Autotypenzulassung: EU-Kontrolle eingeschränkt

von | 27.05.2017

Am Montag werden sich die zuständigen EU-Minister mit der geplanten Direktive zur Zulassung von neuen Autotypen befassen. Im Vorfeld stritten sich die nationalen Delegationen vor allem um strengere Kontrollen. Der jüngste Entwurf des Gesetzes, welcher der woxx vorliegt, lässt darauf schließen, dass die Mitgliedstaaten die Oberhand behalten werden. Dem Text nach sollen nationale Behörden bei einem von 50.000 der im Vorjahr zugelassenen Fahrzeugen zusätzliche Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass diese tatsächlich Abgas- und andere Normen einhalten. Einige Mitgliedstaaten, darunter vor allem ost- und südeuropäische Länder, wehrten sich dagegen, der Kommission zu viel Gewicht in dieser Frage zu geben. Artikel 9 der Direktive legt jedoch fest, dass auch die EU-Kommission entsprechende Kontrollen machen darf. Diskussionen gibt es noch unter den Mitgliedstaaten, in wieweit Brüssel das Recht auf Sanktionen eingeräumt wird. Der letzten Version nach hätte die Kommission das Recht, im Falle von Verstößen, Strafen von maximal 30.000 Euro pro Auto zu verhängen. Dieses Recht steht ihr jedoch nur zu, wenn nicht schon nationale Behörden eine Strafe verhängt haben. Dies könnte den Aktionsradius der Kommission entscheidend einschränken.

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