Antikrisensteuer und Datenschutz
In ihrem Avis zum Defizitreduzierungsprogramm bestreitet die Chambre des Salariés den Sinn der auf allen Einkünften physischer Personen erhobenen Antikrisensteuer. Dennoch fiel in den letzten Wochen der gewerkschaftliche Protest – verglichen mit jenem gegen die Abschaffung des „bëllegen Akt“ oder die Halbierung der Kilometerpauschale – so zahm aus, dass diese für alle geltende Abgabe jetzt definitiv ab dem nächsten Jahr erhoben wird – sofern das Gesamteinkommen über dem Mindestlohn liegt. Diese Zusatzsteuer wird, anders als der Solidaritätszuschlag, nicht einfach proportional zu den monatlich gezahlten Steuern dazu gerechnet, sondern betrifft auch Personen, die zurzeit gar keine Steuern zahlen. Deshalb muss jetzt das Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) die auf 0,8 Prozent des Bruttolohnes festgesetzte Steuer einkassieren. mehr lesen / lire plus