Intergeschlechtlichkeit: EuropÀischer Meilenstein

von | 15.02.2019

Das EU-Parlament hat gestern den ersten Beschluss zu den Rechten intergeschlechtlicher Menschen verabschiedet.

Die Intergeschlechtlichkeits-Flagge wurde von der „Organisation Intersex International Australia“ entworfen. Die Farben Gelb und Lila wurden gewĂ€hlt, um die „gegenderten“ Farben rosa und blau zu vermeiden. Der Kreis symbolisiert Ganzheit.

Das EU-Parlament spricht sich damit entschieden gegen die Medikalisierung und Pathologisierung intergeschlechtlicher Menschen aus. Seit den 1950er-Jahren ist es ĂŒblich sowohl innere als auch Ă€ußere Geschlechtsmerkmale intersexueller Kinder operativ-kosmetisch zu verĂ€ndern. Dazu werden zum Beispiel die Klitoris verkĂŒrzt, die Hoden entfernt, die Harnöffnung operativ zur Penisspitze hin verlegt oder eine Neo-Vagina angelegt. Ziel ist es, die Geschlechtsmerkmale intergeschlechtlicher Menschen den Standardnormen „mĂ€nnlich“ und „weiblich“ anzugleichen. Praktiken, die in 21 EU-Mitgliedsstaaten ausgefĂŒhrt werden. In Portugal und Malta sind sie verboten, im Koalitionsabkommen der luxemburgischen Regierung ist ein Verbot angekĂŒndigt.

Gegen die GenitalverstĂŒmmelung

Die Verurteilung der operativen Eingriffe wird im Entschließungsantrag, der vom Ausschuss fĂŒr bĂŒrgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres eingereicht wurde, begrĂŒndet: „In der ErwĂ€gung, dass es eine hohe PrĂ€valenz von Operationen und medizinischen Behandlungen bei intersexuellen Kindern gibt, obwohl diese Behandlungen in den meisten FĂ€llen medizinisch nicht angezeigt sind; in der ErwĂ€gung, dass kosmetische Operationen und Operationen mit dringender Indikation als Paket vorgeschlagen werden können, wodurch verhindert wird, dass Eltern und intersexuelle Personen umfassende Informationen ĂŒber die Auswirkungen der einzelnen Operationen erhalten.“ Ein weiteres Argument fĂŒr das Verbot entsprechender Behandlungen und Operationen: „In der ErwĂ€gung, dass Operationen und medizinische Behandlungen an intersexuellen Kindern ohne ihre vorherige, persönliche, vollstĂ€ndige und informierte Zustimmung durchgefĂŒhrt werden; in der ErwĂ€gung, dass Intersex-GenitalverstĂŒmmelungen lebenslange Folgen wie psychische Traumata und körperliche BeeintrĂ€chtigungen verursachen können.“

Flexible Geburtenregistrierung

DarĂŒber hinaus macht sich das EU-Parlament durch die Verabschiedung des Antrags fĂŒr flexible Verfahren zur Geburtenregistrierung stark und lobt „die in einigen Mitgliedsstaaten angenommenen Gesetze, die eine selbstbestimmte rechtliche Anerkennung des Geschlechts ermöglichen.“ Es „fordert die ĂŒbrigen Mitgliedstaaten auf, Ă€hnliche Rechtsvorschriften zu erlassen, einschließlich flexibler Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags – solange das Geschlecht noch erfasst wird – sowie von Namen auf Geburtsurkunden und Ausweispapieren (einschließlich der Möglichkeit geschlechtsneutraler Namen).“

Gesellschaftliche RealitÀt und Forderungen an Mitgliedsstaaten

Gleichzeitig geht aus dem Schreiben hervor, dass intergeschlechtliche Personen in der EuropĂ€ischen Union in mehrfacher Hinsicht Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt sind. Diese Menschenrechtsverletzungen blieben der Öffentlichkeit und den politischen EntscheidungstrĂ€ger*innen weitgehend verborgen, steht im Entschließungsantrag. Intergeschlechtliche Erwachsene und Kinder wĂŒrden einer Minderheit und marginalisierten Gruppe angehören, die sozial ausgegrenzt wĂŒrde und aufgrund ihrer IdentitĂ€t stĂ€ndig Gefahr laufe, diskriminiert und körperlich angegriffen zu werden. Ein PhĂ€nomen, das durch Sensibilisierung sowie die allgemeine und wissenschaftliche Wahrnehmung von Intergeschlechtlichkeit verhindert werden muss.

Das EU-Parlament fordert von der EuropĂ€ischen Kommission deshalb unter anderem, dass im Kontext der EuropĂ€ischen Referenznetzwerke (ERN) keine Forschungsprojekte oder medizinischen Projekte, „die zur weiteren Verletzung der Menschenrechte intersexueller Personen fĂŒhren“, mit Unionsmitteln unterstĂŒtzt werden dĂŒrfen. Sprich: Das EU-Parlament ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, die Forschung im Bereich der Intergeschlechtlichkeit von einer soziologischen und menschenrechtlichen Perspektive aus zu betreiben – und in dem Rahmen die nötigen Mittel zur VerfĂŒgung zu stellen. Es soll eine ganzheitliche und rechtsbasierte Herangehensweise an die Rechte intergeschlechtlicher Menschen erfolgen. Deswegen plĂ€diert das EU-Parlament auch fĂŒr die bessere Koordinierung der TĂ€tigkeiten der Generaldirektionen Justiz und Verbraucher, Bildung, Jugend, Sport und Kultur sowie Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, „um kohĂ€rente Maßnahmen und Programme zur UnterstĂŒtzung von intersexuellen Personen sicherzustellen, einschließlich der Schulung von Staatsbeamten und medizinischen Personals.“

Claude Moraes, Mitglied der LGBTQI Intergroup des EU-Parlaments, nennt die Verabschiedung des Beschlusses in der Pressemitteilung der Gruppe „a major first step towards reconizing human rights violations against intersex people.“ Das luxemburgische Centre d‘information gay et lesbien (CIGALE) reagierte auf seiner Facebook-Seite erfreut ĂŒber den verabschiedeten Beschluss: „The 14th of February will not be reminded as the „heteronormativity reinforcement day“ (aka valentine’s day), but as the day on which the European Parliament adopted its first-ever resolution dedicated to intersex human rights.“

Die woxx berichtete letztes Jahr mehrfach ĂŒber die Rechte intergeschlechtlicher Menschen und AufklĂ€rungskampagnen in Luxemburg.

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