EU-Kommission gegen Polens und Ungarns Anti-LGBTQIA+-Politik

Macht die EU jetzt endlich ernst? Die Europäische Kommission leitete heute Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen wegen deren Anti-LGBTIQA+ Politik ein.

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Die Europäische Kommission will wegen der Anti- LGBTIQA+-Politik Polens und Ungarns Konsequenzen erzwingen. Sie leitete heute ein Verfahren gegen die Länder ein, weil beide mutmaßlich gegen geltende EU-Verträge verstoßen. Ungarn und Polen haben nun zwei Monate Zeit, auf die Schreiben der EU-Kommission zu reagieren. Andernfalls kann das Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof gelangen.

In Polen haben sich seit 2019 mehrere Gemeinden und Regionen zu sogenannten LGBT-freien Zonen erklärt. Die EU-Kommission befand, dass die polnischen Behörden unangemessen und unvollständig auf ihre Fragen zur Errichtung solcher Zonen geantwortet haben.

Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte sich eine Delegation des Europarats mit polnischen Vertreter*innen aus Politik und NGOs über die Lage der LGBTIQA+ Menschen in Polen ausgetauscht. Einen Monat später lehnte die EU sechs Förderanträge von sich als „LGBTI-frei“ deklarierenden Gemeinden ab. Das polnische Justizministerium kompensierte den finanziellen Verlust von einer der betreffenden Gemeinden daraufhin aus dem EU-Fonds zur Unterstützung von Gewalt- und Justizopfern.

Die ungarische Regierung wiederum zwang letztes Jahr einen Verlag, ein Kinderbuch mit diversifizierten Held*innen, darunter trans und homosexuelle Figuren, mit einem Warnhinweis zu versehen: Das Buch bilde keine traditionellen Geschlechterrollen ab, wie nicht etwa anerkennend, sondern kritisch registriert worden war. Einer der Mitwirkenden an dem Buch, der Übersetzer und Literaturwissenschaftler Boldiszár Nagy, erhielt Drohungen. Er gab gestern seine Auswanderung aufgrund der staatlich geförderten Homofeindlichkeit bekannt.

Vor zwei Wochen verabschiedete das ungarische Parlament ein Gesetz, das unter dem Vorwand des Kinderschutzes de facto die Vermittlung von LGBTI-Inhalten an Minderjährige verbietet. Die Regierung lehnte die Rücknahme des Gesetzes trotz aller Kritik seitens der EU-Kommission ab. Diese wiederum hat die von Ungarn beantragte Zahlung von Corona-Beihilfen bis auf weiteres blockiert. Es fehle an Garantien und Vorkehrungen gegen eine missbräuchliche Verwendung der Gelder. Ministerpräsident Viktor Orbán kritisierte dies als „beispiellose Kampagne“ gegen sein Land.

Die luxemburgische Europaabgeordnete Tilly Metz, Mitglied der LGBT-Intergroup des EU-Parlaments, äußerte sich heute in einer Pressemitteilung zum Entschluss der Kommission. „Ich begrüße die Entscheidung der Kommission, mit drei Vertragsverletzungsverfahren [gegen Ungarn wurde auch ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Asylrecht eröffnet; Anm. der Red.] endlich ernste Schritte gegen Ungarn und Polens anti-LGBTI-Maßnahmen einzuleiten“, wird Metz in der Mitteilung zitiert. „Die wachsende und institutionalisierte Diskriminierung von Mitgliedern der LGBTI-Gemeinschaft in Polen und Ungarn ist schockierend und darf nicht toleriert werden. Es geht hier nicht um ‚Propaganda’ oder das Vertreiben einer gewissen ‚Ideologie’, sondern um Menschenrechte; Menschenwürde, Recht auf Sicherheit und Familie, Informationsfreiheit!“


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