2018 wurde das Gesetz zur PersonenstandÀnderung in Luxemburg reformiert. Wie viele Menschen haben seitdem ihren Geschlechtseintrag angepasst? Das Justizministerium gibt Antworten auf Fragen der ADR.
Das Justizministerium legt auf Nachfrage der ADR-Politiker Roy Reding und Jeff Engelen Zahlen zu PersonenstandÀnderungen in Luxemburg seit 2018 vor. Damals trat ein Gesetz in Kraft, das es Menschen ermöglicht ihre Geschlechtsangabe ohne medizinisches oder psychologisches Gutachten im Zivilrecht anzupassen. MinderjÀhrige benötigen das EinverstÀndnis ihrer Erziehungsberechtigten. Die woxx berichtete.
Seit Inkrafttreten des Gesetztes wurden ingesamt 22 AntrÀge zur PersonenstandÀnderung von MinderjÀhrigen (5-18 Jahre) beim Justizministerium gestellt. Bei VolljÀhrigen sind es 83. 2019 wurden in beiden Alterskateogiren die meisten AntrÀge eingereicht: Zusammengenommen waren es 43, wohingegen 2021 bisher nur 21 Dossiers eröffnet wurden. Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) schreibt, dass noch nicht alle AntrÀge bearbeitet wurden. Zu Ablehnungen kompletter Dossiers kam es bisher nicht.
Tanson betont in ihrem Schreiben, dass das Gesetz zur PersonenstandĂ€nderung auf der âpossession dâĂ©tatâ und nicht, wie von den ADR-Politikern unterstellt, auf einer GefĂŒhlslage beruht. Wer die Ănderung beantragt, muss nachweisen, dass sie oder er in der Ăffentlichkeit und im privaten Umfeld unter dem angegebenen Geschlecht und Vornamen bekannt ist: durch Berichte aus dem Familienkreis, Kopien offizieller Dokumente, Briefe oder Kurznachrichten, auf denen die Person mit dem entsprechenden Vornamen und Geschlecht angesprochen wird.
Tansons reagiert mit ihrer PrĂ€zisierung auf Redings und Engelens trans feindliche Formulierung: Wenn sie auf das Gesetz von 2018 verweisen, sprechen sie ĂŒber Menschen, die sich âals âTransgenderâ fillenâ. Damit bagatellisieren sie die Konflikte von Menschen, deren GeschlechtsidentitĂ€t nicht mit dem Geschlecht ĂŒbereinstimmt, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, und degradieren ihre IdentitĂ€t zu einer GefĂŒhlsregung, statt sie anzuerkennen.
Die letzte Frage der ADR-Politiker mag auf Lai*innen in Sachen Diskriminierung von trans Menschen harmlos wirken, ebnet aber den Weg fĂŒr eine oft problematische Diskussion: âLiegen der Regierung FĂ€lle von Personen vor, die hier im Land ihr Geschlecht zivilrechtlich zweimal gewechselt haben (sogenannte âde-transitionerâ)?â Kritiker*innen von trans IdentitĂ€ten fĂŒhren Menschen, die ihre Transition abgebrochen oder rĂŒckgĂ€ngig gemacht haben, gern als Gegenargument fĂŒr die vereinfachte PersonenstandĂ€nderung oder geschlechtsaffimierende Operationen an.
In Luxemburg ist der mehrfache Wechsel der Geschlechtsangabe rechtlich möglich, wurde aber noch nie angewandt, schreibt Sam Tanson in ihrer Antwort. In einem Artikel auf Deutschlandfunkkultur heiĂt es, die Datenlage zur Detransition sei allgemein schlecht. Man könne aber von einem niedrigen Prozentsatz ausgehen. Ein dritter Geschlechtseintrag oder eine Streichung des Geschlechtseintrages, wie er in anderen LĂ€ndern möglich ist, existiert in Luxemburg noch nicht.

