Prostitutionsgesetz
: Zu viele Kompromisse

Am gegenwärtigen Gesetzesentwurf zur Prostitution wird vieles bemängelt. Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Regierung der Kritik gerecht werden kann, ohne sich klar für ein Modell zu entscheiden.

Das „Luxemburgische Modell“: ein Kompromiss zwischem „nordischem“ und „deutschem Modell“. (Foto: ©Wikipedia)

Dass Luxemburg immer den „goldenen Mittelweg“ sucht, ist mittlerweile keine Überraschung mehr. Auch im Umgang mit dem Problem der Prostitution besteht auf Seiten der Regierung das Bedürfnis, ein landeseigenes Modell von ebendieser Art durchzusetzen. Nur damit, so offenbar die Überzegung, könne der spezifischen Situation des Großherzogtums Rechnung getragen werden. Diese Haltung stößt jedoch auf Kritik.

Auf den Entwurf zum neuen Prostitutionsgesetz, der im Juni 2016 vorgestellt wurde, reagierten zahlreiche Organisationen mit Gutachten. In einigen von diesen werden spezifische Aspekte kritisiert. So fordert der Centre pour l’égalité de traitement (CET), im Text nicht nur von weiblichen, sondern auch von männlichen Prostituierten zu reden. Der Conseil supérieur des personnes handicapées dagegen merkt an, dass unter die geplante Definition von Zuhälterei auch ErzieherInnen oder AssistentInnen von Menschen mit Behinderung fallen würden und sich daher unter Umständen strafbar machen könnten. Zum Beispiel, wenn sie mit Prostituierten in Kontakt treten, um der von ihnen betreuten Person zum Ausleben ihrer Sexualität zu verhelfen. Da in Luxemburg Sexualassistenz für Menschen mit Behinderung nicht gesetzlich vorgesehen ist, nehmen Betroffene nicht selten die Dienste von Prostituierten in Anspruch.

In den verschiedenen „Avis“ wird jedoch auch grundsätzlichere Kritik geübt. Der Gesetzentwurf sieht in seiner gegenwärtigen Fassung vor, den Kauf sexueller Dienste nur dann zu bestrafen, wenn es sich bei den Prostituierten um besonders verletzbare Personen handelt. Es folgt eine Aufzählung der Kriterien für eine solche „besondere Verletzbarkeit“ – unter anderem Schwangerschaft, Krankheit und Minderjährigkeit – sowie die einschränkende Bedingung, dass sich der Kunde der Verletzbarkeit bewusst gewesen sein müsse, um sich strafbar zu machen. Während Letzteres unter anderem von der konsultativen Menschenrechtskommission beanstandet wird, kritisiert das CET, dass eine Aufzählung der in Frage kommenden Verletzlichkeiten nur unvollständig sein könne und deshalb notwendigerweise zu Ausschlüssen führe. Die Organisation schlägt vor, gänzlich von einer solchen Aufzählung abzusehen.

Darüber hinaus stellt die Fondation maison de la porte ouverte die Unterscheidung von freiwilliger und erzwungener Prostitution, wie sie im Gesetzesentwurf vorgesehen ist, kategorisch in Frage. Die Stiftung ist der Meinung, dass Prostitution in jedem Fall menschenrechtsverletzend sei. Dieser Auffassung schließen sich sowohl Menschenrechtskomission, Conseil national des femmes du Luxembourg (CNFL) als auch Centre d’information et de documentation femmes et genres (CID Fraen an  Gender) an. Letztere schreiben hierzu: „Niemand hat ein Recht auf die unmittelbare Befriedigung einer sexuellen Begierde durch eine andere Person, auch nicht gegen Bezahlung.“ Mit dem Hinweis, dass der aktuelle Gesetzesvorschlag nicht weit genug gehe, verlangen beide Organisationen die Abschaffung der Prostitution. In direktem Gegensatz dazu fordern die jungen Demokraten eine Legalisierung mit der Begründung, dass so der Schutz und die Rechtssicherheit der betroffenen Personen gewährleistet werden könne. Die undifferenzierte Vermischung von Menschenhandel und Prostitution führe zu einer Verschlechterung der Situation und fördere Kriminalität.

