Vor Corona durften Berufspendler*innen nur begrenzt von zu Hause aus arbeiten, ohne in ihrem Wohnland Steuern zu zahlen. Die Reglungen wurden nach Ausbruch der Pandemie geändert. Die Sonderreglung für Frankreich und Belgien wurden nun verlängert, doch dauerhafte Lösungen lassen auf sich warten.
Die luxemburgische Regierung hat sich mit Frankreich und Belgien geeinigt: Die steuerlichen Ausnahmereglungen für Grenzarbeiter*innen in Heimarbeit wurden jeweils bis zum 31. August verlängert. Das Wirtschaftsministerium hatte bereits im März 2020 festgehalten, dass Grenzarbeiter*innen nach Ausbruch der Corona-Pandemie unbegrenzt von zu Hause aus arbeiten dürfen, ohne in ihrem Wohnland Steuern zahlen zu müssen. Die Maßnahmen wurden zur Eindämmung des Virus ergriffen. Der luxemburgische Finanzminister Pierre Gramegna sieht in einer Pressemitteilung des Ministeriums mit den Beschlüssen die Flexibilität der betroffenen Arbeiter*innen gestärkt. Mit Deutschland kam es noch zu keinen neuen Vereinbarungen. Die Fristen sind unbekannt.
Gewerkschaften und Grenzgänger*innen aus Belgien und Frankreich freuen sich womöglich aber auch nur bedingt über den Aufschub. Wie es nach dem 31. August für Arbeiter*innen weitergeht, ist unklar. Im Gespräch mit der woxx sagte Christophe Knebeler, beigeordneter Generalsekretär des LCGB vor Kurzem: „Wir wollen, dass die Regierung dauerhafte Reglungen mit den Nachbarländern ausarbeitet, was die Besteuerungsgrenzen und das Thema Sozialversicherung betrifft.“ Momentan folgt die Regierung diesbezüglich mehr einem Schritt-für-Schritt-Muster. Die Ungewissheit bleibt für die Grenzgänger*innen aus Frankreich und Belgien sowie für ihre Arbeitgeber*innen vorerst also trotz neuer Frist bestehen. Dasselbe gilt für die Berufspendler*innen aus Deutschland.