RTL-Kloertext über „Accès aux origines“: Der Nebel lichtet sich

Im gestrigen RTL-Kloertext drehte sich alles um den Gesetzesentwurf 7674. Dort wurden auch einige der Fragen diskutiert, die die woxx in rezenten Artikeln aufgeworfen hatte. Ein Überblick der Haupterkenntnisse der Sendung.

Foto: rtl.lu

Vor drei Wochen warf die ADR den Grünen vor, mit dem Begriff „autre parent de naissance“ den Vater abschaffen zu wollen. Wieso ist das falsch?

Wie es Justizministerin Sam Tanson (déi Gréng) gestern auf den Punkt brachte, geht es im Gesetzesentwurf 7674 in keinster Weise um die sozialen Eltern, also jene, die ein Kind großziehen. Der Begriff „autre parent de naissance“ bezieht sich im Gesetzestext einzig auf Menschen, die ihr Kind im Rahmen einer Adoption oder anonymen Geburt weggegeben haben. Konkret geht es um diejenige Person, die entweder das Sperma oder die Eizelle, aus dem das Kind entstanden ist, geliefert hat. Die soziale Rolle des Vaters wird im Gesetz also schlicht deshalb nicht angesprochen, weil diese nicht Gegenstand des Textes ist.

Was bedeutet es also, wenn Menschen aus Protest gegen den Gesetzesentwurf ein Foto von sich mit dem Hashtag #EchSiPapp veröffentlichen? Vor dem Hintergrund des Textes sagen sie damit aus, dass sie entweder ein Kind anonym weggeben oder aber zur Adoption freigegeben haben. Ob das wohl die Intention der #EchSiPapp-Fraktion war?

Sieht die ADR ihren Fehler ein?

Nein.

Dass im Gesetzesentwurf sowohl von „mère de naissance“ als auch von „autre parent de naissance“ die Rede ist, erscheint wenig kohärent. Wie steht die Justizministerin dazu?

„Wéi dat an all Processus législatif de Fall ass, kann een ëmmer Terminologien upassen“, beantwortete Tanson gestern die Frage etwas lapidar. Man plane „mère de naissance“ durch eine geschlechtsneutrale Formulierung zu ersetzen.

Schade, dass diese Information erst jetzt kommt. Wäre dies bereits zu Beginn der Pappe-Polemik klargestellt worden, hätte man die entstandene Verwirrung rund um unklare und inkohärente Begrifflichkeiten im Keim ersticken können. Noch vorteilhafter wäre es natürlich gewesen, wenn der inklusive Grundgedanke sich bereits beim Verfassen des Textes in der gesamten Terminologie wiedergespiegelt hätte, und unübliche Formulierungen wie „autre parent de naissance“ klar definiert worden wären.

Ist die ADR dagegen, dass homosexuelle Paare Kinder mittels Adoption oder einer künstlichen Befruchtung bekommen?

Die ADR befürchtet, dass um das Kinderkriegen ein Markt entstehen könnte, in dem Kinder zur Ware werden. Künstliche Befruchtung befürwortet sie deshalb nur in solchen Fällen, in denen ein Paar aus nachgewiesenen medizinischen Gründen kein Kind bekommen kann. Diesem Kriterium entsprechen weder homosexuelle Paare, noch Menschen, bei denen der Grund für die Unfruchtbarkeit aus medizinischer Sicht nicht erklärbar ist.

Welche Meinung hat die ADR über homosexuelle Paare mit Kindern?

In den Augen der ADR ist es für die gesunde Entwicklung eines Kindes unerlässlich, dass es von denjenigen Personen großgezogen wird, die zu seiner Entstehung beigetragen haben. In der Logik der Partei ist ein Kind auf die physische Präsenz seines biologischen Vaters und seiner biologischen Mutter angewiesen. Gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern lehnt die ADR zwar nicht ab, sind die Personen, von denen Samen- und/oder Eizelle stammten, jedoch nicht Teil der Konstellation, ist eine solche Familie laut ADR defizitär.

Kurz gesagt: Die ADR spricht sich zwar nicht explizit gegen gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern aus. Es gibt allerdings nicht viele Szenarien, in denen ihre Kriterien erfüllt werden. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn ein schwules Paar ein Kind hat, das aus einer früheren heterosexuellen Beziehung einer der beiden Männer stammt. Das Sorgerecht müsste in dem Fall mit der biologischen Mutter gleichmäßig aufgeteilt sein. Einem Kind, das die Trennung seiner biologischen Eltern erlebt hat, unterstellt die ADR demnach pauschal, sich gesünder entwickelt zu können, als einem, das in eine intakte homosexuelle Beziehung hineingeboren wurde.

Wie steht die ADR dazu, wenn auf ihrer Facebook-Seite Hass geschürt und Gewalt angedroht wird?

Die ADR ist der Ansicht, dass es zum Politiker*innenberuf dazugehört, beleidigt zu werden. Hassbotschaften und Aufrufe zur Gewalt zählen laut Aussagen Fernand Kartheisers für die ADR zur Kategorie „Beleidigung“. Die Partei sieht sich nicht in der Verantwortung einzuschreiten, wenn Hasskommentaren auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht werden. Es obliege den Opfern, Anzeige zu erstatten.


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