Das Gericht der Europäischen Union erklärte am Donnerstag, dem 7. März, eine Entscheidung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für nichtig. Diese hatte die vollständige Veröffentlichung von Studien über die Gefahren des umstrittenen Herbizids Glyphosat verweigert. Konkret handelte es sich um den Bericht, mit dem die erneute Zulassung bewertet werden sollte. Sowohl eine Privatperson als auch Mitglieder des Europäischen Parlaments hatten Zugang zu diesem gefordert. Die EFSA hatte argumentiert, es bestehe kein öffentliches Interesse an den Teilen „Material, Versuchsbedingungen und Methoden“ sowie „Ergebnisse und Analyse“. Außerdem könnten die darin enthalten Informationen die geschäftlichen Interessen der betreffenden Unternehmen schädigen. Das Gericht stellte fest, dass nach der Århus-Konvention, die den Zugang zu Umweltinformationen für Bürger*innen garantiert, die Studienergebnisse veröffentlicht werden müssen. Die Wirkungen von Glyphosat seien nicht nur theoretisch, da das Mittel zum Einsatz kommt. Daher habe die Öffentlichkeit ein Recht, dessen Auswirkungen zu erfahren. Die grüne EU-Abgeordnete Tilly Metz begrüßte die Entscheidung in einer Pressemitteilung als „Erfolg im Kampf für den Schutz der Gesundheit, Umwelt und Artenvielfalt“.
Glyphosat-Studie muss veröffentlicht werden
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