in der Presse (aber auch von einigen Politiker*innen) hinterfragt.

Der ein Tag nach dem Nationalfeiertag verschickte offene Brief endet mit der Feststellung: „Überflüssige und unhaltbare pauschale Beschuldigungen gegenüber Polizei und Justiz sind für uns nicht hinnehmbar.“ Da sich der Brief explizit an die Presse wendet, soll das wohl heißen, dass die Presseberichterstattung in den Augen der grünen Minister insgesamt oder zumindest mehrheitlich „überflüssig und unhaltbar“ war.

Die Journalist*innen-Vereinigung ALJP (association luxembourgeoise des journalistes professionnel-le-s) fragt sich jetzt in einem ebenfalls offenen Antwortbrief an die Minister, wie der zitierte Satz „anders interpretiert werden soll, als einen Versuch, kritische Berichterstattung zu unterbinden?“

Ob ein Thema oder die Berichterstattung dazu „überflüssig“ ist, liegt tatsächlich eher im Ermessen der Medienschaffenden, die sich dafür vor allem gegenüber der Öffentlichkeit im Allgemeinen und ihrer Leser*innenschaft im Speziellen rechtfertigen müssen. Ein Bankräuber, sofern er nicht von blanker Geltungssucht getrieben wird, erledigt seinen „Job“ in der Regel am liebsten still und heimlich und wird wohl auch finden, jede Berichterstattung über seine Umtriebe wäre „überflüssig“. Das verhindert aber nicht, dass es durchaus ein öffentliches Interesse gibt seine Machenschaften möglichst schnell und umfangreich aufzudecken.

Weder überflüssig, noch unhaltbar

„Wo sind unhaltbare pauschale Beschuldigungen seitens der Medien erfolgt?“, fragt sich die ALJP, die damit postwendend die unhaltbaren pauschalen Unterstellungen seitens der Minister zurückweist.

Die ALJP bestreitet dabei nicht, dass „verschiedene Datenbanken der Polizei und der Justiz nicht per se illegal sind“. Sie stellt aber fest, dass „die jetzt beanstandeten Datenbanken in der Vergangenheit über etliche Jahre und teils sogar bis in die Gegenwart nicht ausreichend rechtlich abgesichert gewesen“ sind. Sie seien also zumindest unrechtmäßig, was die briefeschreibenden Minister selbst zugeben, wenn sie feststellen: „Zusätzlich wurde zwischen 1997 und 2004 vergessen, das großherzogliche Reglement bezüglich der Polizeidatenbank zu verlängern, genau wie bei der Justizdatei Anfang der 90er Jahre“.

Die ALJP sieht durchaus einen Auftrag für die Presse darin, „über rechtliche Unsicherheiten und Schutzlücken, die den Bürgerinnen und Bürgern aufgrund fehlender gültiger Rechtsgrundlagen entstehen“, zu berichten. Sich Fragen zur „unvollständigen gesetzlichen Basis“ (wie es die Minister nennen) zu stellen und die Verantwortlichkeit dafür zu thematisieren, gehöre zum presserechtlich verbrieften Informationsauftrag der Medien. Die Bevölkerung habe schließlich ein Recht über Missstände und ihre politische Handhabung informiert zu werden. Dies beinhalte auch das Hinterfragen von Funktionsweisen oder Verfahren bei Polizei, Justiz oder Politik.

In diesem Sinne kann die ALJP „kein Fehlverhalten ihrer Kolleg*innen erkennen und weist die von den Herren Ministern geäußerte Kritik zurück“.


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