Nach 406 Jahren: Ein neues Waldgesetz

Es herrschte Übereinstimmung im Parlament. Alle 59 Abgeordneten, die abgestimmt haben, sprachen sich am vergangenen Mittwoch für das in 2018 auf den Instanzenweg geschickte Waldgesetz aus. Nach zahlreichen Änderungen soll das neue Gesetz die luxemburgischen Wälder erhalten und deren nachhaltige Bewirtschaftung fördern. Sowohl öffentliche als auch private Forstflächen – die etwa die Hälfte aller Wälder des Landes ausmachen – sind von dem modernisierten gesetzlichen Rahmen betroffen. Was vor fünf Jahren im ursprünglichem Gesetzentwurf noch holprig definiert wurde, ist nun klarer: Als Wald gelten fortan mindestens 25 Ar große Pflanzenflächen, von denen zumindest ein Fünftel der Bäume eine Mindesthöhe von 5 Metern erreichen kann. Unter anderem neu: jedem*r Fußgänger*in, (Rad)Fahrer*in und Reiter*in ist nun der Zugang in private Wälder gewährt. Das allerdings auf eigenes Risiko, auch im Falle von Unfällen. Zudem sind Durchforstungen, bei denen über 40 Kubikmeter Holz anfällt, meldepflichtig. War zu Beginn eine Fünf-Jahre-Frist vorgeschlagen, gewährt das abgestimmte Gesetz Waldbesitzern nun drei Jahre Zeit, um durchforstete Flächen zu regenerieren. Man müsse sowohl die ökologische als auch die soziale Funktion des Waldes bewahren, um der neuen „klimatischen Realität‟ standzuhalten, so Umweltministerin Joëlle Welfring (Déi Gréng) in der öffentlichen Sitzung. Ganze 18 Gesetze, von denen das älteste aus dem Jahre 1617 stammt, hebt die neue Regelung auf.


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