Ein britisches Urteil unterstreicht den Stellenwert des Pariser Abkommens. Und stellt Ausbauprojekte an anderen FlughÀfen in Frage.

(Wikimedia; USAF; PD)
Klimaschutz kann nicht einfach wirtschaftlichen Ăberlegungen zum Opfer fallen. Dieses Prinzip ist fĂŒr viele eine Evidenz, in GroĂbritannien ist es seit diesem Donnerstag rechtskrĂ€ftig. In einem Appellverfahren hat die Royal Court of Justice der NGO âPlan Bâ recht gegeben, die gegen eine neue, dritte Piste am Flughafen Heathrow geklagt hatte. Interessanterweise wurden mehrere andere Klagen, die sich auf LĂ€rmbelastung, Luftverschmutzung und Unwirtschaftlichkeit bezogen, abgelehnt. Einzig das Klima-Argument erschien dem Gericht an diesem Punkt der langjĂ€hrigen Verhandlungen gewichtig genug, um den umstrittenen Ausbau des Flughafens zu stoppen.
Dabei bezog sich das Gericht laut Guardian ausdrĂŒcklich auf die klimapolitischen Verpflichtungen der Regierung durch das Pariser Abkommen. âPlan Bâ hatte der Regierung vorgeworfen, nicht ĂŒberprĂŒft zu haben, ob der Heathrow-Ausbau vereinbar sei damit, den globalen Temperaturanstieg auf unter 2 Grad und, soweit möglich, auf 1,5 Grad zu begrenzen. âZum ersten Mal hat ein Gericht bestĂ€tigt, dass diese Temperatur-Obergrenze im Pariser Abkommen eine bindende Wirkung hatâ, hĂ€lt die niederlĂ€ndische Expertin fĂŒr Völkerrecht Margaretha Wewerinke-Singh fest. Und erinnert daran, dass das Ziel bisher hĂ€ufig als nur erstrebenswert statt bindend dargestellt wurde und Regierungen deshalb meinten, es in der Praxis ignorieren zu können.
In London wird nicht ausgebaut, in Wien schon
Die britische Regierung wird jedenfalls jetzt Farbe bekennen mĂŒssen. GrundsĂ€tzlich könnte sie ein neues, um KlimakompatibilitĂ€tsstudien erweitertes Ausbauprojekt gutheiĂen. Doch das ist unwahrscheinlich. Zum einen zĂ€hlt Premierminister Boris Johnson zu den erklĂ€rten Gegner*innen der dritten Piste, zum anderen hat das Parlament im Mai 2019 den Klimanotstand erklĂ€rt. Die Regierung hatte daraufhin wissen lassen, dies werde bei ihren kĂŒnftigen Entscheidungen zum Heathrow-Ausbau berĂŒcksichtigt werden.
Das Urteil könnte Auswirkungen haben auf andere umstrittene Ausbauprojekte an FlughĂ€fen. So wurde im vergangenen Jahr eine dritte Piste am Wiener Flughafen in letzter Instanz genehmigt. Dabei interpretierte das Gericht die CO2-Emissionen als von den Fluglinien und nicht vom Flughafen verursachte Klimabelastung â eine Sichtweise, die sich klar von der britischen unterscheidet. Erschienen nach dem Wiener Urteil die Rechtswege ausgeschöpft, so könnten die Pistengegner*innen jetzt versuchen, auf Basis des Völkerrechts gegen Ăsterreich vorzugehen.
Ist der Findel-Boom mit dem Klimaschutz vereinbar?
Auch in Luxemburg wurde der Ausbau des Findels auf juristisch dĂŒnnem Eis vorgenommen â Kritik daran ist eines der groĂen nationalen Tabus. So hat in den vergangenen Jahren selbst der grĂŒne Verkehrsminister François Bausch, unter Verweis darauf, dass âwir ja alle fliegen wollenâ, jedweder Kritik abgeschworen. Sogar DĂ©i LĂ©nk zeigten sich besorgt, dass als Folge von KlimaschutzmaĂnahmen Fliegen nur noch fĂŒr Reiche erschwinglich wĂ€re. Auch die Ausrufung des Klimanotstands â immerhin von DĂ©i LĂ©nk beantragt â wurde letztes Jahr von den GrĂŒnen und der gesamten Regierung verhindert. Dennoch tut sich nun eine juristische Bresche auf. Vielleicht versucht der seit Jahrzehnten fĂŒr eine BeschrĂ€nkung des Flughafenausbaus kĂ€mpfende Mouvement Ă©cologique ja, unter Verweis auf das britische Urteil, die illegal zustande gekommene Betriebsgenehmigung nachtrĂ€glich zu kippen.

