LGBTIQ-Rechte: Stirb, du liebst falsch

Die International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association veröffentlicht Zahlen zur rechtlichen Situation queerer Menschen weltweit. Es gibt Erfolge, doch immer noch werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung hingerichtet.

Kirminialisierung queeren Lebens in der Welt, Stand Dezember 2020. Copyright: Ilga World

2020 war bisher für viele eine furchtbare Wundertüte. Doch wie lief das Krisenjahr auf rechtlicher Ebene für queere Menschen weltweit? Dieser Frage hat sich die International Lesbian, Gay, Bisexual Trans and Intersex Association (Ilga World) gewidmet. Der Bericht, der am 15. Dezember veröffentlicht wurde, gibt Grund zur Sorge und punktuell Anlass zur Freude.

In 69 der 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen stehen gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe, davon in sechs unter Todesstrafe: Brunei, Iran, Mauritius, in nördlichen Teilen Nigerias, in Saudi-Arabien und im Yemen. In fünf weiteren Staaten – Afghanistan, Pakistan, Katar, Somalia (inklusive der autonomen Region Somaliland) und den Vereinigten Arabischen Emiraten – ist die Hinrichtung möglich, aber die Rechtssicherheit gering. In 42 UN-Staaten wird die Meinungsfreiheit von homosexuellen, trans und intersex Menschen eingeschränkt. In 51 Staaten verhindert die Regierung die Entstehung, die Etablierung und die Registrierung von LGBTIQ-freundlichen NGOs.

Im Hinblick auf die Strafbarkeit homosexuellen Lebens, hebt Ilga World Besserungen in Gabun und im Sudan hervor. 2019 wurde in Gabun ein Verbot gegen einvernehmlich geschlossene gleichgeschlechtliche Beziehungen verhängt. Nur ein Jahr später wurde dieses wieder aufgehoben. Das Verbot gilt somit als das kurzlebigste Kriminalgesetz der Gegenwart, schreibt Ilga World in einer Infografik. Im Sudan wurde 2020 die Todesstrafe auf einvernehmlich gleichgeschlechtliche Sexualakte abgeschafft. Zwei Gründe zur Freude, doch gleichzeitig ist Ilga World bekannt, dass in den letzten fünf Jahren mindestens 34 UN-Staaten die Gesetze gegen LGBTI-Menschen verschärft haben. In einem Video zum Bericht, verweist die Organisation auf die LGBT-freien Zonen in Polen, auf ein Wiederaufleben von Konversionstherapien in Indonesien und im US-Staat Florida.

Was die Konversionstherapien angeht, gibt es aber auch positive Entwicklungen zu vermelden: Deutschland verbot die Praktiken 2020 teilweise. Das Gesetz weist allerdings bedenkliche Ausnahmereglungen auf. Das Verbot gilt für Minderjährige und nur für Erwachsene, die explizit zur Therapie gezwungen wurden; es ist nicht auf Personen anzuwenden, die als Fürsorge- oder Erziehungsberechtigte handeln und dabei ihre Pflichten nicht verletzen. Auch das private Bewerben von Koversionstherapien bei Volljährigen bleibt erlaubt. Ein allgemeines Verbot, ohne Wenn und Aber, hätte mehr Gewicht. Wo weitere Verbote von Konversionstherapien gelten: Brasilien, Ecuador, Malta, Australien, Kanada, Mexiko, in Teilen Spaniens und der USA. Luxemburg hat keins aufzuweisen. Über die Durchführung solcher Therapien hierzulande ist nichts bekannt.

Neben den Konversionstherapien gibt es weitere Diskriminierungsformen, gegen die marginalisierte Personengruppen rechtlich geschützt werden sollten, wie beispielsweise Hassrede oder Benachteiligung auf dem Arbeitsplatz. In elf UN-Staaten ist die sexuelle Orientierung im Diskriminieurngsschutz der Verfassung verankert. 57 Staaten bieten auf andere Weise Schutz gegen queerfeindliche Diskriminierung. In 81 Staaten gibt es Gesetze zum Schutz vor LGBTIQ-feindlicher Diskriminerung bei der Arbeit, in 48 stehen Hassdelikte gegen queere Menschen unter Strafe und in 45 Staaten wird der Aufruf zu Gewalt, Diskriminierung und Hetze gegen LGBTIQ-Menschen geahndet.

Die bestehenden Gesetze sollten allerdings nicht zu falschen Schlüssen führen. Die Studie „A Long Way to Go for LGBTI Quality“ der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte belegt, dass LGBTIQ-Menschen Hassdelikte gegen ihre Person nicht immer melden, auch wenn ein Gesetz sie davor schützt. Die Tatsache, dass Gesetze bestehen, heißt auch nicht, dass Hass und Diskriminierung gegen queere Menschen in den Ländern inexistent sind. Das mindert die Wichtigkeit entsprechender Gesetze nicht, sollte aber in der öffentlichen Debatte über die Lebensrealität queerer Menschen mitbedacht werden.

Während mehrere UN-Staaten queere Menschen rechtlich vor Diskriminerung schützen, erkennen nur wenige ihre Beziehungen oder ihr Recht auf Familiengründung an. Die gleichgeschlechtliche Ehe wird in nur 28 Mitgliedsstaaten und in Taiwan anerkannt. In ebensowenigen Staaten gibt es Gesetze, die gleichgeschlechtliche Adoptiveltern erlauben. In 32 Staaten dürfen die nicht-biologischen Elternteile ihr Kind oder ihre Kinder adoptieren. Ein Prozedere, das wiederholt von LGBTIQ-Organisationen und Familien, auch in Luxemburg, kritisiert wird. Besser wäre die automatische Anerkennung beider Elternteile bei der Geburt. Bei der Anerkennung queerer Familien ohne und mit Kindern, ist also noch Luft nach oben. Doch auch an dieser Front gibt es Positives zu berichten. 2020 führte Montenegro als erster Staat im West-Balkan die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partner*innschaften ein. Costa Rica ging in Zentralamerika mit gutem Beispiel voran und führte die Ehe für alle ein.

Der ausführliche Bericht der Ilga World ist online einsehbar. Die Organisation hat ihre Ergebnisse außerdem in einem Video auf YouTube zusammengefasst.


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