Seit einigen Tagen ist die endgültige Fassung des nationalen Energie- und Klimaplans (NECP) veröffentlicht. Die woxx-Analyse zeigt: Die Regierung hat trotz teilweise heftiger Kritik lediglich kosmetische Änderungen vorgenommen.
Als Carole Dieschbourg und Claude Turmes (beide Déi Gréng) am 29. Mai das Konjunkturprogramm „Gréng Relance“ (siehe woxx-online Chou très vert et vert chou) präsentierten, erwähnten sie recht beiläufig, dass die endgültige Fassung des NECP nun auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehe. Eine separate Pressemitteilung oder gar eine Pressekonferenz war das Dokument anscheinend nicht wert. Bereits Anfang des Jahres, als die vorläufige Version veröffentlicht wurde und die Bevölkerung Stellung nehmen sollte, waren die sonst so kommunikationsfreudigen grünen Minister*innen bemerkenswert still.
Auf die Nachfrage einer Journalistin, ob sich der Preis für die CO2-Besteuerung geändert hätte, antwortete Turmes: „In den Stellungnahmen fanden einige die 20 Euro pro Tonne zu viel, aber noch mehr fanden, das sei zu wenig, also haben wir uns auf die Zahl geeinigt, weil es dafür auch in der Regierung schon einen Konsens gab.“
Insgesamt reichten 328 Bürger*innen und 30 „Interessenträger aus der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft“ Stellungnahmen zum NECP ein. In einem neunseitigem Dokument des Umweltministeriums sind die verschiedensten Auffassungen zum Plan zusammengefasst. Darin wird allerdings verschwiegen, welche Beiträge es in die endgültige Fassung geschafft haben. Was genau geändert wurde, verriet die Regierung nicht.
Die woxx hat die vorläufige Version und die endgültige Fassung des luxemburgischen NECP auf Unterschiede verglichen. Wir konnten dabei feststellen, dass vor allem kosmetische Änderungen vorgenommen wurden – eine große Richtungsänderung gab es nicht. Noch immer liest sich der Plan, wie wir im Februar schrieben, zu großen Teilen wie eine Nationbranding-Broschüre, die Werbung für den angeblich nachhaltigen Finanzplatz Luxemburg macht.
Allerdings wurde die Regierung in einem Absatz konkreter, was die legislative Umsetzung des Klimaplans angeht. Bekanntlich sollen sektorale Klimaziele formuliert werden, sodass jedem Wirtschaftszweig ein bestimmtes Kontingent an CO2-Emissionen zugesprochen wird. Diese Emissionsrechte für den Zeitraum bis 2030 sollen in einer großherzoglichen Verordnung festgelegt werden. An der Ausarbeitung wird der interministerielle Ausschuss zur Koordination der Klimapolitik, der im Entwurf des Klimarahmengesetzes vorgesehen ist, beteiligt sein.
Andere Änderungen betreffen die Großregion, soziale Gerechtigkeit, den Logistiksektor, Kohlenstoffsenken und Wasserstoff. Auf sie gehen wir in den weiteren Teilen unserer Analyse ein.
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