Doch eine abolitionistische Haltung, wie sie etwa das CID vertritt, schließt Forderungen nach einer konkreten Verbesserung der Lebenssituation von (ehemaligen) Prostituierten nicht notwendigerweise aus. So fordert das CID Schutz- und Aufenthaltsräume für Prostituierte und Erleichterungen bei der Gewährung von Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis für die Opfer von Menschenhandel. Ferner ist in mehreren Gutachten die Rede vom Bedarf nach einer ausführlicheren Sexualerziehung in der Schule. Diesem Anliegen dient bereits das in dieser Woche eröffnete Centre national de référence pour la promotion affective et sexuelle. Seine Ziele und Konzepte wurden vom Erziehungs-, Gesundheits- und Chancengleichheitsministerium in Kooperation mit dem Planning Familial ausgearbeitet. Im Vordergrund steht die Förderung risikofreier Sexualrelationen und des gegenseitigen Respekts. Sexualität und Affektivität sollen dabei genauso thematisiert werden wie Fragen bezüglich Gender und sexueller Orientierungen. Auf der Pressekonferenz am vergangenen Mittwoch betonte Gesundheits- und Chancengleichheitsministerin Lydia Mutsch, dass sowohl der Gesetzesentwurf als auch das Centre de référence aus der Bemühung entstanden sind, die Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und eine bessere Sexualerziehung zu erreichen.

Nichts Halbes und nichts Ganzes

Auch wenn es bei einem Teil der Gutachten lediglich um einige sprachliche Umformulierungen oder Ergänzungen geht, kann die wiederholte Forderung nach einer klaren Entscheidung für eines der beiden geläufigen Modelle im Umgang mit Prostitution nicht ignoriert werden. Hier kann zwischen Maßnahmen zur Abschaffung der Prostitution, vor allem durch eine Kriminalisierung der Freier – dem „nordischen Modell“ – und einer Legalisierung und rechtlichen Regulierung – dem „deutsche Modell“ – unterschieden werden (siehe woxx 1283). Das „luxemburgische Modell“ sieht vor, beide Ansätze – eben nach dem Prinzip des „goldenen Mittelwegs – zu kombinieren. Zwar soll die mit der Prostitution häufig verbundene Ausbeutung bekämpft werden, doch wird von Ausbeutung nur beim Vorliegen von Zwang gesprochen. Es wird also angenommen, dass nur ein gewisser Teil der Betroffenen schutzbedürftig ist. Die Bestrafung von Freiern ist nur unter der Bedingung vorgesehen, dass diesen eine verletzliche Lage der Prostituierten bekannt ist. Weder der Kampf gegen das prostitutionelle System an sich noch der Schutz aller sich prostituierender Personen werden auf diese Weise angestrebt. Der Gesetzesentwurf mag darum zwar eine Verbesserung der aktuellen Lage darstellen, doch wäre eine Entweder-Oder-Entscheidung der konsequentere Weg.

(© wikimedia)

Selbst wenn es, wie Mutsch es im Juni ausdrückte, gelingen sollte, die Prostitution zu reduzieren, so ist doch zu fragen, wie viele Personen im Endeffekt von diesem Gesetz profitieren werden. Bei einer Unterscheidung von freiwilliger und erzwungener Prostitution wird außer Acht gelassen, dass die Mehrheit der betroffenen Personen in ihrer Vergangenheit Opfer von Gewalt waren und/oder sich in einer prekären bzw. abhängigen Lage befinden. Studien zufolge sind Gewalterfahrungen, Drogenabhängigkeit, post-traumatische Leiden sowie frühzeitige Todesfälle bei Prostituierten besonders häufig. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass 90 bis 95 Prozent aller Prostituierten diesen „Beruf“ nicht freiwillig gewählt haben, wird erkennbar, dass der Gesetzesentwurf gerade nicht die Lebensrealität dieser Personen berücksichtigt. Deutlich wird jedoch auch, dass der Staat nicht darauf vorbereitet ist, aus der Prostitution ausgestiegene Personen ausreichend zu schützen oder zu unterstützen. Es gibt zwar Bestrebungen in Richtung einer Exit-Strategie, doch ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Betroffenen kann sie nur von sehr begrenztem Nutzen sein.

Vor dem Hintergrund des Einsatzes für Gleichberechtigung und Sexualerziehung stellt sich ferner die Frage, ob der Gesetzesentwurf nicht auch das Bild der Frau als Ware festigt – denn die meisten Prostitutierten sind in der Tat weiblich. Unabhängig davon, ob die Anbietung des Körpers aus eigenem Entschluss oder aufgrund von Zwang erfolgt, fördert Prostitution das Bild der Frau als eines den Männern zur Verfügung stehenden Objekts. Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit – wie beispielsweise die Einrichtung des Centre de référence – sind zwar begrüßenswert, doch welche Botschaft enthält dann ein Gesetzesentwurf wie der zur Prostitution bezüglich des Stellenwerts der Frau in unserer Gesellschaft?


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